
native
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Hallo!
Wie der Titel schon verrät, geht es mir um die Nutzung eines Künstlernamens. Ich habe keinen anderen Post gefunden, der mir mit meinen Fragen Hilfe geben könnte. Falls es das Thema aber schon auf diese Weise gibt, sagt mir bitte Bescheid.
Kurz vorab. Ich bin ein Songwriter/Produzent. Die Songs werden dann von Künstlern gesungen, genutzt und vertrieben. Das heißt, dass mein Künstlername nirgends auf den Covers der MP3s, CDs, etc. zu sehen sein wird. Der Name taucht dann "nur" bei den Credits für den Komponisten, etc. auf.
Bei meinen Recherchen im Netz habe ich es so verstanden, dass man einen Künstlernamen einfach benutzt. Eine Eintragung in den Ausweis ist offensichtlich erst möglich, wenn man den Künstlernamen nachweislich schon länger nutzt.
Und ich habe es so verstanden, dass hierfür ein Schutz des Namens als Marke nicht notwendig ist. Zumal ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass beispielsweise ein Songwriter wie Max Martin, der bei etlichen Songs auch unter anderen Versionen seines Namens, wie "Martin Max", "Max Sandberg" und etlichen weiteren Variationen, agiert, all diese Namen weltweit als Marken geschützt hat.
Daher meine Frage. Ist es, auch wenn man gar nicht der Künstler im Rampenlicht ist, tatsächlich notwendig, eine, sicherlich extrem umfangreiche, Markenrecherche, mit Anwalt und allem drum-und-dran, zu starten, nur weil man unter einem Künstlernamen arbeiten will? Mal ganz abgesehen davon, wie viel das sicherlich an Kosten mit sich bringen würde, wenn man weltweit agiert.
Unter euch sind sicherlich professionelle Songwriter, die mit einem Künstlernamen arbeiten. Was sind eure Erfahrungen? Wie nutzt ihr eure Künstlernamen? Habt ihr sie als Marke eintragen lassen?
Vorab tausend Dank für eure Antworten!
Viele Grüße, native (und nein - das ist nicht der Künstlername, von dem ich spreche.
)
Wie der Titel schon verrät, geht es mir um die Nutzung eines Künstlernamens. Ich habe keinen anderen Post gefunden, der mir mit meinen Fragen Hilfe geben könnte. Falls es das Thema aber schon auf diese Weise gibt, sagt mir bitte Bescheid.
Kurz vorab. Ich bin ein Songwriter/Produzent. Die Songs werden dann von Künstlern gesungen, genutzt und vertrieben. Das heißt, dass mein Künstlername nirgends auf den Covers der MP3s, CDs, etc. zu sehen sein wird. Der Name taucht dann "nur" bei den Credits für den Komponisten, etc. auf.
Bei meinen Recherchen im Netz habe ich es so verstanden, dass man einen Künstlernamen einfach benutzt. Eine Eintragung in den Ausweis ist offensichtlich erst möglich, wenn man den Künstlernamen nachweislich schon länger nutzt.
Und ich habe es so verstanden, dass hierfür ein Schutz des Namens als Marke nicht notwendig ist. Zumal ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass beispielsweise ein Songwriter wie Max Martin, der bei etlichen Songs auch unter anderen Versionen seines Namens, wie "Martin Max", "Max Sandberg" und etlichen weiteren Variationen, agiert, all diese Namen weltweit als Marken geschützt hat.
Daher meine Frage. Ist es, auch wenn man gar nicht der Künstler im Rampenlicht ist, tatsächlich notwendig, eine, sicherlich extrem umfangreiche, Markenrecherche, mit Anwalt und allem drum-und-dran, zu starten, nur weil man unter einem Künstlernamen arbeiten will? Mal ganz abgesehen davon, wie viel das sicherlich an Kosten mit sich bringen würde, wenn man weltweit agiert.
Unter euch sind sicherlich professionelle Songwriter, die mit einem Künstlernamen arbeiten. Was sind eure Erfahrungen? Wie nutzt ihr eure Künstlernamen? Habt ihr sie als Marke eintragen lassen?
Vorab tausend Dank für eure Antworten!
Viele Grüße, native (und nein - das ist nicht der Künstlername, von dem ich spreche.