H
hermestc
- Registriert
- 20.10.12
- Beiträge
- 1.290
- Reaktionen
- 985
- Punkte
- 4.607
Ja, das "Recht an der eigenen Stimme" gibt es wohl irgendwie, allerdings kann er seine (durch die Zusammenarbeit vermutete oder schriftliche) Zustimmung nicht ohne weiteres zurückziehen. Dafür bräuchte er sehr gute Gründe. Beispielsweise: Plötzlich ist der Song Titelsong in einem Porno, was ihm damals nicht klar war. Einer "normalen" Verwertung (beispielsweise Demo) steht nichts entgegen. Vergütung seiner Leistung wurde eventuell vertraglich festgelegt, erfolgt aber bei der Verwertung der Leistungsschutzrechte durch die GVL.