Kraftwerk vs. Pelham - sampling - update

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hat 1997 in etwas investiert, was üblich und erlaubt war
und plötzlich soll er dann 2002 seine ganze investition wegschmeißen...
nein, es geht um alles NACH 2002

"Im Verfahren zeichnete sich ab, dass Pelham den Kraftwerk-Beat 1997 wohl ohne Erlaubnis verwenden durfte. Inzwischen hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Somit dürfte die Herstellung weiterer Tonträger ab 2002 wohl verboten gewesen sein."

Quelle: https://www.wbs-law.de/urheberrecht...h-fragt-nun-eugh-nach-20-jahren-streit-22653/
 
hat 1997 in etwas investiert, was üblich und erlaubt war
und plötzlich soll er dann 2002 seine ganze investition wegschmeißen...
nein, es geht um alles NACH 2002

"Im Verfahren zeichnete sich ab, dass Pelham den Kraftwerk-Beat 1997 wohl ohne Erlaubnis verwenden durfte. Inzwischen hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Somit dürfte die Herstellung weiterer Tonträger ab 2002 wohl verboten gewesen sein."

Quelle: https://www.wbs-law.de/urheberrecht...h-fragt-nun-eugh-nach-20-jahren-streit-22653/
hä?
ich hab doch nichts anderes gesagt... :rolleyes:
 
du hast geschrieben das Pelham seine GANZE Investition wegschmeissen müsste, das wäre der Fall wenn er auch alles Eingenommene beginnend ab 1997 herausgeben müsste, er muss es aber nicht, sonder lediglich das, was ab 2002 reinkam, im übrigen ist letzteres wohl weit weniger als unmittelbar nach VÖ anlag. :)

Pelham durfte also Geld verdienen mit dem Sample zwischen 1997 und 2002! ganz legal

er muss halt nun, nach 2002 und geänderter Gesetzeslage, latzen, oder CDs einstampfen, wie auch immer.

der Knackpunkt hier ist also nicht das Gesetz welches 2002 neue Linien zog, sondern die Bewertung all dessen, was ab 2002 verkauft wurde oder wird, von Pelham, ich sehe da kein Problem, denn, wenn anhaltendes Unrecht straffrei bleiben soll, nur deshalb, weil die Herstellung einst legal war, dann ist das inkonsequent...im hier und jetzt...

Einst Illegales was heute noch Gewinne abwirft, nur darum gehts, nicht um Sinn oder Unsinn des Sample nutzens...
 
du hast geschrieben das Pelham seine GANZE Investition wegschmeissen müsste, das wäre der Fall wenn er auch alles Eingenommene beginnend ab 1997 herausgeben müsste, er muss es aber nicht, sonder lediglich das, was ab 2002 reinkam, im übrigen ist letzteres wohl weit weniger als unmittelbar nach VÖ anlag.

Pelham durfte also Geld verdienen mit dem sample zwischen 1997 und 2002! ganz legal

er muss halt nun, nach 2002 und geänderter Gesetzeslage, latzen, oder CDs einstampfen, wie auch immer.

der Knackpunkt ist also nicht das Gesetz welches 2002 neue Linien zog, sondern die Bewertung all dessen, was ab 2002 verkauft wurde oder wird, ich sehe da kein Problem, wenn anhaltendes Unrecht straffrei bleiben soll, nur deshalb, weil die Herstellung einst legal war, dann ist das inkonsequent...

Einst Illegales was heute noch gewinne abwirft, darum gehts, nicht um Sinn oder Unsinn des Sample nutzens...
ja, das ist richtig.
wobei man die entscheidung von 2002 auch heute noch
nicht unbedingt toll und im sinne der kunstfreiheit finden muß.
 
wobei man die entscheidung von 2002 auch heute noch
nicht unbedingt toll im sinne der kunstfreiheit finden muß.
jo, da hasse wahr
aber eben genau hier sehe ich die Verzerrung des Falles Pelham gegen Hütter, es wird da so viel hineininterpretiert und den beiden Geschäftsleuten geht es NUR um Kohle
 
Also, ich kann wirklich nur empfehlen, sich mal eine Episode von Andrew Huang - 4 Producers flipoing the same sample auf YT anzusehen. Meine absolute Hochachtung vor den Ableton Live Skills und der Vorstellungskraft, zB aus einer Quietschenden Tür einen kompletten Track zu bauen.
Der kann sogar noch Instrumente selbst bedienen und noch diese Leichtigkeit, mit der er das ganze vorträgt.
 
finds btw super ekelhaft wie arrogant und herablassend hier über leute gesprochen wird die samplen.
 
ja natürlich geht es beiden seiten um die kohle...
worum auch sonst?

Genau das glaube ich nicht. Wenn es nur um Kohle gehen würde, hätten Kraftwerk längst einen Vergleich angestrebt und fett abkassiert. Die Leute sind aber Sonderlinge, das waren sie schon immer. Ich glaube einfach, dass die den Pelham schlicht unsympathisch finden :D
 
wobei man die entscheidung von 2002 auch heute noch
nicht unbedingt toll im sinne der kunstfreiheit finden muß.
...und den beiden Geschäftsleuten geht es NUR um Kohle

in dem kommenden verfahren wird es möglicherweise primär um kohle gehen.
daß es den beiden seiten NUR um kohle gehen würde, möchte ich allerdings nicht behaupten wollen.
es geht im hintergrund sicher auch darum, die diskussion urheberschutz vs. freiheit in der kunst im gedächtnis zu behalten
und den sinn und unsinn der aktuellen rechtsprechung vielleicht auch ab und zu mal neu zu hinterfragen.
 
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Ich hab`auch was ganz berühmtes gesamplet oder wie das heißt:
 

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finds btw super ekelhaft wie arrogant und herablassend hier über leute gesprochen wird die samplen.
Ich persönlich habe grossen Respekt vor Leuten wie The Prodigy. Da ist wirklich Kreativität im Spiel.
Bzgl. Kreativität und Sampeln. Als die Sampler aufkamen haben viele Bands angefangen irgendwelche Geräusche zu samplen und dann zu bearbeiten. Das fällt bei mir ebenfalls unter die Kategorie Sampling.
Heutzutage ist es um ein vielfaches einfacher an "legale" Loops oder Samples zu kommen und mit diesen kreativ zu werden.
Man hört ja immer wieder Loops in irgendwelchen "Hits" durchaus auch Loops aus Garage-Band und Co.
Klangkarussel mit Sonnentanz war da z.B. m. M. weniger kreativ unterwegs, weil die gleich komplette Phrasen einer Sampling-CD genommen haben. Rechtlich war es aber okay.
Einen Loop von einer geschützten Veröffentlichung zu nehmen und ohne den Urheber zu fragen bzw. zu klären, ob er damit einverstanden ist, empfinde ich erstens als respekltos und zweitens ist es nach heutigen Stand nicht erlaubt.
Das sind für mich so die gröbsten Unterschiede zum Thema Sampling.
 
Ich hab`auch was ganz berühmtes gesamplet oder wie das heißt:
hast du dich denn da auch an das urheberrecht gehalten?
das hört sich stark nach kraftwerk an... :D
der rechtsstreit ist für die kommenden 20 jahre vorprogrammiert
und du weißt, daß es teuer wird... :cool:
 
du hast geschrieben das Pelham seine GANZE Investition wegschmeissen müsste, das wäre der Fall wenn er auch alles Eingenommene beginnend ab 1997 herausgeben müsste, er muss es aber nicht, sonder lediglich das, was ab 2002 reinkam, im übrigen ist letzteres wohl weit weniger als unmittelbar nach VÖ anlag.

Pelham durfte also Geld verdienen mit dem sample zwischen 1997 und 2002! ganz legal

er muss halt nun, nach 2002 und geänderter Gesetzeslage, latzen, oder CDs einstampfen, wie auch immer.

der Knackpunkt ist also nicht das Gesetz welches 2002 neue Linien zog, sondern die Bewertung all dessen, was ab 2002 verkauft wurde oder wird, ich sehe da kein Problem, wenn anhaltendes Unrecht straffrei bleiben soll, nur deshalb, weil die Herstellung einst legal war, dann ist das inkonsequent...

Einst Illegales was heute noch gewinne abwirft, darum gehts, nicht um Sinn oder Unsinn des Sample nutzens...
ja, das ist richtig.
wobei man die entscheidung von 2002 auch heute noch
nicht unbedingt toll und im sinne der kunstfreiheit finden muß.

Ich glaube du hast den Kern des Urteils überhaupt nicht kapiert.

Niemand wird in seiner künstlerischen Freiheit eingeschränkt. Nur werden jetzt Diebe wie her P. dazu gezwungen sein vorher zu fragen, bevor man etwas benutzt was einem nicht gehört. In einer Rechtsstaat eigentlich völlig logisch und nachvollziehbar. Sogar die Bibel wusste schon „Du sollst nicht stehlen.“

Nehmen wir an du hast dir deinen Garten top gepflegt und zur Wohlfühloase umgebaut. Und jetzt kommt jeden Tag der Schmuddelnachbar und legt sich mit entblösstem Lachs in deinen Garten, weil er deine Wohlfühloase so toll findet und selber keinen grünen Daumen hat.
Ist kein Problem, oder? Jetzt kommt halt der Richter und sagt, „Hör mal so nicht, du musst den Jet schon fragen, ob du deinen Lümmel auf der Wiese so rumlümmeln lassen darfst. Auch wenn die kreative Arbeit der Landschaftsgestaltung keine materielle Leistung ist und die Natur uns allen gehört“. Natürlich ist dem Nachbarn dadurch jetzt nicht die Nutzung deines Gartens verboten, aber er muss halt fragen wenn er rein will.
 
finds btw super ekelhaft wie arrogant und herablassend hier über leute gesprochen wird die samplen.
Warum fühlst du dich denn gleich persönlich angegriffen..? ;)

Ich find Sampling ist so oder so eh Kunstform.

Was mir hingegen nicht gefällt ist, wenn manche Produzza völlig ungeniert ganze Parts klauen.
Wenn man schon so dreist klaut, dann bitte richtig - und wenigstens so bearbeiten, dass etwas Eigenes rauskommt! Es gibt schliesslich nun wirklich genug Möglichkeiten, Audiosamples zu bearbeiten... Beats umstellen, Timestretch/Pitchshift, Filter, Stacking, Formantsachen, etc. uvam.
Wer da aber so faul ist wie der Pelham, der gehört in der Tat hart bestraft!!! ^^
Dem sollte man umgehend seinen Plattenspieler wegnehmen!!! :D

Dass dieser Fall hier viel zu viel öffentliche Aufmerksamkeit bekommt und reichlich überzogen ist, dem stimme ich aber gern zu.

Und dass man ansonsten regulär bei sowas bitteschön vorher den Urheber fragen sollte, darüber brauchen wir nicht zu reden.


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du hast geschrieben das Pelham seine GANZE Investition wegschmeissen müsste, das wäre der Fall wenn er auch alles Eingenommene beginnend ab 1997 herausgeben müsste, er muss es aber nicht, sonder lediglich das, was ab 2002 reinkam, im übrigen ist letzteres wohl weit weniger als unmittelbar nach VÖ anlag.

Pelham durfte also Geld verdienen mit dem sample zwischen 1997 und 2002! ganz legal

er muss halt nun, nach 2002 und geänderter Gesetzeslage, latzen, oder CDs einstampfen, wie auch immer.

der Knackpunkt ist also nicht das Gesetz welches 2002 neue Linien zog, sondern die Bewertung all dessen, was ab 2002 verkauft wurde oder wird, ich sehe da kein Problem, wenn anhaltendes Unrecht straffrei bleiben soll, nur deshalb, weil die Herstellung einst legal war, dann ist das inkonsequent...

Einst Illegales was heute noch gewinne abwirft, darum gehts, nicht um Sinn oder Unsinn des Sample nutzens...
ja, das ist richtig.
wobei man die entscheidung von 2002 auch heute noch
nicht unbedingt toll und im sinne der kunstfreiheit finden muß.

Ich glaube du hast den Kern des Urteils überhaupt nicht kapiert.

Niemand wird in seiner künstlerischen Freiheit eingeschränkt. Nur werden jetzt Diebe wie her P. dazu gezwungen sein vorher zu fragen, bevor man etwas benutzt was einem nicht gehört. In einer Rechtsstaat eigentlich völlig logisch und nachvollziehbar. Sogar die Bibel wusste schon „Du sollst nicht stehlen.“

Nehmen wir an du hast dir deinen Garten top gepflegt und zur Wohlfühloase umgebaut. Und jetzt kommt jeden Tag der Schmuddelnachbar und legt sich mit entblösstem Lachs in deinen Garten, weil er deine Wohlfühloase so toll findet und selber keinen grünen Daumen hat.
Ist kein Problem, oder? Jetzt kommt halt der Richter und sagt, „Hör mal so nicht, du musst den Jet schon fragen, ob die deinen Lümmel auf der Wieso rumlümmeln lassen darfst. Auch wenn die kreative Arbeit der Landschaftsgestaltung keine materielle Leistung ist und die Natur uns allen gehört“. Natürlich ist dem Nachbarn dadurch jetzt nicht die Nutzung deines Gartens nicht verboten, aber er muss halt fragen wenn er rein will.

da hast du leider völlig daneben gegriffen.
der einzige, der den kern des urteils nicht begriffen hat, bist nämlich du.

das urteil sagt, daß pelhem 1997 nicht geklaut hat.
das hat er nun vom bundesgerichtshof verbrieft bekommen.

ob er ab 2002 geklaut hat, wird in einem weiteren verfahren entschieden.
 
da hast du leider daneben gegriffen.
der einzige, der den kern des urteils nicht begriffen hat, bist nämlich du.

das urteil sagt, daß pelhem 1997 nicht geklaut hat.
das hat er nun vom bundesgerichtshof verbrieft bekommen.

ob er ab 2002 geklaut hat, wird in einem weiteren verfahren entschieden.

Das hat nichts mit deiner Falschaussage zu tun, die künstlerische Freiheit wäre eingeschränkt. Diese ist und beleibt falsch, und darum ging es mir.
 
ob er ab 2002 geklaut hat, wird in einem weiteren verfahren entschieden.

Da wird nichts mehr entschieden. Europäischer Gerichtshof und Bundesgerichtshof haben die Lage nun klargestellt. MP hat geklaut nach aktueller Rechtslage. Da muss nichts mehr entschieden werden.

In der nächsten Verhandlung geht es nur noch um die Höhe der Strafe die MP zu zahlen hat.

Persönlich hoffe ich möglichst hoch.
 
da hast du leider daneben gegriffen.
der einzige, der den kern des urteils nicht begriffen hat, bist nämlich du.

das urteil sagt, daß pelhem 1997 nicht geklaut hat.
das hat er nun vom bundesgerichtshof verbrieft bekommen.

ob er ab 2002 geklaut hat, wird in einem weiteren verfahren entschieden.

Das hat nichts mit deiner Falschaussage zu tun, die künstlerische Freiheit wäre eingeschränkt. Diese ist und beleibt falsch, und darum ging es mir.
auf welche (falsch-) aussage von mir berufst du dich bitte?
wo soll die stehen?
 
da hast du leider daneben gegriffen.
der einzige, der den kern des urteils nicht begriffen hat, bist nämlich du.

das urteil sagt, daß pelhem 1997 nicht geklaut hat.
das hat er nun vom bundesgerichtshof verbrieft bekommen.

ob er ab 2002 geklaut hat, wird in einem weiteren verfahren entschieden.

Das hat nichts mit deiner Falschaussage zu tun, die künstlerische Freiheit wäre eingeschränkt. Diese ist und beleibt falsch, und darum ging es mir.
auf welche (falsch-) aussage von mir berufst du dich bitte?
wo soll die stehen?

Lies doch einfach mal die Zitate. Die nutze ich ja nicht aus Spaß an der Freude.

„wobei man die entscheidung von 2002 auch heute noch
nicht unbedingt toll und im sinne der kunstfreiheit finden muß.“

Du unterstellst hier die Kunstfreiheit sei eingeschränkt worden. Das ist falsch.
 
ob er ab 2002 geklaut hat, wird in einem weiteren verfahren entschieden.

Da wird nichts mehr entschieden. Europäischer Gerichtshof und Bundesgerichtshof haben die Lage nun klargestellt. MP hat geklaut nach aktueller Rechtslage.

sorry, was redest du für einen stuss...
zeig mir doch bitte mal die stelle im wortlaut, wo der europäische gerichtshof oder der bundesgerichtshof geurteilt hat, pelham hätte diebstahl begangen...

der bundesgerichtshof hat lediglich gesagt, die gesetzeslage hätte sich durch das urteil von 2002 geändert.
ein schluß daraus könnte sein, daß pelham sich nach 2002 rechtswidrig verhalten hat,
weil er seine produktion nicht vom markt genommen hat.
über diebstahl von pelham hat weder der europäische, noch der bundesgerichtshof geurteilt.
 
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