KI Songs covern - wie sieht das rechtlich aus?

Das macht's natürlich schwierig. Ich lade 'ne Melodie hoch, die ist dann urheberrechtlich geschützt (Texte natürlich auch), sofern eine gewisse hinreichende Originalität (aka Schöpfungshöhe) vorliegt.
So, jetzt baut dir Suno daraus den Killerhit, obwohl du von Tuten und Blasen (abgesehen vom Trällern dieser netten Melodie) absolut keinen Schimmer hast.

In dem Fall bist du alleiniger Urheber des Werkes und kannst sämtliche hypotethischen Einnahmen auf dich verbuchen, denn idR sind eben Harmonien, Beats und Arrangements nicht vom Urheberschutz umfasst, sondern nur Text und Melodie (soweit ich weiß, wird das in klassischen Werken etwas anders gehandhabt, aber da gibt's normalerweise ohnehin nur einen Komponisten).

Suno fungiert in dem Fall dann lediglich als Studiomusiker, Arrangeur, Produzent und Mischer in Personalunion - und für all diese ist es meistens die Regel, dass sie pauschal vergütet werden, von Tantiemen und Co. also exakt nix sehen. Wenn diese Leute überhaupt mal anteilig vom Erfolg profitieren, wird das idR eigens verklausuliert, so dass etwa der Produzent einen gewissen Anteil an Verkäufen/Streams erhält. Aber das läuft komplett außerhalb des Urheberrechts, es sei denn, man macht den Produzenten zum Mitkomponisten - worauf Suno ja aber gar keinen Anspruch erheben wird (bzw. kann).
Folglich sahnst du mit deiner billigen Melodie auch dann noch alles ab, wenn Suno darum ein unfassbar harmonisch ausgefuchstes Orchesterarrangement gebaut hat.

Wird alles noch 'ne schwierige Kiste. Wobei, vielleicht auch nicht, weil in Bälde ohnehin genau niemand mehr an Konservenmusik mehr als 3 Cent verdienen wird, die Sache damit also im Sand verlaufen sollte.
Korrekt.
Korrekt.
Korrekt.
Ja! Voll Korrekt!
 
Man stelle sich vor man könnte eine Allerweltsmelodie schützen, heute wäre der letzte Tag an dem es VÖ gäbe.

Sollten mal lieber an die Rechte ran, Lebenslang für den Schöpfer, ist der weg, Gemeinfrei, das wäre mal was!
 
Zeigt nebenbei übrigens auch, wie absurd die Definition von Schöpfungshöhe ist.
Ich finde, dass komplette Rechtssystem stellenweise komplett absurd. Ich denke hier beispielsweise an den Streit von Kraftwerk gegen Moses P. Die haben 21 Jahre gebraucht um festzustellen, dass dieser 2 Sekundenschnipsel so nicht verwendet werden darf. Will nicht wissen, wie viel Kohle die Anwälte damit verdient haben.

Man stelle sich vor man könnte eine Allerweltsmelodie schützen
Man stelle sich vor, man könnte runde Ecken schützen. Upps ... geht ja. Man braucht nur nen angebissenen Apfel als Logo und genug Geld für Anwälte.
:altweise:
 
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Zeigt nebenbei übrigens auch, wie absurd die Definition von Schöpfungshöhe ist.

Das ist ein bisschen wie zu Architektur tanzen. V.a. etwas so Abstraktes wie ein künstlerischs Werk (in Zusammenschau mit dem nicht minder komplexen Kunstbegriff des GG) mit juristischen Mitteln qualifizieren zu wollen. Weil man schaut auf die einzelnen Komponenten und kleinste Details, muss aber auch immer die Gesamtschau betrachten, man will allzu Banales ausschließen, aber auch dennoch die "kleine Münze" honorieren.

Am Ende ist alles immer Einzelfallentscheidung und hängt davon ab, wie der Richter defäkiert hat.
 
Ich denke hier beispielsweise an den Streit von Kraftwerk gegen Moses P. Die haben 21 Jahre gebraucht um festzustellen, dass dieser 2 Sekundenschnipsel so nicht verwendet werden darf. Will nicht wissen, wie viel Kohle die Anwälte damit verdient haben.

Ja, was für ein Schwachsinn. Wie leicht man sich da hätte außergerichtlich einigen können. Aber irgendeiner musste dann ja schlecht geschissen haben.
 
Man stelle sich vor man könnte eine Allerweltsmelodie schützen, heute wäre der letzte Tag an dem es VÖ gäbe.

Sollten mal lieber an die Rechte ran, Lebenslang für den Schöpfer, ist der weg, Gemeinfrei, das wäre mal was!

Naja, vielleicht nicht mit dem Tod, aber 70 mögen schon etwas lang sein. Das hat aber den wie ich finde nachvollziehbaren Grund haben, dass die Früchte des geistigen Ergusses auch noch den Erben des Schöpfers zugute kommen soll. Die Gemeinfreiheit kann man ja durch zB Tonaufnahmen, Veröffentlichunsrechte und Verlagsrechte ohnehin relativieren.

Was ich nicht verstehe, warum manche Leute damit ein Problem haben, dass "Künstler" Geld verdienen (nicht Saudi Arabi Money Rich), also ihr Auskommen bestreiten, während es keine 2 Meinungen gibt, dass ein Maurer oder Callcentermitarbeiter natürlich bezahlt werden soll für die Arbeit.
 
Am Ende ist alles immer Einzelfallentscheidung und hängt davon ab, wie der Richter defäkiert hat.

Naja, eher die GEMA. Aber die sind im Zweifelsfalle immer pro Schöpfungshöhe, weil Kohle. Ein korrupter Scheißladen.

S. Helene Fischer und Roseanne Cash. Eine von beiden hätte für die Werke "Atemlos..." bzw. "Land Of Dreams" NIEMALS Schöpfungshöhe zugesprochen bekommen dürfen. Denn eine hat von der anderen geklaut - oder auch nicht, aber dann haben sich (so jedenfalls der letzte Kenntnisstand) beide beim selben Traditional bedient. Dann hätte keiner Schöpfungshöhe beanspruchen können. Aber da man sich mit den Fressnäpfen nicht in die Quere kommt und sowieso "wo kein Kläger, da kein Richter" gilt, halten die jeweiligen Verwertungsgesellschaften einfach brav das Maul und sahnen kräftig mit ab.

Dass just diese Verwertungsgesellschaften direkt am Profit der Werke beteiligt sind, denen sie selber hinreichende Schöpfungshöhe zusprechen, kann man bestenfalls als Witz sehen, denn natürlich ist es in deren Interesse, dass jeder musikgewordene Furz genug Schöpfungshöhe liefert, um von der GEMA betüdelt zu werden.

Von daher ist es dann eben auch im Interesse der GEMA, dass jemand, der da sein kleines Kindermelodiechen samt Text an SUNO schickt, als einziger Urheber für die generierte Schöpfungshöhe fungiert. Denn wenn man bspw. sagen würde "die Hälfte des kompositorischen Wertes ist Suno zuzuschreiben", dann bekommt zwar SUNO, da keine Person, noch lange nix, aber eben Komponist und GEMA nur die Hälfte. Folglich wird die GEMA (zumindest so lange es überhaupt noch was zu holen gibt), die menschlichen Schöpfer, sofern GEMA-Mitglieder, mit Zähnen und Klauen bis auf's Blut verteidigen.
 
Die GEMA entscheidet nicht rechtsverbindlich über die Schöpfungshöhe, das können nur Gerichte. Sie hat auch grundsätzlich keinen Amtsermittungsgrundsatz, nachdem sie etwaige Plagiate proaktiv aufdecken müsste. Wenn die Künstler die Klappe halten und in stillschweigender Koexistenz abrippen, wird die GEMA sich darüber aus den genannten Gründen natürlich nicht beschweren.
 
Die GEMA entscheidet nicht rechtsverbindlich über die Schöpfungshöhe, das können nur Gerichte.

Das ist schon so, klar, aber die GEMA fungiert nunmal als erste Anlaufstelle.
Und es ist eben trotzdem auch so, dass man die Klappe hält, wenn man davon profitiert. Und als Privatperson strengste so'n Prozess dann eben doch lieber nicht an. Im Fall Fischer/Cash hätte halt genau das passieren müssen, dass eine Privatperson die Dinge in die Hände nimmt, wenn keine der Verwertungsgesellschaften was sagt.
Und nehmen wir mal an, jemand hätte hier in D eine deutsche Version von "Land of Dreams" auf den Markt gebracht und die wäre erfolgreich gewesen - was meinste, wie schnell da die GEMA höchstselber ihre Anwälte in Stellung gebracht hätte?
 
Geld verdienen damit irgendwelche Pop/Country/Schlager etc, also Massenware zu komponieren, zu texten und zu spielen/aufzunehmen ist definitiv vorbei. Ende Gelände, Zug ist abgefahren.
Werbe Musik, Jingles...good bye

Es ist imo tatsächlich komplett müßig aka sinnlos darüber noch lange zu reden.

Lass es einfach sein. Noch gibt's gewiss faule oder rückständige Auftraggeber für solche Sachen. So bald denen aber mal beim Bier gesteckt wird was sie an Kohle einsparen können ist es garantiert finito.

Ich möchte nicht im Pelz irgendwelcher Auftragskomponisten stecken.
Mir wird da nur noch übel.
Studio Musiker dito...to be continued
 
Darum ging es aber in meiner Fragestellung und nicht um die Beurteilung des Verhaltens anderer, die sich mit falschen Federn schmücken.
Die Frage wurde doch beantwortet.
Du kannst mit den Kompositionen von SUNO tun was immer Dir beliebt.
Und zwar nicht nur mit Deinen selber gerippten sondern mit allen anderen von jedem beliebigen SUNO Nutzer erstellen Songs. Weil niemand irgendwelche Urheber Rechte erwerben kann am dem ganzen KI Kram ist der auch nicht diesbezüglich als eigenes Werk geschützt.

Also einfach kopieren, Remixen, neu aufnehmen... Das ganze Zeug ist praktisch vogelfrei.

Angenommen jemand will klagen. Auf welcher Grundlage denn?
 
Meine Frage war kein theoretischer Ansatz. In diesem Stück habe ich die ersten 12 Sekunden auf dem Klavier eingespielt und in Suno hochgeladen. Den Text habe ich auch geschrieben. Man hört deutlich, dass Suno meine Klaviermelodie und die Akkordfolge mehrfach im Song eingebaut hat. Wieviel von der Musik habe ich jetzt beigesteuert? Nur das Intro? Keine Ahnung.

 
Es gibt kein gemischtes Werk, entweder das Ding ist insgesamt in der Gesamtschau ein Werk oder nicht. Miturheberschaft von Suno kann aus bekannten Gründen ausgeschlossen werden.
Die Bezeichnung "Gemischtes Werk" beschreibt eine KI-Ausgabe auf Basis eines menschlichen Inputs, von dem ich jetzt einfach mal annehme, dass er dem Mindestmaß an geistiger Schöpfungshöhe entspricht. Die Miturheberschaft habe ich ja in der weiteren Differenzierung ausgeschlossen. Ich hab es extra Fett gemacht, damit es nicht überlesen wird. ;)

Ich bin aber durchaus der Ansicht, dass ein Prompt, der Schöpfungshöhe hat, das Ergebnis vielleicht sogar doch zu einem Werk machen könnte. Dies mag eines Tages der BGH entscheiden oder jemand schreibt ne Diss dazu.
Siehe mein Beitrag #16. Ein Prompt kann Pulitzerpreis verdächtig sein, trotzdem bleibt es lediglich eine Anweisung, die von der KI Interpretiert wird. Man soll kurz und bündig die Szene Beschreiben. So wie die Beschreibung, die ein Illustrator vom Autor für das Buchcover erhält. Ich denke nicht, dass so etwas Schöpfungshöhe bekommen kann und sollte, im Gegensatz zum Buch. Ab einer gewissen Anzahl an Zeichen wird das einfach nicht mehr gewichtet bzw. ignoriert. Das steht in dem Empfehlungen zum Prompting bei den meisten Anbietern, sofern sie denn so etwas herausgeben. Faustregel: So kurz wie möglich, so lang wie nötig.
 
Ich denke nicht, dass so etwas Schöpfungshöhe bekommen kann und sollte, im Gegensatz zum Buch.

Ich denke, dass ein Prompt - in der Theorie jedenfalls - Schöpfunshöhe erreichen kann. So sind Rezepte und Anleitungen typischerweise auch nicht vom UrhG geschützt, außer sie gehen über die typische Aufzählung hinaus. Diese Regel würde imho auch für Prompte Anwendung finden müssen.

Es wäre für mich auch ein Wertungswiderspruch zum Gesetzeszweck, wenn es anders wäre. Ein Bild ist ja auch geschützt, wenn der Schöpfer einen Pinsel nimmt. Wenn die KI nur noch die Rolle eines ausführenden Werkzeuges hat, dann kann man durchaus darüber nachdenken. Schönes Thema für eine Promotion.

Natürlich ist ein Prompt wie "mach ma Ballermannsong wie Mickie Krause über Bier und Freuen" nicht schützenswert. Aber wenn jemand z.B. einen Film die Avengers Endgame nur über Prompts erzeugen würde, d.h. Story, Charaktere usw. alles erfindet und die KI mit der Umsatzung beauftragt und jede Szene detailliert beschreibt - kann "kann" ja nicht schutzlos bleiben. Ok, in dem Falle würde möglicherweise ein Leistungsschutzrecht am Film entstehen, aber das ist nicht das Gleiche.
 
Die Frage wurde doch beantwortet.
Du kannst mit den Kompositionen von SUNO tun was immer Dir beliebt.
Und zwar nicht nur mit Deinen selber gerippten sondern mit allen anderen von jedem beliebigen SUNO Nutzer erstellen Songs. Weil niemand irgendwelche Urheber Rechte erwerben kann am dem ganzen KI Kram ist der auch nicht diesbezüglich als eigenes Werk geschützt.

Also einfach kopieren, Remixen, neu aufnehmen... Das ganze Zeug ist praktisch vogelfrei.
Sorry, aber das ist falsch. Wenn du dir ne Mega-Hook mit geistreichem Text ausdenkst (sowas wie Paaarty baby all night longdidongdidong) das in Suno hochlädst, Suno dazu ein Megarrangement macht und du die nächste Taylor Swift wirst, ist die Melodie genauso geschützt, als wenn du den Hit auf herkömmliche Art geschrieben hättest. Das arrangement ist Beiwerk, auf die Melodie kommt es an.

Angenommen jemand will klagen. Auf welcher Grundlage denn?
Grundlage ist dann das Urheberrecht. Musste nur beweisen, weiste was ich meine, gell? :smil451c7211b9e19:
 
Das arrangement ist Beiwerk, auf die Melodie kommt es an.

Es kommt am Ende auf die Gesamtschau an. Auf prägende Bestandteile, auf generische Bestandteile, auf die Gewichtung usw. Es gibt nichts im dt. Recht, was noch mehr Case Law sein könnte als das. Deswegen fallen ja die Urteile nach der eigenen Wahrnehmung teilweise so krude aus. Manchmal sagt man, nee, total anders. Dann wieder - das IST der Song. Die KI kann ja mal überlegen, wie man die Einstufung als Werk "maschinenlesbar" und quantifizierbar machen kann. Das würde dann nämlich den menschlichen Bias rausnehmen, wobei die KI ja auch biased sein kann - etwas, was ich finde, dass genau das eben auch echte Intelligenz ausmacht.^^ Bzw. noch einen Schritt weiter in Richtung Persönlichkeit.
 
Natürlich ist ein Prompt wie "mach ma Ballermannsong wie Mickie Krause über Bier und Freuen" nicht schützenswert. Aber wenn jemand z.B. einen Film die Avengers Endgame nur über Prompts erzeugen würde, d.h. Story, Charaktere usw. alles erfindet
Du hast ja hier selber den Entscheidenen Unterschied geliefert. Wenn man Story, Charaktere selber erfindet, ist es das gleiche, wie die gepfiffene Mega-Hook, die mit Suno ein Mega-Arrangement bekommt.

In Zukunft wird das immer weiter verschwimmen. Man kann ja z. B. auch eine Skizze eines Bildes hochladen und die KI malt das dann an. Dann greift, nach meinem Verständnis, auch wieder das Urheberrecht.
 

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