gema-mitglieschaft und verschiedene band-/künstlernamen

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brigitte-b

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mich würde folgender erfundener fall interessieren, - vielleicht hat jemand hier diesbzgl. schon mit sowas zu tun gehabt:

- mein fiktiver name ist maria müller und ich bin unter diesem meinem bürgerlichen namen mitglied der [g=119]gema[/g]
- mit meiner band "müllermänner" habe ich schon mehrere lieder bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet. bei "müllermänner" bin ich die komponistin und habe das beim anmelden der lieder auch so angegeben ( man muss ja den bandnamen UND den bürgerlichen namen von komponist/ texter angeben)
- nun habe ich eine zweite band gestartet namens "xxx", bei denen ich auch die komponistin bin, aber diese lieder will ich nicht bei der [g=119]gema[/g] anmelden.

2 fragen dazu:
1. geht das oder bin ich verpflichet auch die lieder von "xxx" bei der [g=119]GEMA[/g] anzumelden ?
2. oder sind alle lieder die von maria müller komponiert werden automatisch von der [g=119]GEMA[/g] geschützt, ganz egal ob sie die lieder anmeldet oder nicht? liest die [g=119]GEMA[/g] also zufällig auf maria's website von "xxx" kann sie die anmeldung der "xxx" lieder von maria einfordern? :|
 
Ab dem Moment , in dem Maria Müller in die [g=119]GEMA[/g] eintritt,
ist jedes Musikstück, daß sie sich von nun an ausdenkt durch die [g=119]GEMA[/g]
geschützt.
Allerdings hat sie nun auch nicht mehr die Möglichkeit gemafreie Musik herzustellen
bzw. an Dritte weiterzugeben/die Nutzung zu lizensieren.

Ganz oder garnicht. So ist das mit der [g=119]GEMA[/g].

Inwieweit eine ''rückwirkende'' Anmeldung möglich /nötig ist habe ich keine
Informationen, könnte sie aber beschaffen.

Fakt ist : Auch die Werke, die Du nicht anmeldest, sind geschützt.

Irgendwelche Künstlernamen sind unerheblich für die Urheberschaft.
Nur eine ''Natürliche Person'' kann Urheber sein.

Ich würde Maria einfach mal einen Anruf bei der [g=119]GEMA[/g] empfehlen.
( Aber sie spielt bestimmt schon lange mit dem Gedanken und hat jetzt einfach noch Angst, ''schlafende Hunde''zu wecken. )

fmo
 
danke fmo! das war genau das was ich wissen wollte, und was ich fast schon vermutet hatte. soweit ich weiss kann man bis zu 12 monate rückwirkend noch lieder schützen lassen, wenn man mitglied wird. allerdings glaube ich gelesen zu haben, dass der künstler diese älteren sachen dann explizit bei der [g=119]GEMA[/g] melden muss. ansonsten sind wohl nur die sachen AB [g=119]gema[/g] anmeldung geschützt. oder weiss das jemand besser? :|
 
Liebe Maria Müller !

Deine Rechte als Urheber sind i m m e r geschützt.
Du mußt garnichts dafür tun !

Wenn Du aber Geld von der G E M A haben möchtest, dann solltest Du die Titel von Dir, die Du veröffentlichst auch anmelden/melden, damit die G E M A weiß, wohin sie die Millionen schicken soll.

'' Gib mal lieber die Möhrchen '' von Helge Schneider war nicht bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet. Die G E M A hat das aber 'leicht erraten'' können, wem dieses Werk zuzuordnen ist. Schneider wurde daraufhin von der G E M A angerufen und um Anmeldung gebeten. Das hat er dann natürlich auch getan...

Eine eher unbekannte Künstlerin wie Maria Müller, die eventuell noch fast die gleiche Stimme wie Martha Meier hat, würde da bestimmt durch die Roste fallen und leer ausgehen.
Es geht Dir wohl um die v o r h e r zu entrichtenden Gebüren für veröffentlichte Werke ?


fmo
 
hi
wenns hier schon grad um namen geht,
weiß jemand wie man sein künstlername in den perso bekommt?

ich würde mich glaube ich wie ein schneekönig freuen, würde mein künstlername dort drinnstehen :D
 
@fmo: ne, ans geld hab ich dabei gar nicht gedacht. mir ging es erst mal nur um rechte und pflichten. habe mittlerweile recherchiert, dass alles bis zu 1 jahr vor der [g=119]GEMA[/g]-anmeldung automatisch auch unter [g=119]GEMA[/g]-repertoire fällt...
 
noch ne frage: wie ist ein produzent urheberrechtlich einzuordnen?

angenommen hänsel hat ne melodie erfunden und schreibt nen text dazu. da er selber nicht allzu viel erfahrung mit sequencern und synths hat, fragt er seine freundin gretel, die erfahrung mit der technik hat, sich mit ihm zur ausarbeitung des tracks in deren studio zusammen zu finden. hänsel sitzt also mit am equipment und sagt wie er es haben will, aber gretel ist letztlich die "ausführende kraft" bzw. produzentin; sie setzt hänsel's wünsche technisch um, bringt aber keine eigenen ideen für melodien ein. ist hänsel (rein rechtlich betrachtet) also allein der komponist?
 
Hänsel ist der alleinige Komponist.
Hänsel ist der alleinige Texter.
Hänsel und Gretel sind die Produzenten.
Hänsel und Gretel sind Inhaber der Rechte an der Originalaufnahme.

Wenn Gretel Instrumente gespielt hat und wenn sie gesungen hat,
steht ihr auch noch GVL zu.
Das sind Vergütungen für die ausübenden Künstler, die sich aus einer
Zweitverwertung der Originalaufnahmen ergeben (Fernsehen/Radio/Internet).

Wenn der Titel im Radio läuft, hat Gretel noch ein Wörtchen mitzureden.
Wenn der bekannte und beliebte DJ Rumpelstielzchen den Song geil findet und eine Coverversion bastelt, die Tag und Nacht bei MTV läuft, geht Gretel leer aus.
Sollte aber unser DJ Rumpelstielzchen so blöd sein in seinem Remix Teile der Originalaufnahme des Liedes zu verwenden (was er selbstverständlich auch tun wird, denn er ist ja DJ ), fällt Gretel als Mitinhaberin der Rechte an der Originalaufnahme nochmal ein schöner Batzen Geld zu.

Sie schmeißt Hänsel 'raus und fährt erstmal in den Urlaub.
Von dem restlichen Geld kauft sie sich ein Neues Studio.

Langsam hat es sich herumgesprochen, daß sie die Produzentin von Hänsel ist.
Also dauert es auch nicht lange bis ''Schneewittchen und die 7 Zwerge''
auf sie aufmerksam werden und als Produzentin buchen. Dafür lässt sich Gretel natürlich gerne fürstlich belohnen.
Aber Schneewittchen hat gerade Null Kohle für die Produktion übrig. ( Alle 7 Zwerge brauchten für den kommenden Winter eine neue Zipfelmütze, und die Dinger werden ja auch immer teurer.)
Also überlegen sie alle zusammen, was zu tun ist.
Sie verabreden folgendes :
Alle Titel von Schnewittchen und den 7 Zwergen werden einfach von Gretel als
Co-Autorin mitkomponiert.
Somit hat Gretel eine bessere Position, falls der neue Schneewittchen-Titel ein Hit wird.

Alle freuen sich und sind erstmal begeistert. Gretel muß keine Angst haben, erneut
abgezogen zu werden, Schneewittchen kriegt endlich ihre Platte fertig und für die
7 Zwerge gibt es in Gretels Garten ohnehin eine Menge Arbeit.

Alles Gute, und frag ruhig weiter !
fmo
 
danke fmo (auch für die weiterführung der geschichte :) ) !

wenn ich es recht verstehe, dann gibt es also auch inhaber von urheberrechten die weder als "komponist" noch als "texter" einzuordnen sind (das was du mit "gretel hat rechte an den originalaufnahmen" meinst, sind doch urheberrechte, oder?). fragt sich nur, wo und wie diese rechte an den originalaufnahmen schriftlich/vertraglich festgehalten werden?

wenn hänsel die gretel bei der [g=119]GEMA[/g] mit bedenken wollte, dann müsste er gretel bei der anmeldung des liedes doch als komponistin mit angeben, ansonsten geht sie doch [g=119]GEMA[/g]-mäßig leer aus, oder? (die kategorie "bearbeiter" passt hier ja auch nicht auf gretel).

sollten die beiden einfach "privat" einen einfachen vertrag schreiben, in dem gretel als produzentin genannt wird? falls ja, dann noch eine zusatzfrage: wie sieht das ganze aus, wenn hänsel [g=119]GEMA[/g]-mitglied ist, gretel aber (noch) nicht? dann kassiert ja dort nur hänsel ab, stimmts? es sei denn die beiden haben z.B. einen vertrag untereinander abgeschlossen, der besagt, dass hänsel von ALLEN einnahmen die aus diesen orignalaufnahmen resultieren, der gretel xx % abgibt? oder sollten da spezielle andere (notarielle) verträge geschlossen werden?

die ganze geschichte basiert auf dem angenommenen fall, dass die hänsel und gretel nicht um die rechte streiten, also kein rechtsstreit anliegt. es geht mir rein darum diesen "produzenten-fall" rein rechtlich zu verstehen und zu wissen, welche verträge urheber und produzent abschliessen sollten bzw. wie die [g=119]GEMA[/g] sache in diesem speziellen fall für gretel aussieht...
 
Nur ganz kurz :

Für Gretel als Produzentin wird die ganze Angelegenheit erst im Falle einer Zweitverwertung interessant.
Entscheidend ist aber immer ersteinmal, ob ein Werk veröffentlicht wurde oder nicht.

Ich habe leider keinen persönlichen Überblick darüber, was andere Leute
für Vereinbarungen treffen.
Es gibt ein Buch zu dem Thema .
Es heißt ''[g=119]Gema[/g]-leicht gemacht'' oder so ähnlich.
Gretel sollte in die [g=119]Gema[/g] eintreten.
In diesem Fall wird sie auch problemlos Informationen und Unterstützung zu diesem Thema erhalten.
Das Gemauschel mit Verlagen ist ja auch noch nicht angesprochen worden.
Du kannst nach unserer Rechtsauffassung auch nicht einfach beliebige Absprachen mit Hänsel treffen.
Sie könnten unwirksam sein.
Werk und Urheber sind nicht voneinander zu trennen. ( in Amerika schon !)

Ich gebe Dir da gerne weiterhin Anregungen, aber eine verbindliche Rechtsauskunft
kann ich Dir leider nicht geben. Dazu reicht meine Erfahrung einfach auch nicht aus.

Als Faustregel kann ich aber sagen : Die [g=119]GEMA[/g] ist Dein Freund !

Bis Bald
fmo
 
danke, punkt für punkt kommt licht ins dunkel :)

apropos: habe im internet einen interessanten artikel über die stellung des musikproduzenten, auch hinsichtlich des urheberrechts, gefunden. ist zwar ein artikel aus österreich, aber allemal interessant:

http://www.rechtsprobleme.at/doks/wanka-popproduzent.pdf
 

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