Lärmbelästigung?

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wuchris

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Servus!

Habe folgendes Problem:

Wir proben seit 5 Jahren in einem Keller unter einem Supermarkt. Nie gabs Probleme, selbst an Feiertagen wie Allerheiligen (erzkatholisches Bayern) nicht. Jetzt, nach fünf Jahren, rebelliert der Nachbar plötzlich, dessen Haus ca. 12 m von dem Supermarkt/Probenkeller entfernt steht.
Er war schnaubend vor Wut da und brüllte, dass in Zukunft um 22 Uhr ende ist, sonst holt er die Polizei (die ihm da zwar nicht viel weiterhilft, weil sie auch nicht mehr dazu wissen).

Wenn ich mich allerdings bei voll werkelnder Band ([g=118]Bass[/g], Drums, Egitarre) draussen vor den Kellerschacht der zu unseren Bandunterkunft führt, hinstelle, höre ich zwar was, aber das nur sehr leise.
Das Fenster zum Schacht ist mit einer massiven Holzplatte und massenhaft Schaumstoff dahinter gedämmt. Bringt mit rein rechnerrisch schon was und praktisch auch.

Jetzt meine Frage: dass alles was der Nachbar hört und ihn stört als Lärmbelästigung ausgelegt werden kann und der Gesetzgeber bereits eine Urteilssprüche losgelassen hat, was musizieren betrifft ist mir klar, aber:
eine Disco kann auch in der Nähe eines Wohngebiets liegen und die Anwohner hören das auch.

Gibt es Grenzwerte, die der Nachbar dulden MUSS?
Gibt es jemander der da Erfahrung hat?

Ich will bestimmt den Nachbarn nicht "anpissen" und sagen "ich kann tun was ich will, weil mein Messegerät dies und jenes sagt", sonder ihm vielmehr klar machen, dass wir könnten, wenn wir wollten, ihm zuliebe aber zukünftig um 11 aufhören, nicht um 10....sonst können wirs gleich lassen.
Ich gehe davon aus, dass er es zwar hört, es aber wirklich nicht sonderlich störend empfand, da er es ja 5 Jahre (und wir haben damals teilweise 3-4 mal die woche geprobt) nicht angekreidet hat.

Danke,
Gruß
Chris
 
Es gibt feste Ruhezeiten, innerhalb dieser Zeiten darf man Zimmerlautstärke nicht überschreiten.

Wenn euer Nachbar die Musik hört, steht das Recht nach 22:00 auf seiner Seite. Probenlärm muss aber auch vor 22:00 nicht akzeptiert werden.

Insofern liegt es an Euch, den Proberaum so zu dämmen, das kein Außenstehender davon "belästigt" wird.

Also es liegt nicht in eurer Macht, dem Nachbarn wohlwollend zu erklären,d as ihr ja könntet, wenn ihr wolltet.

Siehe auch: LG Kleve 01.10.1991 - 6 S 70/90
 
Hallo Chris,

so ungefähr könnte folgendes einschlägig sein:
Bundesimmissionschutzgesetz, TA Lärm, und dann gibt es noch Richtlinien des VDI 2058 oder so.

Wenn da ein Supermarkt ist - ist das ein Mischgebiet oder ein reines Wohngebiet? Davon kann abhängen, welche Geräuschimmissionen nachts, also nach 22:00 Uhr, noch zulässig sind. Zu messen wären diese nach meiner Erinnerung nicht vor Eurem Kellerfenster, sondern auf dem Grundstück des "sich belästigt Fühlenden".

Am sichersten bist Du, wenn Du direkt in Deiner Gemeinde eine Auskunft darüber einholst, welche Geräuschpegel abends und nachts zulässig sind in dem konkreten Gebiet. Könnte auch in der Gemeindesatzung niedergelegt sein.

Im Netz habe ich noch folgendes gefunden, aber für NRW und ohne Gewähr:


"Einzuhaltende Immissionswerte („Nachbarschaftswerte“) sind gem. TA Lärm für: -Mischgebiete tags 60 dB(A),nachts 45 dB(A) -Allgemeine Wohngebiete: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A) -Reine Wohngebiete: tags 50 dB(A), nachts 35 dB(A). Bei Überwachungs- und Beschwerdeangelegenheiten führen in der Regel die Staatlichen Umweltämter Lärmmessungen durch. Lärm kann von allen Sachkundigen gemessen werden. Bei Verwaltungsverfahren können Messungen von einer im gemeinsamen Runderlaß des Ministers für Umwelt,Raumordnung und Landwirtschaft NRW und des Ministers für Wirtschaft,Mittelstand und Technologie NRW vom 06.01.1992 (s. Ministerialblatt NW. 7130) bekanntgegebenen Meßstelle gefordert werden."

Gruß Rainer

PS: achja, es ist anerkannt, dass Geräusche spätabends und nachts als lästiger empfunden werden als tagsüber. Und ich fühle mich auch manchmal belästigt, wwenn 5 Häuser weiter ne Riesenfete veranstaltet wird. Aber da das selten ist, gönne ich den Leuten ihren Spaß.
 
Hi Rainer!

Es ist ein reines Wohngebiet. Ziemlich kleine Ortschaft mit einem "Super"markt in der Mitte. Mehr ein Tante Emma Laden, denn Supermarkt ;-)

Ich denke/fürchte dass sich das so um die 35dB (A) einpendeln wird.
Problem wird sein, dass der Nachbar unwissentlich das Ganze durch den Kanal "empfängt" da wirds schwierig.

Danke dir für die Normen! Da schlag ich gleich mal nach im UNI-Netz!

Gruß
Chris
 
durch den Kanal????
 
Die Normen von EarlGrey sind zwar richtig, aber in Eurem Fall handelt es sich um "vermeidbaren Lärm", den muss Euer Nachbar unabhängig von bestehenden Dezibel Grenzen nicht in Kauf nehmen.
 
Ay, den Kanal.
Mein Tipp: Drainage rund um den Supermarkt, diese Endet schätzungsweise im
Regenwasserkanal (hier Trennsystem, sprich: Schmutzwasser und Regenwasser getrennt).
Nur eine Vermutung. Werde schnellstmöglich Rücksprache mit einem Bauphysiker halten... bei mir is zu lang her.

Gruß
Chris
 
Diese Lärmmessungen sind ziemlich teuer, nicht wahr?
 
Nicht teuer wenn mans selber machen kann.
Danke, Studiengebühren...

Aber um gscheit messen zu können, stellt sich zuerst die Frage: machts überhaupt Sinn zu messen, sprich: stehe ich auf verlorenen Posten?
 
Wenn es nicht allzulaut ist...

Geh zu deinem Nachbarn, bring einen Blumenstrauß mit und dann redet ihr mal drüber

Man kann sicher eine Einigung finden...
 
Kayoyo schrieb:

Geh zu deinem Nachbarn, bring einen Blumenstrauß mit und dann redet ihr mal drüber

Man kann sicher eine Einigung finden...

Wäre mein Favorit, aber ich will auf Nummer sicher gehen, also was in der Hand haben, wenns pressiert.

Ich würde ihm ja vorschlagen, dass das Ganze auf 2 mal die Woche reduziert wird und dann aber bis 11. Aber 10 macht für uns null Sinn.
Er hat im übrigen auch schon Gesprächs-Unbereitschaft signalisiert, da er sich im Recht sieht.
Schade.
 
Die Rechtsprechung ist in dem Fall auf jeden Fall nicht einheitlich. Also jede Situation muss neu beurteilt werden.

Das kann natürlich keiner aus der Ferne machen.

Also müsstet ihr euch lokal an Gutachter und Anwalt wenden.
 
Der hat bestimmt nen Drachen zuhause die den armen Kerl bekloppt gemacht hat,weil sie schon soooo lange rum meckert über euren Lärm.
Irgendwann wird das auch den noch so gelassensten Typen nerven das er sich dann einfach Luft verschaffen muss.
Glaub mir,das hab ich auch schon einmal mit gemacht.

Wer schon länger Verheiratet ist,müsste das eigendlich wissen:D

Also suche noch mal das Gesprech mit ihm,es könnte wie gesagt sein Drache schuld sein.
 
Moin,
an eurer Stelle würde ich da vorsichtig sein. Egal warum, es stört dem Nachbarn. Und wenn der sich noch gut mit dem Vermieter versteht, seid ihr den Proberaum los... ich kenne das leider nur zu gut :(

Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. GENAU erkundigen, welcher Lärmpegel zulässig ist, und ob es auch für Musik ist.
2. Wenn ihr die genauen Werte habt, kauft euch z.B. ein Schallpegel-messgerät, gibt es bei Conrad für 25Euro, ein Gutes ab 50Euro.
3. Schreibt dem Nachbar einen netten Brief, das ihr Messungen veranlasst habt, die eine Lärmbelästigung ausschließt. Schmeißt dem ruhig ein paar Fakten an den Kopf, am Besten mehr als ihr müsst!
4. Schreibt ausdrücklich eure Handy Nummer drauf und bittet ihm, das, wenn er sich belästigt fühlt, sofort anrufen soll. Dann wiederholt ihr gegebenfalls die Messung... Ihr spielt und haltet ihm das Messgerät in die Hand. Dann wird schon eine Diskussion entstehen.

Davon abgesehen, nächtliche Lärmbelästigung KANN Terror sein. Mein Nachbar (über mir)hat einen Kühlschrank über meinem Schlafzimmer stehen. Der springt ab und zu an und brummmt etwas. Normalerweise höre ich das nicht, aber wenn ich mal nicht schlafen kann, wird das Geräusch unerträglich laut. Und das ist bestimmt um einiges leider als eure Bandprobe ;)
 
Verstehe nicht, wo das Problem ist nach 22 Uhr nicht mehr zu proben wenn's jemanden stört ?!?!? Ist doch eigtl. voll normal, dass man, sofern man nicht aufm Bauernhof lebt, da nicht groß rummacht um die Uhrzeit.

Wenn ihr nachts eure ruhe wollt, und irgendnen Penner Lärm verursacht fändet ihr das sicher auch nicht so toll wenn der dann auch noch ankommt und meint "ja ich kann das aber messen, ob Sie das stört oder nicht".

Wenn's ihn nicht stören würde, würd er sich nicht beschweren und so wütend sein. Vll. ists sogar nen netter Typ, der es bisher einfach "gedulded" hat, und jetzt explodiert ist.

Wozu so ein aggressives Vorgehen von wegen Messungen etc....
Lachhaft...

Einfach mal wie normale Menschen miteinander reden.


Edit:
"Er hat im übrigen auch schon Gesprächs-Unbereitschaft signalisiert, da er sich im Recht sieht.
Schade."

Hat er ja wie ich schon geschrieben auch.
Findet ihr es nicht nen bisschen asozial um die Uhrzeit rumzuproben wenn es jemanden stört ?
 
Lieber TRB:
Zu "wo ist das problem nach 22 uhr nicht mehr proben":
-es gibt menschen, die sind berufstätig! ehrlich, die gibt es noch!
die haben zum teil berufe, wo man mehr als 42 Stunden die Woche arbeitet, sprich auch länger wie 19 Uhr. kein witz!

Zu "messwerte, lachhaft":
-les doch mal meinen anfangspost, bevor du herumschwätzt. ich hab weder vor ihm mit meinem (deiner meinung nach) asozialem verhalten meinen lärm permanent unterzujubeln, noch ihm die messwerte hinzuknallen und ihn damit zu übertrumpfen.
auch wenn du das hässliche wort asozial noch öfter verwendest, ist die Nachfrage, was ich denn eigentlich DARF (rein rechtlich) noch nicht selbiges.


Fakt ist: in der TA Lärm steht geschrieben, dass der maximal erlaubte Lärm beim Nachbarn mit 35 dB (A) zu beziffern sei.
Das ist sehr wenig und bestimmt um ein vielfaches leiser als unsere Gaudi.
Selbst wenn wir das unterschreiten würden und der Nachbar es immer noch als störend empfindet (er nennt die Schwinungen in seinem Haus), wären wir im unrecht. Nachbarn haben Musikspiel mindestens 45 min am Tag (bis spätestens 20 Uhr) auszuhalten, nicht länger.
Wir stehen demnach auf verlorenen Posten.

Ich werde versuchen morgen nachmittag mit ihm zu reden (darauf wäre ich auch ohne den gscheiten schmaaatz vom TRB gekommen) und mit ihm einen Kompromiss auszuhandeln.
Rein technisch werden wir versuchen den [g=118]Bass[/g] (um den es hauptsächlich geht) zukünftig per in-ears zu uns zu befördern und drums noch mehr zu dämpfen. sollte hoffentlich klappen und ihn zufriedenzustellen.
 
Zu "wo ist das problem nach 22 uhr nicht mehr proben":
-es gibt menschen, die sind berufstätig! ehrlich, die gibt es noch!
die haben zum teil berufe, wo man mehr als 42 Stunden die Woche arbeitet, sprich auch länger wie 19 Uhr. kein witz!

Dann müssen diese Menschen wohl, wie jeder andere Mensch auch, Kompromisse eingehen. Eure beruflichen/privaten Probleme intressieren hier genauso wenig wie ob der Typ bisher nix gesagt hat.
Nach 22 Uhr (!) Bandproben und dann in einem Forum fragen, ob es vll. doch rechtmäßig sein könnte wenn sich einer beschwert... ich lach mich tot, in was für einem Wald muss man da leben um sowas ernsthaft zu fragen.

Googlen hätte es auch getan.

Und erkundige Dich bitte nach der Bedeutung des Begriffs "Kompromiss", denn das Recht ist, wie du scheinbar selbst nachgelesen hast, eindeutig auf seiner Seite, daher kann von einem Kompromiss hier gar keine Rede sein, wenn ihr hier dämpft und da InEars benutzt, mag das vll. etwas leiser sein, aber kein Ausgleich...

Wenn er euch weiter spielen lässt, ist das Gutmütigkeit aber kein Kompromiss.

Wenn du ihn mit Geld o.ä. entschädigst, dann kannst Du anfangen von einem Kompromiss reden.


Hoffe ich konnte Dir helfen !
 
Also ich denke, dass dir nix anderes übrig bleiben wird als ein Kompromis auszuhandeln, denn wenn du dich wirklich an die gesetzlich vorgeschriebenen Pegel halten willst, könnt ihr in Zukunft nur noch ohne Verstärker und ohne Schlagzeug mucken.
Ich hatte es mal, dass sich Anwohner von einer Lokation, in der wir Parties veranstaltet haben, beschwert haben. Das Ende vom Lied war, dass das Ordnungsamt eine Messung in der Lokation durchgeführt hat und dann einen verblommten Limiter hat einbauen lassen. Und die Partys waren danach auf Zimmerlautstärke. Und das ganze hat sich nicht in irgendeinem Undergroundschuppen zugespielt, sondern war eine von der Stadt finanzierte Location.
PS: Ohrstöpsel mussten dazu auch noch verteilt werden. :) Beamte sind echt der Hammer.
 
also das ist kompliziert.

ich wäre an eurer stelle vorschtig.
nach 22 uhr auf keinen fall.

stell dir mal vor, es wohnen kinder in der nähe.
ihr seit soo schnell aus dem keller raus,
so schnell kannst nicht schauen.

die beste lösung ist, mit dem nachbar zu reden.
erklärt ihm dass ich aus berufl. gründen nicht anders könnt.

es wurde schon erwähnt mit nummer geben.

wenn aber kinder is der nähe wohnen, dann schauts schlecht aus.

lass uns doch wissen wie es ausgegangen ist
das interessiert mich sehr.

viel glück
lg tommy
 
§ 117 OWiG
Unzulässiger Lärm
Dritter Teil (Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111-131))
Zweiter Abschnitt (Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116-123))

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Also wenn ich nicht gerade selbst Krach mache, gehöre ich zu denen, die beruflich das Krachmachen bestrafen ;) . Bisher keine Band, vor allem Proleten, die meinen Nachts sich die Seele aus dem Leib schreien zu müssen oder aber Leute die meinen, dass Sie mit irgendwelcher Musik nachts um 4 Uhr auf der Dachterrasse die Welt beschallen müssen, aber das geht ja in die ähnliche Richtung.

Bei uns läuft das so ab, dass die Privatpersonen (also Nachbarn) aber auch vor allem die Polizei selbst (oder aufgrund von Nachbarn) solche Geschichten anzeigt. Und die Polizei hat auch ohne Messgeräte die Erfahrung was zumutbar ist oder nicht. Wir verhängen dann Bußgelder bzw. Verwarnungen von 25 Euro als Startpreis bis hin zu 200 €.

WEnn du dir absolut sicher bist, dass du nicht zu laut bist, nicht gegen die von EarlGrey genannten Normen, nicht gegen den § 117 oder sonstiges Ortsrecht, wie Polizeiverordnung, verstößt, dann würde ich es auf eine Anzeige ankommen lassen.
Du wirst dann von der Bußgeldstelle gehört, solltest du in der Anhörung den Vorwurf nicht entkräften können, gibt es den Bußgeldbescheid, gegen den du dich 2 Wochen lang mit einem Einspruch wehren kannst. Normalerweise gibt dann die Behörde den Fall an die Staatsanwaltschaft ab, wenn auch da keine guten Argumente kommen.

Dann entscheidet letztendlich das Gericht und da ist alles drin, dann wäre die Sache quasi zwischen euch und dem Nachbar endgültig geregelt. ;)
 

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