Mike3000
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Es gibt halt nur 12 Halbtöne.
Die kann man aber auch nochmal halbieren, jeder Araber weiss das Lachen
...empfinden europäische Ohren aber oft als "Katzenjammer"
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Es gibt halt nur 12 Halbtöne.
Die kann man aber auch nochmal halbieren, jeder Araber weiss das Lachen
Ich rede aber von Sampling, Resynthese, Melodyne (Sample in Einzelteile aufsplitten), Wellenformklau etc.
Da wird also auf Basis meines Supersounds ein neuer erstellt, wobei mein Supersound noch klar durchhörbar ist. Ich sehe da ernsthaft Probleme jemanden den Klau nachzuweisen...
..rechne ich 8^8, also 16.777.216 verschiedene Kombinationen Sollte es 8^7 sein sind es immer noch 2.097.152.
Wäre dann dieser Software das Urheberrecht an allen dabei entstehenden Stücken zuzusprechen, die bis dahin noch nicht veröffentlicht waren?
Dein Supersound ist genauso wenig geschützt, wie all die Supersounds, die Du in Deinem Werdegang von anderen gehört hast.
Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass Du noch nie einen Sound geschaffen hast, den man nicht in einer Aufnahme finden könnte, die vorher erschienen ist.
Ich behaupte jetzt mal ganz frech, dass Du noch nie einen Sound geschaffen hast, den man nicht in einer Aufnahme finden könnte, die vorher erschienen ist. Ich meine damit keine 1:1 Gleichheit, die geht schon verloren, wenn Du selbst "Deinen" Sound in einen Mix einfügst oder als MP3 codierst.
Dein Supersound ist genauso wenig geschützt, wie all die Supersounds, die Du in Deinem Werdegang von anderen gehört hast.
Dann wäre Sampling ja vollkommen legal, ist es aber nicht
Wiegesagt es geht ja beim Sampling weniger um einen Urheberschutz, mehr das Leistungsschutzrecht.
Ein Patch, ein Sound allein macht noch lange keinen Track, nicht mal 'ne kleine Sequenz. Und letztlich kommt es darauf an. Der Sound für sich (bei aller Liebe zum Klangschrauben) steht erstmal für nix.
OK, sehr schön!
Und? Was meinst Du, wie lange eine halbwegs einfache Software braucht, um
1) alle diese Kombinationen durchzuspielen
2) die Kombinationen als MIDI-Noten zu codieren
3) alle mit verschiedenen Instrumenten in den vielleicht 30 heute verbreiteten Musikstilen zu rendern
? 5 Stunden? 7 vielleicht? Jedenfalls schneller als ein Musiker einen einfachen Popsong fertig produzieren kann.
Wäre dann dieser Software das Urheberrecht an allen dabei entstehenden Stücken zuzusprechen, die bis dahin noch nicht veröffentlicht waren?
Ja OK, Leistungsschutzrecht greift tatsächlich bei 1:1 Kopien und unwesentlichen Änderungen. Aber auch da geht die Rechtssprechung immer mehr davon ab, den Schutz für einzelne Töne tatsächlich durchzusetzen. Es stellt sich als immer abwegiger dar, weil es einfach immer mehr irgendwie gut klingende Sounds gibt und damit wird es immer schwieriger, herauszufinden, wer denn nun tatsächlich der erste gewesen ist.
Sounds sind (per se) in Musikstücken nicht geschützt.
Naja wenn ich einen "geilen" Sound entwerfe, damit ein Lied veröffentliche ... und paar Monate später auch ein Lied mit einem ähnlichen Sound und einer ähnlichen Melodie auftaucht, dann ist die Sache eigentlich klar.