Fragen um Vertragserstellung = Musikanwalt fragen?

Da wäre ja die Unterstellung, dass solche Plattformen nur Knebelverträge abschließen.

Das wird kaum so sein.

Es erscheint mir dennoch recht sinnlos, über die Verteilung eines (virtuellen) Bärenfelles zu diskutieren, ohne je auch nur ein paar Bärenspuren irgendwo gesehen zu haben, geschweige denn, selbigen erlegt zu haben.

Ich meine damit: um welche Einnahmen gehts denn (wahrscheinlich)?

Vermutlich liegt der Fehler im System schon hier.
 
Da wäre ja die Unterstellung, dass solche Plattformen nur Knebelverträge abschließen.

Ich habe noch nie einen "Plattenvertrag" / Bandübernahmevertrag / Verlagsvertrag / KEV gesehen, bei dem mein erster Gedanke war, alles klar, den kann man unterschreiben wie er ist.

"Knebel" klingt halt immer sofort nach Wucher, Sittenwidrigkeit. Das Business ist rough, die Verträge sind entsprechend. Im Grunde geht es v.a. darum, dass der Unterzeichner weiss, worauf er sich rechtlich und wirtschaftlich einlässt. V.a. sollte man sich sehr gut überlegen, Verlagsrechte "für immer" abzutreten oder einen Künstlerexklusiv-Vertrag abzuschließen (außer man hat sehr gute und klare Kündigungsregeln).
 
Ich hab es so verstanden, dass es hier nicht um Musik/Kunst geht, sondern eher um Samples zur Weiterverwendung durch Dritte.

Dann kommt für jede mögliche Plattform dafür deren "Stamdardvertrag" mit der Frage, unterschreiben ja/nein.

Für wieviele Plattformen will mann denn das jeweils prüfen?

Was ist denn dort zu holen? Wer "kauft" denn dort heutzutage von Mr. Nobody für tausende EUR "Beats"?

Aber ok, ich war ja beim Amwalt. Hab ich fürs Leben gelernt.

Auf gehts!
 
1756141189137.png
 
With respect to the publishing rights and ownership of the underlying composition embodied in the
New Song, the Licensee, and the Producer hereby acknowledge and agree that the underlying
composition shall be owned/split between them as follows:
Writer Share
Licensor Name 50%
Licensee Name 50%"

Wo ich mich dann frage ob der "Ownership" nur für den neuen Song 50:50 gemeint wird oder plötzlich man REchte zu 50% des Beats abgibt? Andere schreiben rein das sie 30% Royalty Fees beim Verkauf eines Beats wollen, kA aber wenn man ein Beat für 30 Dollar verkaufen sollte als LEASE und der Song wird 10k gestreamt müsste man dann 30% Streaminggebühren erhalten, halte ich für etwas hoch angesetzt usw. usf.

Er will "Beats" verkaufen.

RANDNOTIZ: Im deutschen Recht wird das wohl schon mal schwierig, ein "Beat" ist vermutlich keine Komposition.

Wer will denn ernsthaft jemandem (im Ausland z. B.) auf die Pelle rücken und Gelder ("30%") eintreiben, weil der angeblich den "Beat" genommen (vorher "gekauft") hat und damit einen Track mit x-Tausend Streams produziert hat? Wie soll das im Ernst praktikabel ablaufen??? Das ist doch alles B*llsh*t.

Suchmaschine sagt: "Für Musikkünstler auf YouTube Music kann die Vergütung bei etwa 0,00164 bis 0,002 US-Dollar pro Stream liegen."

Macht bei 10K Stream 16,40 $ (bestenfalls!).

30% = 4,92 $



Ernsthaft jetzt?


Der Kopp ist net nur zum Haare schneiden da.
 

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