ich fasse einmal zusammen:
- Sounddesigner/Komponist = Freiberufler
- Umsatzsteuer für Künstler fällt in Höhe von 7% erst ab akutell 17.500 Euro an
- es empfiehlt sich die Kleinunternehmer-Regelung zu treffen, somit muss auch keine Umsatzstuer ausgewiesen/abgeführt werden, was die Buchhaltung und Steuererklärung wesentlich einfacher gestaltet (Einnahmen/Ausgaben)
- Beim Stellen einer Rechnung gibst Du den Bruttobetrag an und verweist auf §19 UstG (Kleinunternehmerregelung), weshalb Du keine Umsatzsteuer anzugeben hast.
- In der Rechnung müssen Auftraggeber und Auftragnehmer vollständig genannt sein, die Rechnung benötigt eine laufende Nummer, die entgeltliche Leistung muss beschrieben sein, den Betrag erhalten, Datum
- Da Du keine Umsatzsteuer abführst, müsstest Du in der Rechnung nicht einmal die Steuernummer angeben.
- Die Steuernummer bekommst Du durch das Finanzamt mitgeteilt, wenn Du Dich formlos mit Deinem Vorhaben an Dein zuständiges Finanzamt wendest, oder deren Forumlar zur Einschätzung der selbständigen Tätigkeit ausfüllst.
Machst Du das nebenberuflich, dann hast Du in der Steuererklärung die Anlage "S" auszufüllen und mit den Rechnungen abzugeben.