gemafreie stücke

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caveman

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Hallo,
hab da folgendes Problem:
Ich will auf einer CD als Bonus ein Weihnachtslied "packen"
Ich wollte dafür eins von diesen Evergreens Jingle Bells etc. nehmen.
Wenn ich jetzt rausfinden würde, dass diese gemafrei sind, darf ich das dann??

Ich denke ja mal dass gemafrei nicht urheberfrei heißt
Habe bei der [g=119]Gema[/g]-Onlinerecherche mal ein paar Titel eingegeben
und irgendwie, werden die alle aufgelistet.
Das Problem dabei ist, denke ich mal, dass das alles überarbeitete Versionen sind.
Ich habe ja auch vor nur die Melodie als Kern des Stücks zu nehmen.

Vielleicht nochmal zusammengefasst:
Gibt es alte Weihnachtslieder, die man ohne Probleme auf seiner CD verwursten kann?
Vielleicht kennt einer ja sogar eins, welches völlig problemfrei ist, weil im Prinzip ist es mir egal welches, Hauptsache: eins von diesen Klassikern und problemfrei.

Danke für Eure Antworten schonmal
 
Wenn der Komponist der Melodie und (!) der Texter unbekannt sind, dann
dürfte es kein Problem geben. Dies ist bei volkstümlichen Werken gegeben,
die uns aus der Vergangenheit überliefert wurden (also "traditionell" sind).

Ich bin mir nicht sicher, ob es nicht auch ein Verfallsdatum gibt, ab wann
Urheberrechte verfallen, z.B. ab welchem Alter wird ein Stück ein Klassiker?

Natürlich fallen Bearbeitungen bzw. Arrangements auch unters
Urheberrecht, daher kann ein Stück bei der [g=119]GEMA[/g] gelistet sein, obwohl Melodie
bzw. Text "frei" sind. "[g=119]GEMA[/g]-frei" wiederum ist nicht das gleiche wie "frei",
denn "[g=119]GEMA[/g]-frei" bedeutet zunächst nur, dass die Urheber ihr Werk nicht
bei der [g=119]GEMA[/g] registriert haben. Sehr wohl habe sie aber alle Rechte inne,
es sei denn, sie haben diese Rechte verkauft.

Am besten im konkreten Fall die [g=119]GEMA[/g] kontaktieren, die müßten sich
mit den Urheberrechten bestens auskennen. ;)

- chris
 
Hi,

grundsätzlich ist es meines Wissens so, das Werke 75 Jahre nach dem Tod des Komponisten frei verwendet werden können. Bei den meisten Volks- und Weihnachtsliedern ist dies der Fall. Das bedeutet aber auch, dass Du eine eigene Aufnahme machen musst und keine bereits eingespielten Werke benutzen darfst.

Bei gemafreien Werken musst Du keine Abgaben an die [g=119]Gema[/g] leisten, dafür brauchst Du aber eine schriftliche Freigabeerklärung des / der Komponisten.

Hoffe das hilft Dir

Grüsse Dirk
 
Nach § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. (gilt für Deutschland)

Gruß Rainer
 
oh, Doppelposting :)

Wollte noch hinzufügen, dass es bei Jinglebells wohl kaum auf die deutsche Frist ankommt, sondern eher auf das Recht des Urhebers im Ausland (England z.B.)

Gruß Rainer
 
caveman schrieb:
Hallo,
hab da folgendes Problem:
Ich will auf einer CD als Bonus ein Weihnachtslied "packen"
Ich wollte dafür eins von diesen Evergreens Jingle Bells etc. nehmen.
Wenn ich jetzt rausfinden würde, dass diese gemafrei sind, darf ich das dann??

Ich denke ja mal dass gemafrei nicht urheberfrei heißt


Hi!

Beispiel Jingle Bells: Der Urheber war der US-Amerikaner James Pierpoint. Er starb 1893.
Im USA-Recht beträgt die Frist afaik seit kurzem neuestem 90 Jahre, wenn die Richte einer Firma gehören ... da gab es so eine Art "Lex Disney", damit die Mickey Mouse weiter geschützt bleibt ...
Sollte also bei Jingle Bells keine Probleme geben müsste seit 1983 oder länger frei sein ... doch alles ohne Gewähr, i am not a lawyer.

Hier 2 Links zu Jingle Bellls und Pierpoint:

http://mymerrychristmas.com/2004/modules.php?name=News&file=article&sid=196

http://www.hymnsandcarolsofchristmas.com/Hymns_and_Carols/Biographies/james_lord_pierpont.htm

Es kann aber bekannte Arrangements des Titels geben, die jünger und geschützt sind - du solltest Dich also z. B. nicht exakt an die Bing Cosby Version halten oder so ... eben eigenes arrangement machen.
 

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