Sängerin/Backgroundsängerin aus der Band ausgestiegen. Rechte?

  • Ersteller Riccardo
  • Erstellt am
... Eine davon verwenden wir nun in einem Werbeclip für uns...
Ob eine andere Person Urheber ist usw. spielt keine Rolle.

Für mich sind die Fragen erstmal:
1. In welcher Form und wo wird der "Werbeclip" veröffentlicht?
2. Hat die Sängerin vor der ERSTEN Veröffentlichung des "Werbeclips" überhaupt zugestimmt?

Die Sängerin wird so oder so ein Recht auf angemessene Vergütung haben. Ob hier ein Anspruch auf Unterlassung besteht, bliebe zu prüfen. Jeder Künstler bestimmt selbst, welche Leistungen er veröffentlichen will und nicht andere Autoren oder Bandkollegen. Wenn keine Zustimmung vorliegt (z. B. zur Erstveröffentlichung) und auch ansonsten keine schriftliche Einwilligung existiert, wird die Sängerin am längeren Hebel sitzen. Was sie daraus macht, ist eine andere Sache....
 
... Eine davon verwenden wir nun in einem Werbeclip für uns...
Ob eine andere Person Urheber ist usw. spielt keine Rolle.

Für mich sind die Fragen erstmal:
1. In welcher Form und wo wird der "Werbeclip" veröffentlicht?
2. Hat die Sängerin vor der ERSTEN Veröffentlichung des "Werbeclips" überhaupt zugestimmt?

Die Sängerin wird so oder so ein Recht auf angemessene Vergütung haben. Ob hier ein Anspruch auf Unterlassung besteht, bliebe zu prüfen. Jeder Künstler bestimmt selbst, welche Leistungen er veröffentlichen will und nicht andere Autoren oder Bandkollegen. Wenn keine Zustimmung vorliegt (z. B. zur Erstveröffentlichung) und auch ansonsten keine schriftliche Einwilligung existiert, wird die Sängerin am längeren Hebel sitzen. Was sie daraus macht, ist eine andere Sache....

Zudem stellt sich eben auch die Frage, wie sinnvoll es ist mit einem Clip zu werben, wenn die Sängerin gar nicht mehr zur Verfügung steht. Die Band kann das ja weder mit ihr noch einmal aufnehmen, noch live darbieten. Allein schon deswegen würde ich den Clip nicht mehr nutzen (einmal unabhängig von irgendwelchen rechtlichen Fragen).
 
Hallo Riccardo,
solche Sachen sind immer ärgerlich. Du schreibst das es sich um ein Duett handelt. In diesem Fall sehe ich es als ihr gutes Recht über die Veröffentlichung mit zu bestimmen, da ihr gesanglicher Beitrag doch vordergründig ist. Würde sie nur Triangel an einer Stelle spielen, oder im Backround nur Hu und Ha singen, ist das eine ganz andere Sache.

Ich hoffe ihr könnt euch einigen..... viel Erfolg

mfG
Andy
 

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