Rechte an Songs

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Hey
Habe ja schon eine Threads weiter unten nach nem Künstlervertrag gefragt. Der ist denke soweit auch okay... nur habe ich eine Frage:

Wir haben ein paar Songs gemeinsam geschrieben (Also meine Sängerin und ich). Nun steht hier folgendes im Vertrag:
§4 Rechtsübertragung
1) Das Eigentum sowie alle Rechte an dem Material der unter diesem Vertrag fallenden [g=107]Schall[/g]-Aufnahmen fallen mit ihrer Entstehung dem Produzenten zu.
2) Wenn der Künstler in seiner Eigentschaft als Texter oder Komponist tätig ist, so bleiben diese Rechte zur Wahrnehmung durch eine Urheberrechts-Gesellschaft unberührt. Ebenso unberührt bleiben die Rechte des Künstlers bei der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte. ...
...

Heißt das nun, dass das was meine Sängerin geschrieben hat auch rechtlich ihr gehört? Weil das hätten wir gerne...
Also z.b: Text von Lied 3 ist von ihr, Chords und Arragement von mir. usw...

Thx für die Hilfe...
 
meines wissens kann man urheberrechte in D nicht verkaufen. komponist bleibt also immer komponist...
 
dann muss ich das nicht extra im vertrag erwähnen?
und was sagt mir dann §3 absatz 1 ?
 
da geht es um die aufnahme selbst.
 
ich verstehe...
thx
 
Moin.

Ich weiss nicht ganz genau, was Du meinst...

Aber aus Deiner Frage geht für meine Begriffe hervor, dass Du Dich noch zuwenig mit dem Unterschied / den Zusammenhängen zwischen Produktion und Autorenschaft beschäftigt hast.

Der Produzent ist halt im Normalfall der BANDEIGNER. Insofern wird eine Plattenfirma mit dem Produzenten einen BANDÜBERNAHMEVERTRAG machen. Der Produzent wird dann prozentual an den Einnahmen des Tonträgers beteiligt.

Die Autoren hingegen bekommen ihr Geld durch die [g=119]Gema[/g]-Ausschüttung.

Beides berührt sich im Grunde nicht.

Natürlich behält jeder Urheber die Rechte an seinem geistigem Eigentum. Nehmen wir mal an, Du und die Sängerin haben einen Song gemeinsam geschrieben. Dann teilt ihr Euch das Copyright und seid bei der [g=119]Gema[/g] BEIDE als Autoren gemeldet. Euer Anteil wird dann durch die [g=119]Gema[/g] abgerechnet. Mit dem Produzenten (und seinen Rechten am BAND) hat das erstmal gar nichts zu tun.

Heute ist es ja nu häufig so, dass Interpret, Autor & Texter eine Person sind, insofern gibt es da dann diese personelle Trennung nicht.

Ich weiß nicht, ob ich Dir helfen konnte...

LG,

T.
 
Das ist korrekt, die Urheberrechte bleiben IMMER beim Komponisten des Songs und sie sind unveräußerlich. Wie bei Dir im Vertrag geschrieben etwas von "alle Rechte" zu schreiben halte ich für eine sehr schwammige Bezeichnung und würde sie versuchen einzugrenzen.

Grüße,
Alex
 
Richtig die Urheberrechte bleiben beim Komponisten / Textdichter

Da kann dann u.U noch der arangeur (als Komponist) erscheinen.

Die rechte kann man sehr wohl verkaufen.

meiner Sängerin habe ich z.B. zum 16. Geburstag alle Rechte aus 20 Songs geschenkt.
Klar ich bleibe als Komponist verzeichnet.
habe aber dadurch nicht mehr das recht diesen song (s) alleine zu verwerten.

die songs wurden dann mit den namen beider (als Komponist) eingetragen.

Das hat rechtliche hintergründe.

Das urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urheber - da ist das urheberecht auf die Erben über gegangen.
was ich vererben kann kann ich auch verkaufen.

wenn ich einen song für eine werbung für gänseblümchensamen schreibe ist das eine auftragsarbeit.
dann mache ich das weil ich das kann und lasse mich dafür bezahlen. ich mache das nicht weil ich hinter gänseblümchensamen stehe.

wäre ich maler und würde einem freund die tür grün streichen mache ich mir keine gedanken darum warum in grün.
würde mein freund sagen streich mir die tür dann mache ich mir gedanken wie wo am besten - dann entsteht ein kunstwerk auch dann wenn ich meine die tür müsste grün werden.
also nicht das was ich unter musikschaffung verstehe.
einen song schreiben heisst für mich zu einem thema mein feeling und meine gedanken in musik umsetzen.
 
Ich muß gestehen, dass ist mir leider etwas zu ungenau. Das Urheberrecht kann in Deutschland wirklich nicht verschenkt oder verkauft werden, es bleibt immer beim Urheber und wir nach seinem Tod an die Erben vererbt, die dann 70 Jahre lang den Urheberschutz genießen können.

Du kannst Persönlichkeits- oder Nutzungsrechte vergeben sei es durch Verkauf, Schenkung, etc. Dein Beispiel mit der Schenkung an die Sängerin ist mir irgendwie unklar. Oder hast Du ihr praktisch das Recht geschenkt ihn aufführen zu dürfen? Wenn Du den Song geschrieben hast, kann sie ja nicht zusätzlich noch Komponistin werden.

Zugegeben, wenn sich das alles in einem kleinen Rahmen abspielt und kommerziell unwichtig ist, wäre so eine Analyse oder so ein Vorgehen sicherlich schon sehr abstrakt.

Nichts für ungut und Euch allen noch ein schönes Wochenende,
Alex
 
zitat: Ich muß gestehen, dass ist mir leider etwas zu ungenau. Das Urheberrecht kann in Deutschland wirklich nicht verschenkt oder verkauft werden, es bleibt immer beim Urheber und wir nach seinem Tod an die Erben vererbt, die dann 70 Jahre lang den Urheberschutz genießen können

@ schroedy_1 sicher, man kann du musst unterscheiden zwischen der urheberschaft und dem urheberrecht.

ein recht kannst du verkaufen oder verschenken.
habe mich u.u. schlecht ausgedrückt - sicher wird immer der komponist genannt - wenn hier anna etwas an dem song ändert also bearbeitet kann sie den komponisteneintrag von wilson auf anna ändern.

umgekehrt ist das praxis, in der villa von tötesen werden stücke GE(KL)BAU(B)T da tritt dann bohlen als komponist auf, der hat in wirklichkeit keine note davon selbst gepinselt.
 
Was in der Villa bei Hamburg passiert muß nicht falsch sein. Was auf dem Album steht ist das eine und was notariell hinterlegt ist, ist das andere. Den Albumeintrag kann man vertraglich beliebig regeln. Die Urheberschaft selbst ist auf den Urheber fixiert. Und so sollte es in den Verträgen zu dem Album stehen. Auf dem Album sind oft Kurzfassungen ohne jeden weiteren Belang aufgedruckt. Ansonsten gilt das was Wilsenrecord hier schon geschrieben hatte. Es ist ja nun auch so, wer die Rechte an Lennon/McCartney erworben hat, darf mit den Rechten hantieren. Die Urheberschaften bleiben dadurch unberührt.
Marc
 
@wilsonrecords
habe mich u.u. schlecht ausgedrückt - sicher wird immer der komponist genannt - wenn hier anna etwas an dem song ändert also bearbeitet kann sie den komponisteneintrag von wilson auf anna ändern.

muss mal blöd nachfragen, welchen Komponisteneintrag? Bei der [g=119]GEMA[/g] oder wo der Urhebernachweis hinterlegt ist oder wie soll das gemeint sein?
Wenn anna etwas an dem Song ändert ist sie doch zunächst mal Bearbeiterin, da kann sie doch nicht dich rauskicken und anna als Urheber reinschreiben?!?

Und dividier mal zu meinem Veständnis auf, die Urheberschaft fußt auf dem Urheberrecht, das eine ist ein höchstpersönliches REcht, das andere die Norm und was soll jetzt da sonst noch der Unterschied sein, außer dass dass UrhG noch andere FÄlle außer der musikalischen Urheberschaft regelt?

Und was mich auch wirklich interessieren würde, wenn du Werbemusik machst, wie verkaufst du genau die Rechte daran und wie läuft es mit der Übertragung der Rechte bei anna? Wie geht das genau, weil die Urheberschaft ist ja höchstpersönlich und soweit ich weiß ist sie nur in manchen Ländern "verkaufbar" wie geht das aber hier in D, also mit den Rechten nicht mit der unverkäuflichen Urheberschaft.

Vielleicht könnte mal jemand einen Mustervertrag reinstellen und erläutern?!
 
Bei Werbemusiken ist es (oder war es bis vor einigen Jahren) üblich, dass man Nutzungsrechte zeitlich und örtlich beschränkt und für bestimmte Medien verkauft.
Beispiel: Ich verkaufe dem Kunden/ der Werbeagentur das Recht, die Musik zum Spot "Meister Klopper" 1 Jahr lang in Deutschland in TV und Kino zu nutzen.
Hierfür berechne ich z.B. 4000€.
Kommen weiter Länder dazu, erhöht sich der Betrag.

Bei einer weltweiten Nutzung kann es da durchaus auch mal sechsstellig werden (zumindest war das im DM-Bereich so).
In diesem Fall macht der Kunde dann aber oft ein Buyout-Angebot, das weitere Forderungen ausschliesst.

Ansonsten kann man für jedes Jahr, in dem die Musik wieder verwendet wird die Nutzungsrechte neu berechnen.

Der Composers Club e.V. (CC) hatte für seine Mitglieder hierzu einmal eine Liste, anhand derer man die Nutzungsrechte aller einzelnen Länder errechnen konnte.

Ich mache schon seit einigen Jahren keine Werbemusik mehr, daher bin ich mir nicht sicher, ob sich da inzwischen grundegendes verändert hat, im Sinne meiner ehemaligen Kollegen hoffe ich das aber nicht.

Gruß,

Globo

PS: Hab´die Liste gerade gefunden: http://www.composers-club.de/

unter Service
 

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