Rechte am Schnipsel?

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Hey Leute!

Ich hatte seit längerem ne Melodie im Kopf von der ich nicht wusste von wem das Stück ist. Also hab ichs in nem Forum gefragt und die Frage wurde mir rasch beantwortet. Mit einer kleinen Bitte! :-D
Diese Melodie die ich im Kopf hatte soll im Original nur ca. 30 sek langsein. Und der, der mir den Titel verraten hat, hat mich gebeten, aus diesem Schnipsel nen neuen kompletten Track zu machen, bei dem die Melo länger ist als nur die besagten 30 Sek.
Ich weis ja dass es Copyright auf ganze Stücke gibt, aber wie sieht es mit solchen Schnipseln aus? :-?
Weil irgendwie packt mich die Lust da was zu machen! :)

Danke Euch schonmal! :)
 
Hi,

Copyright bezieht sich auf den ganzen Track genauso, wie auf einzelne Schnipsel, unabhängig davon, wie lange sie sind.

Aber solange du mit deiner Produktion nicht gerade Kohle ohne Ende machst oder der Track bekannt genug ist, um Aufmerksamkeit zu erregen, braucht man sich darum fast nicht zu kümmern.

Ich rufe hier nicht zum fröhlichen Hintergehen von Copyrights auf, aber in einem kleinen Rahmen wie Freundeskreis oder ähnliches dürfte das keinen interessieren.

mfg,
SonicAddict
 
Fang doch erstmal an das Stück zu machen, vielleicht entwickelt sich ja was eigenes draus und hat mit dem anderen Stück am Ende nur noch leichte Ähnlichkeit...

Daniel
 
Hi,

die Regel ist ganz einfach, aber schwer anzuwenden.

Urheberrechtlich geschützt ist alles, was ne eigene geistige Schöpfung mit Wiedererkennungswert ist oder so ähnlich. Es kommt nicht auf die Länge an, sondern auf Originalität und Erkennbarkeit. Als Beispiel nehme ich gern dieses ultrakurze Telekom-dadadadidaa. Das hat bei aller Kürze höchsten Erkennungswert - sofern es in derselben Geschwindigkeit mit Piano-Klang gespielt wird. Spiels langsamer mit Flöte, und schon lässt sich trefflich drüber streiten. Ich würde mal tippen, dass diese 5 Pianotöne auch als Marke geschützt wurden.

Also bei einer Melodie, die ganze 30 sec lang ist, kannst du getrost davon ausgehen, dass da einer Urheberrechte dran hat (außer es ist Allgemeingut) und dass du die ohne Erlaubnis nicht verwenden darfst.

Bleibt also noch die Frage, ob sich dafür einer interessiert, wenn du es doch tust.

Gruß Rainer
 
Ich würde mal tippen, dass diese 5 Pianotöne auch als Marke geschützt wurden.

Das ist der Fall. Genauso unter Markenschutz, wie der knatscheklige Violetton auf den T- Zeichen. Erstaunlich, das der Schutz einer so kurzen Melodiefolge (und scheinbar nicht nur auf der Basis Piano) möglich ist. Könnte mehr schreiben, muss aber los und mir das Wort "Erbrechen" markenrechtlich sichern lassen (Ein Hilfsmittel zur Nachlassverwaltung). (Wann wird himmelblau patentiert? und was dann?)

Gruß
J´naut
 
Hallo zusammen,

einverstanden, Copyright muss schon sein. Allerdings muss man berücksichtigen, dass uns Musikern doch lediglich ein begrenzter Umfang an Tönen zur Verfügung steht, um daraus Harmonien oder Melodiefolgen zu entwickeln.

Kommt es denn bei verhältnismässig wenigen Tönen nicht zwangsläufig irgendwann zu wiederholungen in der Melodiefolge etc. ?

Mein Vorschlag: Endlich mehr Töne für Musiker ! :-D
 
Und was ist, wenn man eine Melodie ausklamüsert hat, die keiner kennt, und trotzdem jemand die gleiche Melodie schon mal irgendwann, irgendwo veröffentlicht hat - man kann das doch gar nicht wissen oder herauskriegen, oder?
 

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