Wobei es in der Praxis stark darauf ankommt, was man unter einem Sample versteht.
Wenn man nur eine [g=118]Bass[/g] Drum sampelt, dann bedarf es nicht der Zustimmung des Urhebers.
Wenn man aber ein Solo oder eine Melodielinie absampelt, dann idR schon.
Den Rechtinhaber am tonträger, von dem gesampelt wird, müssen generell eingeholt werden. Die Grenze liegt in der Praxis in der Erkennbarkeit, woher ein Sample stammt. Höchstrichterliche Klärung steht meines Wissens da noch aus.
Jedenfalls kann man auch im Hiphop nicht mit dem Argument kommen, das macht doch jeder ohne zu fragen. Wenn hundert Leute schneller fahren als erlaubt, könne die auch nicht ankommen und sagen, das macht doch jeder.
Gruß Rainer