@gpa: Falls Du noch eine Antwort möchtest:
Es gibt 2 Möglichkeiten, für den Bandnamen Schutz zu erlangen:
1. Der Name wird als Marke eingetragen.
2. Die Band ist unter ihrem Bandnamen sehr emsig tätig. Die genauen Kriterien kann ich nciht auswendig auflisten, aber es kommt sicher darauf an, wie lange sie schon unter ihrem Bandnamen aktiv ist (ältere Rechte gehen vor), wieviel Auftritte sie macht und wo (also geographische Markt-Abgrenzung), ob und wieviel Tonträger sie unter diesem Namen veröffentlicht hat usw. Letztlich kommt es wohl auch darauf an nachzuweisen, dass sie möglichst überregional unter ihrem Bandnamen bekannt ist.
Jedenfalls kann der Bandname auch geschützt sein, ohne dass er jemals als Marke eingetragen wurde.
Theoretisch kann eine Band also dagegen vorgehen, dass eine andere Band denselben Namen als Marke eintragen lässt. Sie muss aber nachweisen, dass sie selbst die Markenrechte am Bandnamen hat. Und das ist sicher mühselig, aber nicht unmöglich.
Das als Hintergrund.