PalmaSola
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ja,die haben einfach einem am Helm und suchen einfach nach dingen um sich aufzuregen,wie kranke Nachbarn halt so sind
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Hat @Entone recht, Gewerbe kann in reinen Wohngebieten untersagt sein. Wenn das nur ein Hobby ist, spricht nichts dagegen, aber sobald das den Rahmen sprengt, musst Du das abklären.Baurechtlich ggf. eine Nutzungsänderung und daher ist ggf. eine Baugenehmigung nötig, die je nach Baurecht dann vielleicht gar nicht erteilt wird/werden kann. Und falls doch, dann lässt sich das so an, als ob der Nachbar vor einer Drittanfechtung nicht zurück schreckt. Ich würe das erstmal mit den zuständigen Stellen abklären.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzung_(Gebäude)
Als Freischaffender Künstler geht das eh nicht, da Studioarbeiten immer als Dienstleistung also wie ein Handwerk zählen.Moin,
ich häng mich mal ran.
Wie ist das denn, wenn ich kleingewerbe angemeldet und zwar als Freischaffender Künstler und hätte in meinem Keller ein studio gebaut , wo ich arbeite. Jetzt würde es vorkommen, das hin und wieder Musiker für ein Projekt vorbei kommen um ihre sachen in meinem Homestudio aufnehmen würden. Wären die Räumlichkeiten jetzt Gewerberäume, oder einfach nur mein Deklariertes Arbeitszimmer? Müssten dann auch die Auflagen für Brandschutz, Fluchtwege etc. da sein?
Vielen Dank
Genau.Moin
Ich hatte vor Jahren mit meinem Steuerberater über das Thema gesprochen. Mir ging es eher umgedreht darum, Musikinstrumente von der Steuer abzusetzen. Das war nicht möglich, denn es war nicht ersichtlich, dass ich damit Gewinne erziele. Die paar Einnahmen von GEMA und Auftritten würden in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für Equipment stehen. In diesem Sinne war es auch niemals notwendig, die Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben. Und deswegen würde ich dir empfehlen: Einfach machen. Du wirst über Jahre hinweg nicht in die Gewinnzone kommen.
lg
Michael
Beim Finanzamt gibt es das aber so nicht.Hobby mit Gewinn Absichten.
natürlich.Du willst Andere aufnehmen?
Dann handelt es sich um einen halböffentlichen Raum, entsprechend müssen Brandschutzverordnungen eingehalten werden. Du hast dich also bisher bereits strafbar gemacht und hast es weiterhin vor.
Du willst Andere aufnehmen?
Dann handelt es sich um einen halböffentlichen Raum, entsprechend müssen Brandschutzverordnungen eingehalten werden. Du hast dich also bisher bereits strafbar gemacht und hast es weiterhin vor.