
guitarheroe
Ein User outet sich als Angehöriger der Verwaltung die die Zölle abknöpft....
richtig ist Warenwert(Handelsrechnung) + FrachtVerandkosten (= Zollwert) + Zoll(satz) (=EuSt-Wert) davon die 19% Einfuhrumsatzsteuer, die ggfs abgesetzt werden können.
´
Ihr liegt schon ganz richtig...
bin zwar arbeitstechnisch nicht bei Einfuhr etc. aber hätte sich am Zollwertrecht so grundlegend was geändert, das hätte sogar ich als sog "Außenwirtschaftsrechtler" was mitbekommen....
Leider kenn ich auch einige Kollegen die nicht immer fachlich kompetente Auskünfte geben, und die dann auch noch in einem Ton....*kopfschüttel*
richtig ist Warenwert(Handelsrechnung) + FrachtVerandkosten (= Zollwert) + Zoll(satz) (=EuSt-Wert) davon die 19% Einfuhrumsatzsteuer, die ggfs abgesetzt werden können.
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Ihr liegt schon ganz richtig...

bin zwar arbeitstechnisch nicht bei Einfuhr etc. aber hätte sich am Zollwertrecht so grundlegend was geändert, das hätte sogar ich als sog "Außenwirtschaftsrechtler" was mitbekommen....
Leider kenn ich auch einige Kollegen die nicht immer fachlich kompetente Auskünfte geben, und die dann auch noch in einem Ton....*kopfschüttel*