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LKA
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hi.
ich hab da mal eine frage, und zwar, wie sieht die rechtslage bei probezeiten aus. da ich schlagzeug spiele und nun erstmal in meinen keller einziehen müsste, wollte ich wissen ob ich quasi vom gesetzt her recht darauf habe eine bistimmte zeit in der woche musik machen zu können, bzw schlagzeug zu spielen.
das ich natürlich mich erst mit meinen mitmietern mündlich darauf einigen sollte ist mir klar. aber es geht in ersterlinie eigentlich um den rest der strasse
also gibt es sowas?!
danke!
ich hab da mal eine frage, und zwar, wie sieht die rechtslage bei probezeiten aus. da ich schlagzeug spiele und nun erstmal in meinen keller einziehen müsste, wollte ich wissen ob ich quasi vom gesetzt her recht darauf habe eine bistimmte zeit in der woche musik machen zu können, bzw schlagzeug zu spielen.
das ich natürlich mich erst mit meinen mitmietern mündlich darauf einigen sollte ist mir klar. aber es geht in ersterlinie eigentlich um den rest der strasse
also gibt es sowas?!
danke!