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pittplatsch8

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Wie ist das eigentlich, reicht das Einstellen eines Songs z.B. hier auf Recording.de, oder bei Soundcloud, oder bei Myownmusic aus, um im Ernstfall zu beweisen, das man der Urheber des Materials ist? Die Titeleinstellungen sind ja immer datiert. Mit dem Einstellen des Songs gibt man bekannt, das man der Autor des Materials ist.
Wer das anfechten wollte, der müsste eine Veröffentlichung mit jüngerem Datum präsentieren.
Was ja dann nur mit betrügerischen Mitteln möglich wäre.
 
Die VÖ eines Titels mit Timestamp beweist erstmal primär eins: dass dieser Song zu diesem Zeitpunkt hochgeladen worden ist, nicht aber zwingend die Urheberschaft.

Allerdings kann diese VÖ ggü. späteren Veröffentlichungen eines ähnlichen Tracks durch andere als erstes Indiz einer Urhebeschaft zu sehen sein.

Klaut man einen Track und lädt ihn hoch, könnte der eigentliche Urheber z.b mit DAW Sessions, Soundfiles (erstellt am) eine Gegenindikation liefern.
 
Ich bin jetzt mal ganz böse... und was ist, wenn ich im BIOS das Datum vom PC zurück setze, dann das geklaute Stück bounce und stolz mit dem Finger drauf zeige und behaupte, das hätte ich schon vor 3 Jahren gemacht ?
 
Ich bin jetzt mal ganz böse... und was ist, wenn ich im BIOS das Datum vom PC zurück setze, dann das geklaute Stück bounce und stolz mit dem Finger drauf zeige und behaupte, das hätte ich schon vor 3 Jahren gemacht ?
Ha ha, du hast doch nicht die Daw- Projekte, mit dem der Hit produziert wurde!
 
In den 90er hat man das Musikstück und die Datei auf eine CD gebrannt, dieses dann per Einschreiben an sich selbst geschickt und den Umschlag dann ungeöffnet aufbewahrt. Der Poststempel diente als Beweis für die Datierung.
 
Nicht nur das, man bekommt die Antwort dort sogar von Fachkundigen serviert. Ohne Wartezeit.
Aber vorher muss man Google finden. Womit findet man Google? Ich finde diese Aufgabe , seit es Lycos nicht mehr gibt, sehr schwer.
 
Hier werden wieder hobbymusikermäßig und rechtsunkundig völlig überzogene Anforderungen an den Nachweis der eigenen Urheberschaft gestellt. Glaubt Ihr ernsthaft, wenn man entsprechende Nachweise wie Dateien, Originalspuren, CDs, etc. vorlegen kann, dass der Prozessgegner, den man im Zweifel gar nicht kennt, substantiiert (!) vortragen kann, warum man selbst nicht Urheber sein soll.
 
Hier werden wieder hobbymusikermäßig und rechtsunkundig völlig überzogene Anforderungen an den Nachweis der eigenen Urheberschaft gestellt. Glaubt Ihr ernsthaft, wenn man entsprechende Nachweise wie Dateien, Originalspuren, CDs, etc. vorlegen kann, dass der Prozessgegner, den man im Zweifel gar nicht kennt, substantiiert (!) vortragen kann, warum man selbst nicht Urheber sein soll.
Was meinst du Hobbymusiker jetzt genau?
 
Auf den großen Plattformen für streaming gibt's mittlerweile ja standardisierte Vorgehensweisen, die für den Urheber funktionieren.

Ansonsten müsste es ja erstmal einen finanziellen Erfolg der gestohlenen Idee geben bevor man sich in das Abenteuer einer Klage stürzt, das mit sehr, sehr hohen eigenen Kosten verbunden sein wird. Rechtsanwalt, Gericht, Gutachter... wer wird sich das antun?

Also darüber würde ich keine einzige Sekunde nachdenken und es würde mir keine Sekunde Sorgen bereiten.

Im Falle eines Falls hast du immer die besseren Karten als der Dieb.

Veröffentlichen ist auf jeden Fall sehr hilfreich! Als solche zählt auch das Posten in einem öffentlichen Forum, klar! Oder soundcloud oder whatever.
 
Hier werden wieder hobbymusikermäßig und rechtsunkundig völlig überzogene Anforderungen an den Nachweis der eigenen Urheberschaft gestellt. Glaubt Ihr ernsthaft, wenn man entsprechende Nachweise wie Dateien, Originalspuren, CDs, etc. vorlegen kann, dass der Prozessgegner, den man im Zweifel gar nicht kennt, substantiiert (!) vortragen kann, warum man selbst nicht Urheber sein soll.
Was meinst du Hobbymusiker jetzt genau?
Es zerbrechen sich Leute über Probleme den Kopf, die sie erstens nie betreffen, weil ihre Musik nie bekannt wird und daher und aufgrund mangelnder Qualität auch nie "geklaut" werden wird. Mag hart klingen, ist aber so (geht mir mit meiner eigenen Musik ja auch so ;-)). Und zweitens werden Probleme konstruiert, wo in der Praxis keine sind.
 
Es zerbrechen sich Leute über Probleme den Kopf, die sie erstens nie betreffen
Der Witz: wenn sie es einem Mischer geben, dann machen sie sich nie sorgen das dieser es klauen könnte.
Der hätte ja alle Spuren und manchmal das komplette Projekt.
 
Wie ist das eigentlich, reicht das Einstellen eines Songs z.B. hier auf Recording.de, oder bei Soundcloud, oder bei Myownmusic aus, um im Ernstfall zu beweisen, das man der Urheber des Materials ist? Die Titeleinstellungen sind ja immer datiert. Mit dem Einstellen des Songs gibt man bekannt, das man der Autor des Materials ist.
Wer das anfechten wollte, der müsste eine Veröffentlichung mit jüngerem Datum präsentieren.
Was ja dann nur mit betrügerischen Mitteln möglich wäre.

In der Regel ist das schon ein guter Indikator. Letztlich ist es so, dass im Falle des Falles einen langen Prozess führen musst, wo dir jeder Beweis helfen wird (CD/ USB Stick an sich selbst geschickt, DAW Daten, Exif Daten usw, Veröffentlichungen). Da ist nur noch die Frage, ob man sich das leisten kann und ob es das auch wert ist.

Die Wahscheinlichkeit, dass jemand deinen Song nimmt, den veröffentlicht und Millionen verdient, schätze ich mal als sehr gering an:) Dazu gibt es mittlerweile zu viele, die ihre Sachen im Internet präsentieren
 
Vorweg: Ich darf hier k. Rechtsberatung machen, daher ist alles was ich schreibe nur meine pers. Meinung zum Thema!

Wie kommt ihr darauf, dass das Thema nur wichtig ist, wenn kommerzieller Erfolg erzielt wird.

Was ist bsw., wenn Songs mit Partnern in der Band entstehen. Meist ist hier jeder Mitautor und kann die Songs lebenslang spielen oder verwerten; egal ob man sich gegens. mag oder zerstritten hat. Dazu gehören im Extremfall auch Verwendungen dazu, die einem moralisch oder ethisch nicht gefallen. Das würde ich mir schon vorher überlegen, v. a., wenn mir meine Sachen persönl. was bedeuten...

Und ja, auch ein Hochladen auf Streamingplattformen, etc. ist eine Veröffentlichung; im Grunde auch hier im Forum. Aber ich würde mir nicht die Scherereien zumuten, die wahrsch. nötig sind, um von solchen Diensten Beweismaterial zu bekommen. Die wollen in erster Linie verdienen und sich nicht mit derartigem Kleinkram rumschlagen. Meist ist sowieso niemand zuständig oder der Mensch am Telefon ist einfach nicht kompetent genug.

Dann sage ich: dann lieber gleich einen ´echten digitalen Timestamp´, wie schon v. mir erwähnt; das ist auch ´umsonst´! Und bevor ich bsw. einem Mischer mein Zeug in die Hand gebe, kostet es mich nur 5 Min. um das zuerledigen.

Und Leute, was hier als geeigneter Beweis ins Feld geführt wird ist, mit Verlaub, wirkl. eine Menge Unsinn. Fakt ist, was einfach logisch ist, wenn man drüber nachdenkt. Digitale Daten vom Heimrechner sind manipulierbar und bei einem Brief an sich selber muss logischerw. die Versiegelung bezeugt werden. Das dieses Gerücht mit dem Einschreiben immernoch kursiert, oh man...

Und wenn ein Klau wirkl. mal passiert ist, dann muss man halt damit ein Leben lang klarkommen. Im Extramfall kann man seine eigenen Songs nicht mehr spielen, weil der Dieb das verbietet, egal, ob die populär sind oder nicht. Für mich wäre es, als hätte man mir den kl. Finger abgehackt. Und wenn ihr jetzt immernoch meint, das ihr so auf dem richtigen Weg seid, dann hab ich ab hier kein Mitleid mehr mit den Betroffenen...
 

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