[Recht] Songs Covern

Tmny

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Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, einen Song zu covern ohne das Urheberrecht zu verletzen?

Man liest hier öfters man soll die Rechteinhaber anschreiben und um Erlaubsnis fragen. Ich hab das Schweizer Label Chimperator angeschrieben ob ich die Acapella verwenden darf und natürlich keine Antwort bekommen, und nu?

Gibt es eventuell offizielle Meldungen der Labels das Covern erlaubt/erwünscht ist?

Es gibt ca. eine Gazillion Covers auf Youtube & Co, die meisten davon zeigen ja auch ihr Gesicht bzw. geben Kontaktdaten an. Einige haben auch einen Haufen clicks und sind immer noch am Covern. Ich kann mir nicht vorstellen dass die alle um Erlaubnis gefragt haben..

Es ist also das geistige Eigentum, die Idee des Songs urherberrechtlich geschützt und darf nicht neu interpretiert werden, weder Text noch Melodie, right?
 
Ich glaube das Covern an sich ist nicht das Problem. Das Veröffentlichen ist das Problem. Und da ist es auch noch sehr schwammig, was genau eine Veröffentlichung ist. Genau genommen, wenn Du es mehr als einer Person zugänglich machst. Ich habe mal eine Plattenfirma wegen eines Songs von Billy Idol angeschrieben. Ich wollte den Song lediglich hier posten. Die haben sogar geantwortet. Der nette Herr hat mir aber nahe gelegt, es sein zu lassen, da die Angelegenheit recht teuer werden könnte. Es würde als Veröffentlichung im Internet bewertet. Ich habe es gelassen.
Ich glaube, wenn Du weiter solche Songs (wie die Panda-Masken-Nummern) machen willst, gehe mal zu einem Fachanwalt. Ansonsten ist glaube ich alles was Du im Internet erfahren würdest eher Höherensagen.

Gruß
Thorsten
 
Natürlich möchte ich mir gerne Kritik einholen. Schon klar dass ich im dunklen Kellerstudio ohne Internetanbindung machen kann was ich will.
 
Einen Song zu covern ist immer erlaubt. Kann Dir auch nicht verboten werden. Genauso sieht es mit der Veröffentlichung aus. Du musst lediglich Tantiemen an den Komponisten/Autor abführen. Darum kümmert sich normalerweise die GEMA. Niemand konnte Heino beispielsweise sein Coveralbum verbieten, aber die Ärzte etc. haben ordentlich daran mitverdient auch, wenn sie wohl liebend gerne darauf verzichtet hätten. Was Du nicht darfst, ist die Orginale zu berarbeiten und hier gibt es viel Interpretatinsspielraum. Da gehts es beispielsweise um die "Schöpfungshöhe", die ausreichend hoch sein muss, damit es nicht nur ein Cover ist.

§ 23 Urheberrechtsgesetz

Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. [...]
 
schon wieder? Das wurd doch nun wirklich schon zig mal durchgekaut, auch in Deinem Beisein


Ich hab das Schweizer Label Chimperator angeschrieben ob ich die Acapella verwenden darf und natürlich keine Antwort bekommen, und nu?

Es ist kein "Cover", wenn Du die orginal Gesangslinie verwurstest!

Das darfst ohne Zustimmung des Urhebers NICHT. Punkt!

Für ein reines Cover musst Du halt an die Gema latzen.


edit...zu spät :)
 
Aha! Also Covern ist doch erlaubt, aber ich muss mich mit der GEMA in Verbindung setzten? Wie sieht das aus wenn ich dabei gar nichts verdiene sondern es nur einfach irgendwo veröffentliche?

Es ist kein "Cover", wenn Du die orginal Gesangslinie verwurstest,
Sorry hab jetzt die zwei Sachen durcheinander geschmissen, ich woltle nur drauf hinweisen dass keine Rückmeldung kam.
 
Es gibt ca. eine Gazillion Covers auf Youtube & Co, die meisten davon zeigen ja auch ihr Gesicht bzw. geben Kontaktdaten an. Einige haben auch einen Haufen clicks und sind immer noch am Covern. Ich kann mir nicht vorstellen dass die alle um Erlaubnis gefragt haben..

Verstehe ich auch nicht. Oft sind die Covers garnicht 100%ig, also Urheberrecht auch verletzt. Oft werden Covers auch als Free Download angeboten, während die eigene Musik schön verkauft wird...
Ob da nicht irgendwann mal die Bombe hochgeht? Die Label Typen sehen das ja auch......
 
Die GEMA Tantiemen werden je nach Kanal der Veröffentlichung anders fällig. Willst Du eine CD pressen, kümmert sich oft dsa Presswerk drum. Steht das irgendwo im Internet, muss sich der Seitenbetreiber mit der GEMA auseinandersetzung und einen Vertrag "aushandeln". Deshalb untersagen auch einige Plattformen die Veröffentlichung von Covern über ihre Plattform beispielsweise Soundcloud oder auch Recording.de. Youtube hatte jetzt wohl eine Einigung mit der GEMA erzielt, deshalb geht das da wohl.
 
Wie sieht das aus wenn ich dabei gar nichts verdiene sondern es nur einfach irgendwo veröffentliche?


1. Wenn Du Songs auf z.b. YouTube lädst, bestätigst Du dort, dass Du alle Rechte besitzt.

2. Youtube, Facebook ect. ist im übrigen kommerziell, denn die machen Gewinne mit Werbung.
 
Verstehe ich auch nicht. Oft sind die Covers garnicht 100%ig, also Urheberrecht auch verletzt......

Kannst Du mal ein Beispiel nennen von so einem Cover? Dann kann man anhand eines echten Beispiels über die Schöpfungshöhe sprechen.
 
Dazu gibt es alleine hier schon unzählige Threads. Covern ist nicht verboten, die Veröffentlichung ist das Problem, wie TGud schon schrob. Aber genau darum geht's ja meistens. Vor dem Internet war's vornehmlich so, dass eine Veröffentlichung immer auch einen wirtschaftlichen Grund hatte.

Veröffentlichung meinte eine LP, Single, CD oder eine öffentliche Aufführung. All das generierte Umsätze. Die VÖ wurde bei der entsprechenden Verwertungsgesellschaft (in Deutschland die GEMA) angemeldet, ein Teil des Umsatzes wurde einbehalten und nach Abzug von Verwaltungskosten an den/die Urheber abgeführt.

Die Verbreitung des Internet und der diversen Portale hat gerade das Thema des Coverns grundlegend geändert. Nicht für professionelle Musiker, aber für die unzähligen Hobbyisten. Die Währung der Stunde ist für viele nicht der Euro, sondern Aufmerksamkeit. Also Klicks und Likes. Es liegt eine gewisse Logik darin, dass eine Veröffentlichung einer Coverversion dann erlaubt sein müsste, wenn damit kein Gewinn erzielt wird. Die Gesetzgebung sieht das nicht vor, aber natürlich wird schon jetzt eine Urheberrechtsverletzung mit kommerziellem Hintergrund härter bestraft, als eine unkommerzielle.

Tatsächlich werden Gewinne mit Coverversionen erzielt. Selbst wenn der Musiker außer Aufmerksamkeit nichts erntet, sieht das bei den Portalen anders aus. Deren Attraktivität für Werbepartner steigt mit dem Grad der Nutzung, und von Werbung (und Handel mit Daten für Werbung) leben die oft ziemlich gut.

Gesetze sind nicht das, was den Umgang mit ihnen bestimmt, sondern die Überprüfung ihrer Einhaltung. Und angesichts der immensen Zahl der Coverversionen, die öffentlich zugänglich sind UND der Tatsache, dass niemand unmittelbar geschädigt wird, gibt es wenig Motivation seitens der Behörden, diese Gesetzesverstöße konsequent zu verfolgen und die "Täter" zu kriminalisieren.

Nicht wenige fordern eine Reform des Urheberrechts angesichts der "gängigen Praxis". Ich sehe das genauso, wobei ich das Recht eines Urhebers auf die Kontrolle der Nutzung seines Werks mehr achte, als viele andere.
 
@DerGipfel Excellente Erklärung, danke!
 
Mit deinem Avatar verstößt Du nebenbei bemerkt auch gegen Nutzungs- und Urheberrecht.
 

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