Fragen um Vertragserstellung = Musikanwalt fragen?

Da wäre ja die Unterstellung, dass solche Plattformen nur Knebelverträge abschließen.

Das wird kaum so sein.

Es erscheint mir dennoch recht sinnlos, über die Verteilung eines (virtuellen) Bärenfelles zu diskutieren, ohne je auch nur ein paar Bärenspuren irgendwo gesehen zu haben, geschweige denn, selbigen erlegt zu haben.

Ich meine damit: um welche Einnahmen gehts denn (wahrscheinlich)?

Vermutlich liegt der Fehler im System schon hier.
 
Da wäre ja die Unterstellung, dass solche Plattformen nur Knebelverträge abschließen.

Ich habe noch nie einen "Plattenvertrag" / Bandübernahmevertrag / Verlagsvertrag / KEV gesehen, bei dem mein erster Gedanke war, alles klar, den kann man unterschreiben wie er ist.

"Knebel" klingt halt immer sofort nach Wucher, Sittenwidrigkeit. Das Business ist rough, die Verträge sind entsprechend. Im Grunde geht es v.a. darum, dass der Unterzeichner weiss, worauf er sich rechtlich und wirtschaftlich einlässt. V.a. sollte man sich sehr gut überlegen, Verlagsrechte "für immer" abzutreten oder einen Künstlerexklusiv-Vertrag abzuschließen (außer man hat sehr gute und klare Kündigungsregeln).
 
Ich hab es so verstanden, dass es hier nicht um Musik/Kunst geht, sondern eher um Samples zur Weiterverwendung durch Dritte.

Dann kommt für jede mögliche Plattform dafür deren "Stamdardvertrag" mit der Frage, unterschreiben ja/nein.

Für wieviele Plattformen will mann denn das jeweils prüfen?

Was ist denn dort zu holen? Wer "kauft" denn dort heutzutage von Mr. Nobody für tausende EUR "Beats"?

Aber ok, ich war ja beim Amwalt. Hab ich fürs Leben gelernt.

Auf gehts!
 

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