Sängerin/Backgroundsängerin aus der Band ausgestiegen. Rechte?

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Riccardo

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Hallo liebe Forumsgemeinde, aus meiner Band ist kürzlich eine Sängerin bzw. Backgroundsängerin ausgestiegen. Während ihres Engagements bei uns sind selbstverständlich auch Aufnahmen mit ihr entstanden. Eine davon verwenden wir nun in einem Werbeclip für uns. Hierbei handelt es sich um eine Art Duett, wobei sie dabei keinerlei urheberlichen Rechte hat. Text und Melodie stammen hierbei aus meiner Feder, sie hat lediglich gesungen, was ihr vorgegeben wurde. Das natürlich auch ohne jeden Zwang. Jetzt verlangt sie, dass ich diese Aufnahmen lösche bzw. versucht mir die Verwendung zu verbieten. Meine Frage: hat sie dafür eine rechtliche Grundlage? Ich danke euch für eure Hilfe.
 
Ich bin kein Jurist, kann nur meine bescheidene Meinung kund tun.
Imo ist das aus der Luft gegriffen.
Soll sie klagen! Wird sie aber nicht.

Das würde ja jeden Rahmen sprengen wenn jegliche Band Mitglieder dies vom Rest der Band verlangen könnten. Praktisch nicht machbar.

Sie kann, falls der Song bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet ist, bei Aufführung genau wie jeder andere Beteiligte Geld bekommen. Das war es dann.
 
Eine rechtliche Grundlage ist mir nicht bekannt, es sei denn ihr habt einen Vertrag abgeschlossen der auch geldlich und oder unentgeltlich für ihre "Stimme" gilt, und das ist sehr unwahrscheinlich.
 
Meines Wissens hat sie selbstverständlich die Rechte an Bild und Ton von ihr. Das bedeutet Fotos und ihre Stimme dürfen nicht ohne ihre Einwilligung verwendet werden. Nicht sie benötigt eine "rechtliche Grundlage", sondern die Nutzer. Und da ihr keine Einwilligung habt, dürft ihr das schlicht nicht verwenden.
 
Jetzt verlangt sie, dass ich diese Aufnahmen lösche bzw. versucht mir die Verwendung zu verbieten. Meine Frage: hat sie dafür eine rechtliche Grundlage?

Für mein Verständnis ja. Das es vermutlich auch Zeugen geben wird, die im Zweifelsfalls für sie aussagen werden, würde ich entweder einen Vertrag mit ihr machen oder eben tatsächlich ihre Spuren von jemandem anders ersetzen lassen.
 
Also Leute, es ist doch letztlich genau umgekehrt: @Riccardo bräuchte einen Vertrag, in dem ihm die Verwendung der grundätzlich durch Leistungsschutzrecht geschützte Aufnahme gewährt wird.

Es könnte aber unter Umständen eine mündliche und/oder stillschweigende Zustimmung vorliegen, wenn diese Aufnahme genau zu diesem Zwecke erstellt wurde.
Das die Aufnahme gelöscht werden muss, weiß ich nicht, würde mich aber wundern.
 
Ich würde erst einmal nicht´s gegenteiliges einleiten, sondern die Sachen so verwerten wie sie
ursprünglich entstanden sind.
Sollte wider Erwarten Zählbares erwachsen, würde ich von den Einnahmen Ihr den zustehenden
Anteil auszahlen.
Wetten, dass Sie schön ihr Schnäuzchen hält ?
 
Qualitativ hochwertigste Rechtsberatung, die hier wieder zu lesen ist. Da kann es einem nur eiskalt den Rücken runter laufen.
@Riccardo Such Dir einen Rechtsanwalt, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat und Dich beraten wird, wie hier weiter zu verfahren ist. Und vergiss bitte alles, was hier bisher geschrieben wurde.
 
Hallo liebe Forumsgemeinde, aus meiner Band ist kürzlich eine Sängerin bzw. Backgroundsängerin ausgestiegen. Während ihres Engagements bei uns sind selbstverständlich auch Aufnahmen mit ihr entstanden. Eine davon verwenden wir nun in einem Werbeclip für uns. Hierbei handelt es sich um eine Art Duett, wobei sie dabei keinerlei urheberlichen Rechte hat. Text und Melodie stammen hierbei aus meiner Feder, sie hat lediglich gesungen, was ihr vorgegeben wurde. Das natürlich auch ohne jeden Zwang. Jetzt verlangt sie, dass ich diese Aufnahmen lösche bzw. versucht mir die Verwendung zu verbieten. Meine Frage: hat sie dafür eine rechtliche Grundlage? Ich danke euch für eure Hilfe.

Ich habe zur Beantwortung ein paar Rückfragen.

1. Du sagst "Engagement" - gab es irgend etwas schriftliches?

2. Wenn nicht - gibt es "Regeln" oder Bedingungen für Backgroundsänger oder andere Mitglieder, z.B. was die Rolle und v.a. Vergütung angeht? Wenn ja, wird auf Job-Basis bezahlt?

3. Gibt es z.B. gelebtes Verhalten, was mit den Aufnahmen passiert? D.h. sind sich alle einig, was mit den Aufnahmen passieren wird, bzw. dass Du als Leader ungeachtet von den konkreten Mitgliedern mit dem Material machen kannst, was Du willst?


Ansonsten ist soweit die Antwort (unterstellt Deine Angaben waren zutreffend und vollständig):

1. Rechte als Urheberin hat sie nicht.

2. Ggf. sind sogenannte Leistungsschutzrechte betroffen. Alleine in Betracht käme das Recht des ausübenden Künstlers nach §§ 73 ff. UrhG. Das ist jemand, der ein Werk (eines anderen) aufführt oder singt. Passt im Prinzip.

Der ausübende Künstler hat u.a. das Recht als solcher genannt zu werden ("Credits"). D.h. die Dame sollte, soweit vertraglich nicht abbedungen, in einer üblichen Weise genannt werden, z.B. Additional Vocals oder Background Vocals: Amalie Schnipfewitz.

Der aü Künstler hat auch das Recht, dass die Darbietung nicht entstellt wird, d.h. Ihr solltet ihr im Nachhinein keine Mickymausstimme verpassen. :)

3. §§ 77 und 78 UrhG regeln eine Reihe von grundsätzlich exklusiven Rechten des aü Künstlers, die alle zum Gegenstand haben, dass der aü Künstler zunächst alle Rechte an seiner Darbietung hat und entscheiden kann, ob es vervielfältigt, gesendet, aufgeführt usw werden kann.

Diese Nutzungsrechte können aber übertragen werden. Z.B. ausdrücklich mit einem entsprechenden Vertrag oder schlüssig durch entsprechendes Handeln. Im Urheberrecht gibt es zudem die sogenannte Zweckübertragungstheorie wonach Nutzungsrechte übertragen werden, wenn es sich kurz gesagt aus der Natur der Sache ergibt, z.B. IT-Nerd programmiert bei einer IT Firma und wird genau dafür bezahlt. Dort wird angenommen, dass die entsprechenden Rechte übertragen und durch das Gehalt abgegolten werden.

So ähnlich könnte es hier auch sein, aber dafür müssten wir mehr wissen - siehe oben die Fragen.

Wenn die Rechte an der Performance naheliegender Weise übertragen worden sind, besteht jedoch weiterhin ein Vergütungsanspruch des aü Künstlers, vergl. §79a UrhG.

Es kann also sein, dass ihr die Vox weiter nutzen könnt, die Dame aber entsprechend der zitierten Vorschrift an Einnahmen beteiligen müsst.

Alternativ die Frage: Gibt es die Aufnahmen noch als Multitrack? Wenn ja könnte man auch sagen, weisse watt, bevor ick ma da irre mache, lösche ich die Ilse und lass ne neue Olga drübba wimmern. - Mit der aber eine schöne Release-Erklärung unterschrieben werden sollte.



PS:

Die Dame könnte ggf. auch nach Maßgabe des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Verwendung ihrer Stimme widersprechen. Auch hier wäre zu klären, ob sie nicht darin eingewilligt hat und wie weitreichend die Erklärung ist. Analog zum Recht am eigenen Bild, gilt das allgPR auch für andere Aufnahmen wie Film und Ton.

Daher immer: RELEASE unterschreiben lassen. Es reimt sich nicht umsonst auf Peace! :) (halbwegs)
 
Qualitativ hochwertigste Rechtsberatung, die hier wieder zu lesen ist. Da kann es einem nur eiskalt den Rücken runter laufen.
@Riccardo Such Dir einen Rechtsanwalt, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat und Dich beraten wird, wie hier weiter zu verfahren ist. Und vergiss bitte alles, was hier bisher geschrieben wurde.

Jeder wie er kann, ne, stänkern ist auch ok ;)
Dass das hier einer prof- Beratung nicht entspricht, sollte klar sein. Aber dass eine Hobby-Band mal nicht eben 150€ wegen einer Lappalie zum Anwalt trägt, eigentlich auch.
 
Jeder wie er kann
Es kann aber keiner. Muffy ist bisher der einzige, der etwas Vernünftiges hier geschrieben hat. Was bringen dem Threadersteller lauter rechtlich fehlerhafte Antworten? Wenn er sich darauf verlässt, kostet ihn das u.U. deutlich mehr als 150 €...
Wenn man rechtlich überhaupt keine Ahnung hat, sollte man sich eben zurückhalten. Das ist was anderes, als wenn ich zum Thema Mixing mal ne falsche Antwort krieg und daher der Sound nicht ganz so toll ist. Hier geht's schnell um viel Kohle oder auch um strafbares Verhalten...
 
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Jeder wie er kann
Es kann aber keiner. Muffy ist bisher der einzige, der etwas Vernünftiges hier geschrieben hat. Was bringen dem Threadersteller lauter rechtlich fehlerhafte Antworten? Wenn er sich darauf verlässt, kostet ihn das u.U. deutlich mehr als 150 €...
Wenn man rechtlich überhaupt keine Ahnung hat, sollte man sich eben zurückhalten. Das ist was anderes, als wenn ich zum Thema Mixing mal ne falsche Antwort krieg und daher der Sound nicht ganz so toll ist. Hier geht's schnell um viel Kohle oder auch um strafbares Verhalten...

Lieber Kollege,

ich fände es toll, wenn du einmal ein wenig die Luft anhalten würdest. Z.B. meine Antwort kostet den TE sicher nichts, es bewahrt ihn eher vor etwas. Und ob etwas korrekt ist oder nicht, da bist du offenbar auch der völlig falsche Ansprechpartner.

Der TE sollte sich den RA und überhaupt Ärger sparen und die Nutzung schlicht lassen....
 
ich fände es toll, wenn du einmal ein wenig die Luft anhalten würdest. Z.B. meine Antwort kostet den TE sicher nichts, es bewahrt ihn eher vor etwas.
Mit Deinen Beiträgen hast Du bewiesen, dass Dir nicht klar ist, dass man zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche in Deutschland eine Anspruchsgrundlage benötigt und dass Dir der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nicht klar ist.
Nicht sie benötigt eine "rechtliche Grundlage"
Da muss sie gar nicht klagen. Soweit ich weiß genügt da eine Anzeige....
Aber gut, ich bin raus. Es könnte sonst die Gefahr bestehen, dass das fachliche Niveau hier noch anfängt zu steigen. Das wäre nun wirklich unverantwortlich.
 
@Riccardo: Erzähl doch mal wie die Aufnahmen entstanden sind. Habt ihr sie selbst gemacht? Dann, wie @muffy schon sagte, raus mit ihr.
Wenn nicht, mach das was @Entone gesagt hat. Such dir einen spezialisierten Anwalt. Die Gesetzeslage ist da einfach zu konfus, wir können hier munter ratschen aber das bringt dir keine Sicherheit. Prinzipiell wird sie natürlich ihre Rechte haben in welcher Form auch immer. Möglicherweise, gerade wenn ihr im Studio wart und viel Geld auf den Tisch gelegt habt, könnte das als Absichtserklärung aller Beteiligter, also auch der Sängerin, gelten. Dann KÖNNTE es sein, das eine Neuaufnahme des Material eine nicht zumutbare Belastung die Übrigen darstellt und ihr das Material nutzten dürft. Das alles ist aber nunmal einfach zu undurchsichtig. Ich erinnere mich noch an den Streit der beiden Wendlers. Wenn ich mich recht erinnere hat der eine unbekanntere Wendler seinen Namen markenrechtlich schützen lassen. Vor Gericht ist ihm dies aber aberkannt worden und die beiden Wendlers müssen sich durch irgendwas kenntlich machen. Ich weiß nicht wie lange das ganze ging aber du siehst anhand dieses Falles die Komplexität, die sowas annehmen kann.
 
Soweit ich weiß genügt da eine Anzeige....
Bei der Polizei? :p:D
Straftat?

Such Dir einen Rechtsanwalt, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat und Dich beraten wird,
Das ist sinnvoll und zielführend allerdings ist ja nicht der Rest der Band sondern die Sängerin diejenige, die etwas verlangt vom Rest.
Ergo wird sie zum Rechtsanwalt gehen müssen, sie muss den auch bezahlen.
Rechtsschutzversicherungen greifen in so einem Fall nicht.
Und zu Mimimi alles falsch alles nur Laien Geschichte... ja, was denn sonst?
Hier ist kein Juristen Forum, das ist doch klar. Ich schrieb das ich nur meine unerhebliche Meinung äußern kann. Und genauso tun alle anderen hier das incl muffy.
 

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