Produzent - Gewerbe VS Freiberuflich

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donphi

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Hallo Freunde,

ich mache hier mal ein Thema auf, was sehr umstritten ist. Ich habe mich mittlerweile mit mehreren Steuerberatern unterhalten, mich im Internet informiert sowie direkt mit dem Finanzamt geplaudert.
Ich würde gerne meinen Wissensstand mit Euch teilen und weitere Meinungen einholen.

Kurz vorweg:

Als Produzent, Beat-Maker, Komponist etc. ist man erstmal freiberuflich unterwegs:
-künstlerische Dienstleistungen
-individuelle Werke
-unabhängig (eigene Projekte) oder Auftragsgeber (Verlage, Plattenfirmen)

So, das Ganze ist jedoch eine ziemliche Grauzone. Es kommt nämlich darauf an, WAS man WIE
genau anbietet. Kommt Merchandise, digitale Produkte wie zB OneShots (DrumKits) etc. hinzu,
ist das ganze nämlich nicht mehr nur freiberuflich. Dann liegt ebenfalls eine gewerbliche
Tätigkeit vor. (Massenware = Individualität z.B Anpassung an den Wunsch des Käufers etc. fällt weg)
Und ab da wird es kompliziert:

Man hat die Möglichkeiten: Freiberuflich zu arbeiten (ist anzumelden beim Finanzamt),
gewerblich zu arbeiten (Gewerbeanmeldung) oder eine gemischte Tätigeit auszuführen
(freiberuflich UND gewerblich, beides anzumelden).

Jetzt gibt es hier verschiedene Auffassungen:
Zum Beispiel werden CD-Verkäufe gewerblich angesehen. Digitaler Handel ist jedoch wieder
eine Grauzone, da es Vertriebe gibt, die zB das Einstellen bei Spotify, Amazon, iTunes, etc.
ermöglichen und man somit weiterhin freiberuflicher Künstler ist.
Jetzt sind hier paar Fragen bezüglich dieser Grauzone:

Angenommen ein Produzent führt eine gemischte Tätigkeit aus
(falls sich jemand fragt wieso nicht geich gewerblich, bitte nach den Vorteilen eines
Freiberuflers googlen). Er arbeitet beispielsweise für einen Verlag oder realisiert eigene Projekte und erzielt Einnahmen durch die Gema, erhält Vergütungen etc. Dies wird erstmal der freiberuflichen Tätigkeit zugeschrieben, da es individuelle Aufträge/Dienstleistungen sind.

Fällt nun der Verkauf bzw das Einstellen bei Onlinehändlern, die den Vertrieb für einen
übernehmen auch noch darunter oder zählt dies zum Gewerblichen?
Die selbe Frage stellt sich, wenn ein Produzent bspw. Leasing Lizenzen vertreibt über einen
eigenen Shop. Welche eigentlich gesehen Massenware ist, dennoch aber eine eigene künstlerische Leistung aufweist, welche noch in den Bereich freiberuflich einbezogen werden
könnte. Sprich man verkauft ausschließlich eigene Kunst.

Klar wäre die Sache bei Merchandise, CD´s, etc. (Gewerblich)

Die Frage ist nun hier, wo man GENAU eine Trennlinie ziehen kann um seine getrennte
Buchführung rechtens führen zu können. Dies ist von Steuerberater zu Steuerberater oder
auch bei jedem Finanzamt bzw Sachbearbeiter unterschiedlich.

Kurzes Beispiel: In der Fotografie ist es zB so, dass man freiberuflich Fotograf sein kann und
Nutzungsrechte verkaufen kann (freiberuflich), sollte man aber Bilderserien etc. verkaufen
(zB Hochzeitsfotograf) dann ist dies wiederum gewerblich.

Bei eBooks oder Software gibt es klarere Richtlinien vom Finanzamt als im Bereich der Musikproduktion. Beispielsweise kann eine gemischte Tätigkeit auch nicht akzeptiert werden
(das Finanzamt versucht alles auf das Gewerbliche zu lenken). Dies ist abhängig davon,
in welchem Zusammenhang beide (freiberuflich und gewerbliche) Tätitgkeiten stehen.
Daher ist dies ein wichtiges Thema meiner Meinung nach. Wie seht ihr diese Thematik, habt ihr
euch mal damit auseinandergesetzt? Erfahrungen?

Hinzu kommt, wie sieht es aus mit Pflichtversicherungen (bspw. Rente).
Dort ist zum Beispiel definiert, dass ein Künstler verpflichtet ist in die staatliche
Rentenversicherung einzubezahlen. Daher gibt es die Künstlersozialkasse, um
Künstlern entgegen zu kommen (sie übernehmen 50% der Kosten etc.). Was ist jedoch,
wenn man aufgrund einer gemischten Tätigkeit von der Künstlersozialkasse NICHT
akzeptiert wird (kenne einen Fall aus meinem Umkreis), weil er neben den künstlerischen
Dienstleistungen auch einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht (die in diesem Fall aber nicht
zu trennen ist, sprich Gewerbe abhängig von der freiberuflichen Tätigkeit bzw eine
geschäftliche Ergänzung zur freiberuflichen Tätigeit. Vergleich (nicht künstlerisch): als würde
ein Arzt Salben in seiner Praxis verkaufen -> beide Tätigkeiten "fließen" ineinander über.

Das ganze Thema ist sehr komplex wie gesagt, da es viele Grauzonen gibt.

Ich hoffe in diem Thread kann man sich über diese umstrittene Thematik
etwas austauschen.
 

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