Gibt's überhaupt noch ein "Urheberrecht"? (Melodien Akkorde Samples)

Es gibt halt nur 12 Halbtöne.
Die kann man aber auch nochmal halbieren, jeder Araber weiss das Lachen


...empfinden europäische Ohren aber oft als "Katzenjammer" :D
 
Wird Zeit, dass arabische Musik In wird. Dann können wir uns endlich austoben.
 
haben sie in den 80s schonmal relativ erfolglos versucht (scheisse, und ich war live dabei :-/ )
 
Ich habe irgendwo mal eine Rechnung gelesne, darüber wie viele Kombinationen aus den 8 verschiedenen Noten, die man ja meist in einem Lied verwendet, theoretisch möglich sind.

Ich bin mir nicht sicher ob meine schnelle Rechnung gerade korrekt ist, aber wenn ich jetzt einfach mal eine Notenfolge von 8 Tönen annehme, die alle auf 8 Tönen einer Tonleiter basieren, rechne ich 8^8, also 16.777.216 verschiedene Kombinationen Sollte es 8^7 sein sind es immer noch 2.097.152.
 
@Mike

Und die rhythmischen Variationen sind da noch gar nicht drin.
 
Ich rede aber von Sampling, Resynthese, Melodyne (Sample in Einzelteile aufsplitten), Wellenformklau etc.

Da wird also auf Basis meines Supersounds ein neuer erstellt, wobei mein Supersound noch klar durchhörbar ist. Ich sehe da ernsthaft Probleme jemanden den Klau nachzuweisen...

Dein Supersound ist genauso wenig geschützt, wie all die Supersounds, die Du in Deinem Werdegang von anderen gehört hast.

Wenn Du irgendwann beschlossen hast: "Ich verwende nur noch Sounds, die ich selber von Grund auf neu gebaut habe.", dann kann ich Dir nur gratulieren. Ich denke genauso. Aber ich habe inzwischen begriffen, dass es Unfug ist, für diese Sounds dann Urheberrechtsschutz vom Gesetzgeber zu verlangen.

Ich sehe dafür verschiedene Gründe, zum Beispiel den, dass ich nicht will, dass sich irgendwelche Anwälte und Polizisten in meine Beziehungen zur Musikkultur einmischen. Der wichtigste ist aber, dass zumindest der Wunsch, einen Klang zu schützen, recht eigentlich ein Ausweis von Gedankenlosigkeit und Größenwahn ist.

Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass Du noch nie einen Sound geschaffen hast, den man nicht in einer Aufnahme finden könnte, die vorher erschienen ist. Ich meine damit keine 1:1 Gleichheit, die geht schon verloren, wenn Du selbst "Deinen" Sound in einen Mix einfügst oder als MP3 codierst.

Sondern ich meine das einzige, was überhaupt vor einem Gericht relavant sein könnte: dass ein Laie die beiden Sounds verwechseln könnte.

Das Gleiche gilt für Akkordfolgen und auch für kurze Motive, die im musiktheoretischen Sinn noch keine Melodie darstellen.

Noch mal kurz zur Schöpfungshöhe:

Die Dinge, über die sich Leute wie wir Gedanken machen, sind für die großen Jungs der Musikgeschichte schon seit 200 Jahren irrelevant. Kein Mensch ist je auf die Idee gekommen, dass man Mahler oder Beethoven dafür kritisieren sollte, dass sie volkstümliche Melodien für ihre Synfonien "geklaut" hätten. Der Wert eines wirklich avancierten Musikwerks liegt wesentlich jenseits dessen, was als simple Melodie fassbar ist. Mile Davis hat Musikgeschichte geschrieben, indem er überwiegend Kompositionen von anderen gespielt hat.

Für Rock/Pop-Künstler kommt es übrigens auf das Gleiche an: der Gesamteindruck, der aus Sounds, Rhythmik, Harmonik, Melodie, eventuell Text und auch Künstlerimage/Auftreten entsteht, macht den Wert aus.

Das erste Abum der Stooges ist musikalisch in etwa genauso primitiv wie irgend ein Album einer gecasteten Teenieband. Trotzdem ist es ein epochales, tiefsinniges und ergreifendes Meisterwerk und die Ergüsse von TV-Show Castingkreaturen sind ein Ärgernis.

Wenn Du ein tiefsinniger, anspruchsvoller, witziger, eigenständiger Künstler bist und das auch in hörbaren Aufnahmen richtig ausdrücken kannst, werden Dich ein paar Leute schätzen und vielleicht auch bewundern und von anderen unterscheiden können. Darauf kommt es an.
 
..rechne ich 8^8, also 16.777.216 verschiedene Kombinationen Sollte es 8^7 sein sind es immer noch 2.097.152.

OK, sehr schön!

Und? Was meinst Du, wie lange eine halbwegs einfache Software braucht, um


1) alle diese Kombinationen durchzuspielen
2) die Kombinationen als MIDI-Noten zu codieren
3) alle mit verschiedenen Instrumenten in den vielleicht 30 heute verbreiteten Musikstilen zu rendern

? 5 Stunden? 7 vielleicht? Jedenfalls schneller als ein Musiker einen einfachen Popsong fertig produzieren kann.

Wäre dann dieser Software das Urheberrecht an allen dabei entstehenden Stücken zuzusprechen, die bis dahin noch nicht veröffentlicht waren?
 
Wäre dann dieser Software das Urheberrecht an allen dabei entstehenden Stücken zuzusprechen, die bis dahin noch nicht veröffentlicht waren?

Interessanter Einwurf.
 
Dein Supersound ist genauso wenig geschützt, wie all die Supersounds, die Du in Deinem Werdegang von anderen gehört hast.

Dann wäre Sampling ja vollkommen legal, ist es aber nicht :)

Wiegesagt es geht ja beim Sampling weniger um einen Urheberschutz, mehr das Leistungsschutzrecht.

Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass Du noch nie einen Sound geschaffen hast, den man nicht in einer Aufnahme finden könnte, die vorher erschienen ist.

Kann man natürlich nicht nachprüfen, aber ich denke schon :)
 
Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass Du noch nie einen Sound geschaffen hast, den man nicht in einer Aufnahme finden könnte, die vorher erschienen ist. Ich meine damit keine 1:1 Gleichheit, die geht schon verloren, wenn Du selbst "Deinen" Sound in einen Mix einfügst oder als MP3 codierst.

Puh... bei 'ner Wette halte ich locker dagegen. In den letzten Jahren kamen einige interessante Synths auf den Markt mit interessanten und neuen Klangsynthesen. Der Pool an noch nicht gehörten Sounds ist bei weitem noch nicht ausgereizt. Ein leidenschaftlicher Klangbastler tüftelt Dir in kürzester Zeit etwas zusammen, dass neu klingt. Selbst die Kombi meinetwegen aus primitivster, subtraktiver Synthese und Field Recording, Sampling birgt noch immens viel.


Trotz allem halte ich "Urheberrechte auf Sounds" für 'nen schlechten Witz. Ein Patch, ein Sound allein macht noch lange keinen Track, nicht mal 'ne kleine Sequenz. Und letztlich kommt es darauf an. Der Sound für sich (bei aller Liebe zum Klangschrauben) steht erstmal für nix.
 
Dein Supersound ist genauso wenig geschützt, wie all die Supersounds, die Du in Deinem Werdegang von anderen gehört hast.

Dann wäre Sampling ja vollkommen legal, ist es aber nicht :)

Wiegesagt es geht ja beim Sampling weniger um einen Urheberschutz, mehr das Leistungsschutzrecht.

Ja OK, Leistungsschutzrecht greift tatsächlich bei 1:1 Kopien und unwesentlichen Änderungen. Aber auch da geht die Rechtssprechung immer mehr davon ab, den Schutz für einzelne Töne tatsächlich durchzusetzen. Es stellt sich als immer abwegiger dar, weil es einfach immer mehr irgendwie gut klingende Sounds gibt und damit wird es immer schwieriger, herauszufinden, wer denn nun tatsächlich der erste gewesen ist.

Das wirkt auch in beide Richtungen: was, wenn jemand einen Deiner Sounds als "zu ähnlich" mit einem von ihm findet? Da hast Du tagelang an einem Sound gebaut und musst ein paar Monate später fest stellen, dass da draußen jemand vor 2 Jahren ganz ähnliche Vorstellungen wie Du hatte und einen kaum unterscheidbaren Sound veröffentlicht hat...

Ach so:

@kenfjohnnydee:

Hast Du ein paar Lnks auf Stücke aus den letzten zwei Jahren, in denen noch nie vorher gehörte Sounds vorkommen?
 
Ein Patch, ein Sound allein macht noch lange keinen Track, nicht mal 'ne kleine Sequenz. Und letztlich kommt es darauf an. Der Sound für sich (bei aller Liebe zum Klangschrauben) steht erstmal für nix.

Sorry, sehe ich komplett anders :)

Wenn ein freistehender Sound denn so langweilig und "uneinzigartig" sein soll, warum haben dann in den 90ern alle die gleichen Samples verwendet und damit Melodien gespielt?

Man erkennt doch schon beim 1. Ton den Sample, egal ob er nun in C oder F gespielt wird.

Es ist schon so, dass manche Sounds für sich allein schon "sprechen" - kombiniert mit einer geilen Melodie natürlich noch viel besser.
 
OK, sehr schön!

Und? Was meinst Du, wie lange eine halbwegs einfache Software braucht, um


1) alle diese Kombinationen durchzuspielen
2) die Kombinationen als MIDI-Noten zu codieren
3) alle mit verschiedenen Instrumenten in den vielleicht 30 heute verbreiteten Musikstilen zu rendern

? 5 Stunden? 7 vielleicht? Jedenfalls schneller als ein Musiker einen einfachen Popsong fertig produzieren kann.

Wäre dann dieser Software das Urheberrecht an allen dabei entstehenden Stücken zuzusprechen, die bis dahin noch nicht veröffentlicht waren?

Na das wäre doch mal eine Geschäftsidee ... ich habe alle Melodiefolgen als Softwareersteller geschrieben und habe nun das Recht daran ... mal schauen wie die Gerichte darauf reagieren ;-)

PS: Irgendwie musste ich an die Zahl "42" denken :D
 
Ja OK, Leistungsschutzrecht greift tatsächlich bei 1:1 Kopien und unwesentlichen Änderungen. Aber auch da geht die Rechtssprechung immer mehr davon ab, den Schutz für einzelne Töne tatsächlich durchzusetzen. Es stellt sich als immer abwegiger dar, weil es einfach immer mehr irgendwie gut klingende Sounds gibt und damit wird es immer schwieriger, herauszufinden, wer denn nun tatsächlich der erste gewesen ist.

Naja wenn ich einen "geilen" Sound entwerfe, damit ein Lied veröffentliche ... und paar Monate später auch ein Lied mit einem ähnlichen Sound und einer ähnlichen Melodie auftaucht, dann ist die Sache eigentlich klar.

Ich will natürlich niemanden verklagen, es ging mir lediglich um die Möglichkeit seine "einzigartigen Sounds" (damit meine ich keine 0815-Standard-Patches) zu schützen.

Ja ich weiß: Ich sollte die Sounds erst gar nicht veröffentlichen damit sie keiner klaut :) Oder den Sound nicht einzeln spielen sondern mit Rauschen usw. versehen.

Aber es ging mir weniger um Sampling - eher Resynthese. Da läd man den Sample rein, dreht bischen rum und schon klingt es wieder nach was Neuem (auch wenn man den Grundsound durchhört).
 
Foria,

Sounds sind (per se) in Musikstücken nicht geschützt.

Wenn ich mit meiner Pacifica einen Song einspiele, mit dem Brigde- PU, den Tone-Regler auf 8, den Volume-Regler auf 10, dazu einen Marshall-Amp mit den und den Einstellungen ... dann darf das jeder auch genauso machen.

Anders sieht es aus wenn er meine Melodie abkupfert.
 
Anders sieht es aus wenn du einen Synthie baust, lässt ihn patentieren.

Wenn den dann einer nachbaut (und sei das nur auf Software-Basis) könntest du ihn belangen.

Aber verschiedene Regler auf 3, 5, 40%, 100 mSec etc zu drehen ist kein Werk das Urheberrecht genießt - wohl aber deine Melodie, die du dann damit spielst, auch wenn die statt von einem Orchester auf der Steel-Drum gespielt wird.

...sonst hätten sich die Einstürzenden Neubauten ja auch ein Recht auf Klnag ihrer Bohrmaschine geltend machen können ...
 
Das Sample wäre geklaut, ganz klar.

Aber du kannst niemandem vorwerfen, die gleiche Gitarre und den gleichen Amp wie du mit den gleichen Einstellungen zu verwenden (und das gilt auch für Plugins).

Ich glaube wir hatten hier schon das Wort "Schöpfungshöhe", und ich habe das Beispiel der Farbe Magenta gegeben, die der Telekom NICHT als alleiniges Recht zugesprochen wurde.

Noch mal: ein Sound ist keine schöpferische Leistung, er ist eine Einstellung auf dem Instrument.

Wenn du allerdings (wie ich hier neulich scherzhaft) einen 250 Hz-Ton erzeugst, den Klang an verschiedenen Stellen per Pitch-Shift hoch und runter drehst, dann ist das schon eine "Komposition" ...den Ton und Flanger den ich benutzt habe sind aber nicht meine schöpferische Leistung, sondern nur wann ich den Ton hoch und runter gepitcht habe ... der Rest sind Einstellungen an Geräten an denen ich keine Rechte besitze.
 
Naja wenn ich einen "geilen" Sound entwerfe, damit ein Lied veröffentliche ... und paar Monate später auch ein Lied mit einem ähnlichen Sound und einer ähnlichen Melodie auftaucht, dann ist die Sache eigentlich klar.

Hattest Du auch den Absatz gelesen, in dem ich darauf hinweise, dass es auch umgekehrt kommen kann?

Ich unterstelle Dir überhaupt nicht, dass Du von anderen Sounds "Klauen" würdest. Ich glaube Dir 1:1 , dass Du alles selber baust, ich mache das genauso.

Nur befürchte ich, dass das weder Dich noch mich davor schützt, dass jemand VOR uns schon mal einen Sound entwickelt hat, der einem von Dir so ähnlich ist, dass ihn ein Richter oder Sachverständiger absolut nicht von Deinem unterscheiden könnte.

Was machst Du, wenn Du morgen einen Track veröffentlichst und in 2 Wochen kommt einer, knallt eine 2009 veröffentlichte CD auf den Tisch und bittet Dich sehr dringend, Dir mal den Leadsynth im dritten Stück und dann den Leadsynth in DEINEM neuen Track anzuhören ?
 
Na, ein Sound ist schon eine schöpferische Leistung (im kreativen bzw künstlerischen Sinn), aber nicht im rechtlichen Sinn!
 

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