Beat lease oder exclusiv - Relativ großer Künstler

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Hi , könnte mir vielleicht von euch jemand helfen ins Sachen Musikrecht bzw. Finanzen ?

Jemand hat einen Beat von mir auf Beatstars entdeckt , derjenige will den beat unbedingt haben und ich sag mal so , das ganze soll etwas größer werden da der Künstler relativ bekannt ist . Was würdet ihr vorschlagen, eine leasing Lizenz oder ein exklusiv Verkauf? Ist es beim exclusiv verkauf so das ihm auch die Rechte vom Beat gehören , und muss ich als Produzent von ihm in den Credits angegeben werden ?

Hat jemand Erfahrungen mit solchen Sachen?

Außerdem würde mich interessieren über was für einen Preis man hier spricht wenn es denn auf eine exklusive Lizenz hinausläuft .

Gibt es für so etwas eine Art Vertragsvordruck ?

Wenn der Beat exclusive an den Künstler übergeben wird , ist es dann so das ich als Produzent einmal Geld erhalte und danach nie wieder , auch falls der Song komplett durch die Decke geht ?

Ich weiß, es sind viele Fragen,aber ich befinde mich gerade zum ersten Mal in einer solchen Situation und möchte nichts falsch machen bzw. Es mir selber nicht verspielen .

Liebe Grüße
 
Falsch machen kannst in so einer Situation eigentlich nur, das du zu viel Geld verlangst oder ihn mit zu viel Vertrag nervst. Das sind Referenzen, die kannst am Anfang gar nicht in Geld aufwiegen.
 
Falsch machen kannst in so einer Situation eigentlich nur, das du zu viel Geld verlangst oder ihn mit zu viel Vertrag nervst. Das sind Referenzen, die kannst am Anfang gar nicht in Geld aufwiegen.


Naja, wenn er ihn wirklich 'unbedingt haben will' sehe ich da schon Verhandlungsmasse.

Wenn's absehbar ist dass es da richtig um Kohle geht lass dich von nem Anwalt beraten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die großen sind extrem sprunghaft. Dann wird da eben schnell n Remix von gemacht und dann als Original verkauft, wenn der Beat irgendwie problematisch wird. Alles schon selber erlebt, aber macht ruhig eure eigenen Erfahrungen.
 
Schlumpfpeter hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht. Solange du keinen Namen hast würde ich das sogar für Lau machen. Aber das will er ja gar nicht wenn ich das richtig verstanden habe.

Lass ihn nen Vorschlag machen. Er weiss am Besten was so was wert ist. Und du gibst ihm ein gutes Gefühl. Was dazu führt dass er beim nächsten Mal wieder zu dir kommt. Und dann kannst du immer noch vorfühlen ob da vielleicht noch etwas mehr geht. Wenn du jetzt schon gierig wirst und das Maximum rauskitzeln willst bist du schlicht raus.
 
das ganze soll etwas größer werden da der Künstler relativ bekannt ist .

Das kann ja jeder sagen.

Was würdet ihr vorschlagen, eine leasing Lizenz oder ein exklusiv Verkauf?

Wenn ich der Kunde wäre, würde ich natürlich auf exklusiv bestehen. Aus Deiner Sicht kannst Du damit ggf. mehr Cash machen.

Ist es beim exclusiv verkauf so das ihm auch die Rechte vom Beat gehören , und muss ich als Produzent von ihm in den Credits angegeben werden ?

Bei einer exklusiven Übertragung der Nutzugsrechte "gehört" dem Kunden der Beat ausschließlich (exklusiv) und du darfst ihn nicht mehr verwenden und schon gar nicht an weitere Leute lizenzieren. Generell besteht die gesetzliche Pflicht, dass der Urheber eines Werke genannt werden muss, dies kann man aber - typischerweise - gegen eine gesonderte Vergütung abbedingen.

Außerdem würde mich interessieren über was für einen Preis man hier spricht wenn es denn auf eine exklusive Lizenz hinausläuft .

Verhandlungssache.

Gibt es für so etwas eine Art Vertragsvordruck ?

Bestimmt, davor sollte man sich aber hüten, da man als juristischer Laie nicht weiss,ob da alles geregelt ist. Vorsicht vor Leuten, die dir sowas andrehen wollen.

Wenn der Beat exclusive an den Künstler übergeben wird , ist es dann so das ich als Produzent einmal Geld erhalte und danach nie wieder , auch falls der Song komplett durch die Decke geht ?

Generell erlöschen die Rechte am Werk mit "Übergabe" und Zahlung der Vergütung. Das Gesetz hat jedoch einen sogenannten Bestseller-Paragraphen, d.h. wenn die einmalige Vergütung und die Erträge des Lizenznehmers in einem groben Mißverhältnis liegen, kann man eine nachträgliche Anpassung der Vergütung fordern.

Daher wäre die Empfehlung, am Anfang vielleicht nicht ganz so low einzusteigen und ggf. eine Umsatzbeteiligung zu verlangen. Hier ist das Problem, dass man dich am ausgetreckten Arm verhungern lassen kann. Daher gleich am Anfang so viel wie möglich eincashen.
 
Jemand hat einen Beat von mir auf Beatstars entdeckt , derjenige will den beat unbedingt haben und ich sag mal so , das ganze soll etwas größer werden da der Künstler relativ bekannt ist .
Glückwunsch und gut gemacht. Wir haben den Glauben an dich nie verloren! :smil451c7211b9e19:
 
Kannst ja zwei Vorschläge unterbreiten: 500.- (oder was auch immer er für dich wert ist) "full buyout" - also du verkaufst volles Nutzungsrecht und hast danach nichts mehr weiter davon.
Oder du sagtst ihm, er bekommt ihn gratis, wenn du dafür als Komponist/Produzent (wie auch immer das in DE heisst) bei der GEMA das Werk mit anmeldest. Da hättest du ca. die Hälfte der Tantiemen.
 
Also ich will kein Spielverderber sein, aber für mich stellen sich erstmal viel wichtigere Fragen:

Wurde der Beat mit Sounds gebaut, die 100% frei von Rechten Dritter bzw. die Rechte gecleart worden sind?
Wer macht bei so einem Deal den Vertrag und wenn du derjenige bist, werden die vermeintlichen Einnahmen die Kosten für einen Anwalt überhaupt decken können? Wenn der Käufer den Vertrag anbietet, brauchst du zum Gegenchecken trotzdem einen Anwalt.
Bist Du Mitglied beim VUT, BVMI o. ä. für evtl. Rechtsbeistand?

Und auch bei der GEMA-Variante muss halt klar sein, dass du natürlich auch GEMA-Mitglied sein musst, um durch den Käufer eueren Track auch vernünftig anmelden zu können, dass nebenbei bemerkt auch vertraglich festgehalten werden muss. Das kommt dann noch an Kosten dazu, die du erstmal als Vorleistung bringen musst. Standardmäßig ist die Verteilung von Textdichter und Komponist 33% zu 66%, d.h. du bekommst bspw. die Hälfte von 66%, wobei man das bei der Anmeldung auch völlig frei Eingeben kann.
 
Hi , könnte mir vielleicht von euch jemand helfen ins Sachen Musikrecht bzw. Finanzen ?

Jemand hat einen Beat von mir auf Beatstars entdeckt , derjenige will den beat unbedingt haben und ich sag mal so , das ganze soll etwas größer werden da der Künstler relativ bekannt ist . Was würdet ihr vorschlagen, eine leasing Lizenz oder ein exklusiv Verkauf? Ist es beim exclusiv verkauf so das ihm auch die Rechte vom Beat gehören , und muss ich als Produzent von ihm in den Credits angegeben werden ?

Hat jemand Erfahrungen mit solchen Sachen?

Außerdem würde mich interessieren über was für einen Preis man hier spricht wenn es denn auf eine exklusive Lizenz hinausläuft .

Gibt es für so etwas eine Art Vertragsvordruck ?

Wenn der Beat exclusive an den Künstler übergeben wird , ist es dann so das ich als Produzent einmal Geld erhalte und danach nie wieder , auch falls der Song komplett durch die Decke geht ?

Ich weiß, es sind viele Fragen,aber ich befinde mich gerade zum ersten Mal in einer solchen Situation und möchte nichts falsch machen bzw. Es mir selber nicht verspielen .

Liebe Grüße
Hallo, ich kann dir da vielleicht mit etwas eigener Erfahrung helfen.

In der Regel sollte der Künstler selbst wissen (vor allem wenn er grösser ist) was er für eine Lizenz will/braucht. :)
Wenn ich das richtig verstehe verkaufst du ihm das exklusive Nutzungsrecht von dem Beat und nicht dein Urheberrecht. (was in Deutschland auch gar nicht funktioniert.)

Credits müssen/sollten gegeben werden, alleine schon aus Anstandsgründen gibt aber auch genug negativ Beispiele dafür.
Einfach am besten direkt klar schreiben bitte die Credits so: prod. by .....
Nach meiner Erfahrung nach, sind aber die Künstler mit denen ich arbeite so, dass die die Credits von sich aus reinschreiben.

Auf Beatstars hast du bei den jeweilligen Kauf schon Lizenz/Vertragsvorlagen, die automatisch angewendet werden.
Dort reinschauen, und nach belieben editieren, dass es für euch beide stimmt oder das was ihr ausgemacht habt :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und, wie ist es ausgegangen?
 

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