... Eine davon verwenden wir nun in einem Werbeclip für uns...
Ob eine andere Person Urheber ist usw. spielt keine Rolle.
Für mich sind die Fragen erstmal:
1. In welcher Form und wo wird der "Werbeclip" veröffentlicht?
2. Hat die Sängerin vor der ERSTEN Veröffentlichung des "Werbeclips" überhaupt zugestimmt?
Die Sängerin wird so oder so ein Recht auf angemessene Vergütung haben. Ob hier ein Anspruch auf Unterlassung besteht, bliebe zu prüfen. Jeder Künstler bestimmt selbst, welche Leistungen er veröffentlichen will und nicht andere Autoren oder Bandkollegen. Wenn keine Zustimmung vorliegt (z. B. zur Erstveröffentlichung) und auch ansonsten keine schriftliche Einwilligung existiert, wird die Sängerin am längeren Hebel sitzen. Was sie daraus macht, ist eine andere Sache....