Sound Designer - Freiberuflich od. gewerblich?

BVBFan

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Hallo Recording Forum!

Hat einer von Euch Erfahrungen in Bezug auf die Anerkennung von Sound Design als freiberufliche Tätigkeit? Oder ordnet das Finanzamt Sound Design als gewerblich ein?

Beste Grüße :)
 
Da es künstlerisch ist, ist es freiberuflich. Du musst Dir lediglich eine Steuer ID mitteilen lassen.
 
Bist du dir da sicher? Mir wurde gesagt es wäre so eine Art Gleitzone. Aber eventuell muss man es dem Finanzamt nur richtig verkaufen.
 
Du bist Musiker und Künstler, komponierst und entwirfst spezielle Klänge.... ich bin mir da ziemlich sicher.
Ansonsten rufst Du beim zuständigen Finanzamt an und schilderst denen genau das. Es würde mich schwer wundern, wenn die darin keine Ähnlichkeit zu den Katalogberufen erkennen.
 
Alles klar. Danke!
 
Solange Du für Projekte wie z.B. Filme oder Spiele als Sounddesigner arbeitest, also Dienstleistender bist, läufst Du normalerweise als Freiberufler; wie bereits gesagt, Du musst dann den Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen und eine Steuer-Nummer beantragen, ohne die kannst Du auch keine Rechnung schreiben. Sobald Du anfängst, Produkte Deiner Tätigkeit auf dem freien Markt anzubieten, z. B. Sample-Libraries oder Sounds für Synthies, kannst Du allerdings theoretisch als Gewerbetreibender eingestuft werden; wenn das passiert, wird automatisch auch deine bisherige freiberufliche Tätigkeit als Gewerbe behandelt; zumindest nach allem, was ich mitbekommen habe.
Ich würde auf jeden Fall einen Termin bei einem guten Steuerberater zur Beratung machen, falls Du das wirklich kommerziell machen willst.


Gruß

Felix
 
Das würde bedeuten, dass ich auch 7% Mwst. veranschlage und nicht 19% oder? Also auf alle Leistungen die künstlerrischer Natur sind, wie eben Sound Design für Games usw.?
 
nein, Mehrwertsteuer pflichtig (19%) wirst du ab einem bestimmten Umsatz.
Tu dir einen Gefallen, lass dich von einem Steuerberater beraten.
Beschäftige dich mit den Themen Scheinselbstständigkeit und Sozialabgaben (KSK)
 
Das ist richtig. Die Mwst.-Pflicht besteht erst ab 17.500€. Aber man kann sie auch von Anfang an auf seine Leistungen veranschlagen. Ob 7% oder 19%, hängt von der erbrachten Leistung ab. Künstlerrische Leistungen werden mit 7% Mwst. besetzt. Und da weiter oben sehr überzeugend dargelegt wurde, dass man mit Sound Design eine künstlerische Tätigkeit ausübt, würden die 7% Mwst. anfallen. So war mein Gedankengang...
 
Wie ist das denn eigentlich als "Freiberufler" und Rechnungen schreiben?
 
Wie meinst du das? Ganz normal....
 
Genau, Rechnung schreiben gemäß der Definition einer korrekten Rechnung und gut ist.
 
Heute wurde mir folgendes gesagt : Auf Nutzungsrechte 7% und auf die Leistung - also das Design an sich - 19%.
 
Hey!

Ich schlage mich gerade auch mit dem Thema herum und weiß auch nicht was ich machen soll.

Eigentlich habe ich ja eine Firma und kann auch bei einer anderen Künstlerischen Tätigkeit nicht in den Genuss des verminderten Umsatzsteuersatzes kommen.
Jedoch gibt es da mehrere Ausnahmefälle......, kein Plan.

Schau dir mal § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG (§ 30 UStDV) an, Vielleicht hilft dir das ja weiter.



Fast jeder erfogreiche Künstler wird als Gewerbetreibende eingestuft, dass ist schon mal Fakt.

Sehr kompliziertes Thema.

Soll aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein!?!



LG



Mucky
 
Fast jeder erfogreiche Künstler wird als Gewerbetreibende eingestuft, dass ist schon mal Fakt.

Wo hast du das her? Gibts da Zahlen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn du eindeutig erklären kannst das du künstlerisch tätig bist, wirst du als Freiberufler eingestuft.
 
Fast jeder erfogreiche Künstler wird als Gewerbetreibende eingestuft, dass ist schon mal Fakt.

Wo hast du das her? Gibts da Zahlen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn du eindeutig erklären kannst das du künstlerisch tätig bist, wirst du als Freiberufler eingestuft.

Hey!

Wenn du nur eine reine freiberufliche Tätigkeit anbietest könnte das unter Umständen so sein.

Solltest du jedoch irgendein Artikel wie nen T-Shirt oder was verkaufen, muss du ein Gewerbe anmelden. Das gilt natürlich für alle Verkäufe aller Art!

Bin mir da aber nicht sicher und muss mich da erst selber erkundigen.

Vielleicht kann ich dir da morgen etwas mehr zu schreiben.

Sorry, ist schon spät und gehe jetzt nicht nach oben ins Arbeitszimmer und schau mir die ganzen Paragraphen an. Würde ich bestimmt eh nicht verstehen.

Mucky
 
Habe gerade mal mit einem angehenden Anwalt geredet :

Sound Design ist definitiv eine Leistung die unter das Urheberrechtsgesetz fällt. Somit darf ich Nutzungsrechte an meinem Werk einräumen. Klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 19% für alles andere.

Folglich müsste ich 7% für alle meine Leistungen rund um das Sound Design veranschlagen können.
 
Dogge ganz ehrlich. ... eine Vermutung bzw eine Behauptung als Fakt darzustellen geht mal gar nicht in einem Thema, in dem man um konkrete Hilfe bittet!
Was soll denn jemand mit Deiner Profilierung anfangen, der konkrete fachliche Antworten sucht?
Unterm Strich hast Du vorrangig mitgeteilt:

weiß auch nicht was ich machen soll
Bin mir da aber nicht sicher
Würde ich bestimmt eh nicht verstehen

Nebenbei noch schnell eine Behauptung aufgestellt und der Rest einfach nur Profilierung.

Du hast eine eigene Firma, musst dich aber jetzt damit auseinander setzen. ...
Zudem machst du einen großen Spendenaufruf, weil Dir Dein gesamtes Equipment gestohlen wurde....
Sorry, aber Deine Aussagen ergeben so gerne selten Sinn, dass Du Dich doch bitte mal fragen solltest, ob Du ernst genommen werden willst.

Wenn du schon keine Ahnung hast, dann sei so fair (zu Dir selbst) und schreibe, dass dich eine Antwort auf die Frage auch interessiert.
 
Hey!

Habe nochmal die Paragrafen aufgeschrieben und danach gegoogelt.

Schaue dir mal folgene Seiten an.

http://www.jasper-steuerberatung.de...ler/kuenstler_ust_ermaessigter_steuersatz.htm

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ermigter-umsatzsteuersatz-urheberrechte.html

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs12.7..html

http://www.xing.com/net/fotografen/...der-19-mehrwertsteuer-was-ist-richtig-7203454


Es gibt da ne ganze Menge ausnahmeregelungen und kommt immer auf die Situation an. Solange du keinen großartigen Fanartikelvertrieb betreibst liegst du mit deiner Aussage richtig.

Lese dir das mal in Ruhe durch.

Ich hoffe ja, dass es dir etwas weiterhilft.

LG

Mucky
 
ich fasse einmal zusammen:

- Sounddesigner/Komponist = Freiberufler
- Umsatzsteuer für Künstler fällt in Höhe von 7% erst ab akutell 17.500 Euro an
- es empfiehlt sich die Kleinunternehmer-Regelung zu treffen, somit muss auch keine Umsatzstuer ausgewiesen/abgeführt werden, was die Buchhaltung und Steuererklärung wesentlich einfacher gestaltet (Einnahmen/Ausgaben)
- Beim Stellen einer Rechnung gibst Du den Bruttobetrag an und verweist auf §19 UstG (Kleinunternehmerregelung), weshalb Du keine Umsatzsteuer anzugeben hast.
- In der Rechnung müssen Auftraggeber und Auftragnehmer vollständig genannt sein, die Rechnung benötigt eine laufende Nummer, die entgeltliche Leistung muss beschrieben sein, den Betrag erhalten, Datum
- Da Du keine Umsatzsteuer abführst, müsstest Du in der Rechnung nicht einmal die Steuernummer angeben.
- Die Steuernummer bekommst Du durch das Finanzamt mitgeteilt, wenn Du Dich formlos mit Deinem Vorhaben an Dein zuständiges Finanzamt wendest, oder deren Forumlar zur Einschätzung der selbständigen Tätigkeit ausfüllst.

Machst Du das nebenberuflich, dann hast Du in der Steuererklärung die Anlage "S" auszufüllen und mit den Rechnungen abzugeben.
 

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