Homestudio öffentlich machen

  • Ersteller PalmaSola
  • Erstellt am
Hallo,

eigentlich braucht technisch gesehen heutzutage kaum eine Band, die etwas auf dem Kasten, Laptop, Interface und ein paar Großmembraner hat, ein Studio.
Gesang, akustische Gitarren kann man im Wohnzimmer (oder Probenraum) aufnehmen, elektrische Gitarren und Bass im Proberaum.
Das einzig wirklich kritische Instrument ist das Drumkit als ausgedehntes akustisches Instrument, bei dem die Raumakustik noch eine gewisse Rolle spielt. Mit geeigneter Mikrofonaufstellung bekommt man auch in akustisch kritischer Umgebung einen veröffentlichungswürdigen Sound hin.

Know-how und Erfahrung sind alles.

Was also ist der "Selling Point" eines Home-Studios? Was kann ein vermarktetes fremdes Home-Studio besser als wir selber im Proberaum?

Gruß
 
Was also ist der "Selling Point" eines Home-Studios? Was kann ein vermarktetes fremdes Home-Studio besser als wir selber im Proberaum?
Du antwortest dir bereits selbst:
Know-how und Erfahrung

Dazu kommen noch erweiterter musikalischer Horizont durch Erfahrungen mit anderen, Abstand zur Musik, idealerweise akustisch/räumlich bessere Möglichkeiten, den Koof frei für die technische Seite, viel mehr und ggf. besseres Equipment und Ahnung, damit umzugehen
 
Ich möchte ja keine Konkurrenz werden, ich möchte einfach nur ein paar Leute aufnehmen so professionell es geht.Das das viel Arbeit ist brauch ich ja nicht erwähnen. Das sollte ja auch entlohnt werden.
Mir macht das eben viel Spaß und das würde ich gerne was ausweiten, nicht nur für mich selber. Daher wollte ich nur mal eure Erfahrungen dazu erfragen wenn man sowas öffentlich anbietet.
Lass Dich nicht abbringen von der Idee, probier es aus. Keiner hier weiß, wie Du arbeitest, ob Du eine besondere Begabung hast, besondere Ideen. Solange Du Deine Kunden zufrieden stellst, ist alles ok.
Für Deine Sachen werben ist gut und wichtig, aber das nützt alles nichts, wenn Du keine Referenzen hast. Biete Dich überall an, arbeite für so viele Leute, wie nur eben möglich. Denke am Anfang weniger an die Entlohnung, als vielmehr daran, ein gutes Produkt abzuliefern. Arbeite nicht kostenlos, aber biete für die Bezahlung qualitativ mehr, als erwartet wird. Und setz Dir auch Grenzen in dem, was Du an Service leistest, so verhinderst Du, dass Du ausgenützt wirst.
Für eine rechtliche Absicherung solltest Du auf jeden Fall die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Fachmann/frau nicht scheuen, das ist gut investiertes Geld.
Ach so - und natürlich wirst Du eine Konkurrenz. Deswegen reagieren ja auch einige hier so empfindlich.
 
Moin,

ich häng mich mal ran.

Wie ist das denn, wenn ich kleingewerbe angemeldet und zwar als Freischaffender Künstler und hätte in meinem Keller ein studio gebaut , wo ich arbeite. Jetzt würde es vorkommen, das hin und wieder Musiker für ein Projekt vorbei kommen um ihre sachen in meinem Homestudio aufnehmen würden. Wären die Räumlichkeiten jetzt Gewerberäume, oder einfach nur mein Deklariertes Arbeitszimmer? Müssten dann auch die Auflagen für Brandschutz, Fluchtwege etc. da sein?

Vielen Dank
 
Wären die Räumlichkeiten jetzt Gewerberäume, oder einfach nur mein Deklariertes Arbeitszimmer? Müssten dann auch die Auflagen für Brandschutz, Fluchtwege etc. da sein?
Das solltest Du mit einem Fachmann/frau besprechen, ich vermute aber, dass das unter Arbeitszimmer fällt. Wenn Du Dein Geld mit einer Dienstleistung verdienst, die hauptsächlich daran hängt, dass Deine Kunden zu Dir kommen, ist das aber etwas anderes.
 
Wenn es dein Arbeitszimmer ist und diese Arbeit nichts mit dem Kleingewerbe zu tun hat ist die Sache klar für mich, du kannst die Kosten dafür nicht für die kleingewerbliche Tätigkeit absetzen.

Ist es dein Arbeitszimmer FÜR das Kleingewerbe ist die Lage anders und es geht.

Nutzt du das Arbeitszimmer für beides, also Hobby und Kleingewerbe, ist es sicher möglich teilweise die Kosten geltend zu machen, da liegt aber sicherlich Dokumentationspflicht vor, also wie oft wird das Kleingewerbe im Jahr im Arbeitszimmer betrieben usw. Könnte unterm Strich kaum etwas für dich bringen.

Fluchtweg und Brandschutz weiss ich nicht, dazu mal bei der Versicherung fragen, die sind es ja auch die im Schadensfall zahlen müssen und somit im Vorfeld Parameter abstecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei mir war es so, dass ich, als ich anfieng Fremdproduktionen zu machen fragte ich sowohl bei meinem Steuerberater wegen gewerblicher Nutzung als auch bei meiner Versicherung an wegen zu beachtender Bestimmungen. Da kam bei beiden erst mal die Frage nach dem geplanten Umsatz (Steuerberater) und dem Publikumsverkehr. Als ich denen offen legte in welchem Rahmen sich das ganze abspielt war der eindeutige Tenor, dass das in dem kleinen Rahmen in dem ich das betreibe nicht nötig sei, da ich hier keinen fliegenden Wechsel von Bands hab und der Umsatz den ich Monat damit mache in den Bereich des Steuerfreien fällt.
Stellt sich natürlich die Frage, wie gross Du das ganze aufziehen willst. Wie weiter oben schon geschrieben, sollten Deine Einnahmen den steuerfreien Nebenerwerb übersteigen solltest Du Dich wirklich mal beraten lassen.
 
Ach ja: Der Nachteil an der Methode wie ich das mach ist natürlich, dass ich Anschaffungen die ich mache oder auch die Betriebskosten des Studios steuerlich nicht geltend machen kann. Da ich den Raum aber sowieso als Proberaum und Aufnahmeraum von meinen Bands nutze ist mir das auch nicht ganz so wichtig.
 
Ich hätte auch mal eine Frage zu dem Thema.
Als was würde man das Kleingewerbe denn anmelden, wenn man alles über das Internet macht.
Konkret: Kompositionsdienste, Musik verkaufen und evtl. Mischen für ein spezielles Genre.
Muss das dann alles aufgeführt werden oder gibt es da einen Oberbegriff?

Meine Frau hat selbst ein Kleingewerbe, weil sie als gelernte Goldschmiedin, nebenbei noch Schmuck herstellt, aber mittlerweile in einem anderen Bereich arbeitet.
Da wir damals auch auf Märkten unterwegs waren, hatten wir noch ein Reisegewerbe mit angegeben, was etwas teurer war.

Im Bereich Musik kenn ich mich jetzt aber gar nicht so aus.
 
Gibt es denn da eine Auswahlbox? Ansonsten würde ich das so offen wie möglich gestalten, etwa "Musikalische Dienstleistungen aller Art", das beinhaltet alles, Live, Studio, Softwareherstellung, Vertrieb....
 
Musikalische Dienstleistungen aller Art

@Realist : Beste Methode :) Ich habe mit unserem Gewerbeamt gesprochen, weil ich sowohl mich als Künstler als auch gelegentliche Mediendienste (Recording, Mixing, Videoaufnahmen, alles im "Freundschaftsdienst aber bezahlt" Bereich) gewerblich anmelden wollte nach Kleinunternehmer Regelung - zwecks Versicherung vor allem.

Die hatte mir folgende Tipps gegeben:

1. Anmelden muss tatsächlich nicht unbedingt sein, macht sich aber ggü dem Finanzamt ganz gut, vor allem, wenn man dann auch brav die egal wie geringen Einnahmen angibt --> Bedeutet effektiv weniger Fragen und mehr Absetzmöglichkeiten. Bis 17.500 EUR Jahresumsatz werden diese Einnahmen zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und fertig.
2. Die Art der Dienstleistung so breit wie möglich und nötig definieren, in meinem Falle die oben genannte :)
3. Gespräch mit dem Steuerberater klar, aber durchaus auch ruhig mehr eintragen, als "eigentlich geht".

Grundsätzlich gilt: Kosten, die Einkommen generieren, können in der Steuererklärung angesetzt werden.
 
Für mich liegt ein Knackpunkt in der Unterscheidung zwischen "Gewerbe" und "Freiberuflicher Tätigkeit". Tendenziell kann man da vermutlich sagen:

- Gewerbe = Erstellen von Produkten und Dienstleistungen auf eigene Rechnung (also etwa Jingle-Music, Soundtracks für Games und Videos usw., die dann verkauft werden sollen).

- Freiberufler = Auftragsproduktionen, letztlich für Dritte (ähnlich wie ein Architekt, der Pläne im Auftrag erstellt).


Inwieweit da Unterschiede ganz praktischer Art bestehen - in Beziehung zu öffentlichen Stellehn wie Gewerbeamt und insbesondere auch zum FA - kann ich nicht sagen, würde mich aber interessieren.

Anmelden muss tatsächlich nicht unbedingt sein, macht sich aber ggü dem Finanzamt ganz gut, vor allem, wenn man dann auch brav die egal wie geringen Einnahmen angibt --> Bedeutet effektiv weniger Fragen und mehr Absetzmöglichkeiten. Bis 17.500 EUR Jahresumsatz werden diese Einnahmen zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und fertig.

Ähnlich wie beim Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage nach dem EEG. Macht Sinn, was Du da schreibst.
 
Zuletzt bearbeitet:
- Freiberufler = Auftragsproduktionen, letztlich für Dritte (ähnlich wei ein Architekt, der Pläne im Auftrag erstellt).

Stimmt. Du (TE) betreibst kein Gewerbe, sondern bis teilselbständiger Freiberufler. D.h. Du beantragst beim Finanzamt eine USt-ID Nummer (kostet nix) und machst dann artig jeden Montat via Online Tool eine USt-Voranmeldung. Wenn nix reinkommt, gibts ne Nullmeldung. Schön machen, sonst werden sie böse und schätzen dich und verlangen auf Basis dieser Schätzung mal ne Vorauszahlung für 3-6 Monate. Sehr unangenehm.

Vorteil: Du kannst die gezahlte USt bei Gearkäufen zurückbekommen, soweit dein USt Saldo negativ ist (d.h. du mehr USt abführst als einnimmst). Einnehmen solltest du aber schonmal was, sonst könnte es sein, dass sie dir die Gewinnabsicht absprechen und die Kohle zurück wollen.

Der Fokus liegt aber neben dem Behördenquatsch v.a. beim Thema Promotion und Word-to Mouth. FB-Seite, YT, Soundcloud und ggf. Bandcamp sollte Standard sein, aber das haben alle anderen auch. Was vielleicht helfen kann, ist Fiverr.com, aber da wird einem schlecht, wie da Leute mit 10k+ Hardware für 5-12 $ die Dienstleistung verschleudern.
 
Um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen: Wenn du das Ganze gewerblich machen willst, musst du dir zunächst darüber klar sein:

- Was will ich konkret machen?
- In welchem Maßstab (vor allem bzgl geplanter Umsatzzahlen)
- Über welche Kanäle?
- Das zB deine Homepage ein Impressum haben muss, dürfte offensichtlich sein :)

Grundsätzlich würde ich empfehlen mit der Kleinunternehmerregelung anzufangen, da hat man die wenigsten Scherereien und die Mehrarbeit bei der Steuererklärung hält sich in Grenzen. Wird das Ganze größer empfehle ich dringend professionellen Beistand dazu zu holen, denn dann kann das doch sehr komplexe Züge annehmen, und ich meine nicht nur die Buchhaltung ;)

Da hat das BWL Studium doch mal nen praktischen Nutzen gehabt :)
 
Für mich liegt ein Knackpunkt in der Unterscheidung zwischen "Gewerbe" und "Freiberuflicher Tätigkeit". Tendenziell kann man da vermutlich sagen:

- Gewerbe = Erstellen von Produkten und Dienstleistungen auf eigene Rechnung (also etwa Jingle-Music, Soundtracks für Games und Videos usw., die dann verkauft werden sollen).

- Freiberufler = Auftragsproduktionen, letztlich für Dritte (ähnlich wie ein Architekt, der Pläne im Auftrag erstellt).

Ist meines Wissens so nicht richtig. Hat mit "Auftrag" oder "auf eigene Rechnung" eigentlich nichts zu tun. Die Frage ob freiberuflich oder gewerblich ist gerade im Bereich Musikproduktion nicht ganz einfach zu beantworten, teilweise auch Auslegungssache. Im Grunde gilt: wenn der künstlerische Aspekt überwiegt ist es freiberuflich, wenn es überwiegend handwerklich ist, ist es gewerblich. Wobei die Grenzen gerade bei Sachen wie Mixing, Mastering oder selbst Recording eben wirklich fließend sind. und man das meist so oder so sehen kann.

Im Einkommenssteuergesetz ist "freiberuflich" so definiert:
"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen."

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, melde einfach ein Gewerbe an, kostet schließlich nicht die Welt.
 
Wegen Publikumsverkehr musste den Vermieter um Zustimmung bitten.
Der dann auch noch die Miete erhöhen kann, da gewerbliche Nutzfläche teurer ist.

Kann man so pauschal nicht sagen, meist ist eher das Gegenteil der Fall. Wenn es sich nicht gerade um Ladenlokale in der Fußgängerzone handelt, ist oft die Gewerbemiete eher deutlich niedriger als Wohnraummiete. Aber das ist regional auch sehr unterschiedlich.
 
Ist meines Wissens so nicht richtig. Hat mit "Auftrag" oder "auf eigene Rechnung" eigentlich nichts zu tun. Die Frage ob freiberuflich oder gewerblich ist gerade im Bereich Musikproduktion nicht ganz einfach zu beantworten, teilweise auch Auslegungssache. Im Grunde gilt: wenn der künstlerische Aspekt überwiegt ist es freiberuflich, wenn es überwiegend handwerklich ist, ist es gewerblich. Wobei die Grenzen gerade bei Sachen wie Mixing, Mastering oder selbst Recording eben wirklich fließend sind. und man das meist so oder so sehen kann.
Genau. DAS genau der Punkt. Wer an das mal genau auseinandernehmen?

Dieses "kann man so oder so sehen" wird irgendwann nervig. Naja. Sind eben die unterhaltsamen Auswüchse der staatlichen Interventionsspirale. Völlig überflüssig sowas.
 
Moin

Ich hatte vor Jahren mit meinem Steuerberater über das Thema gesprochen. Mir ging es eher umgedreht darum, Musikinstrumente von der Steuer abzusetzen. Das war nicht möglich, denn es war nicht ersichtlich, dass ich damit Gewinne erziele. Die paar Einnahmen von GEMA und Auftritten würden in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für Equipment stehen. In diesem Sinne war es auch niemals notwendig, die Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben. Und deswegen würde ich dir empfehlen: Einfach machen. Du wirst über Jahre hinweg nicht in die Gewinnzone kommen.

lg
Michael
 

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