Fragen zu "featured Artist Vertrag"

emaer

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Hallo liebes Forum,

folgendes Thema beschäftigt mich:
Wenn man als Plattenfirma einen Künstler unter Vertrag hat und für dessen Produktion Musiker ins Boot holt, werden diese Studiomusiker (Einspielen einer Gitarre z.B.) ja über die Künstlerquittung ihrer Rechte entledigt. ABER: wie verhält es sich mit Gesangsparts? Und zwar im folgenden für zwei Beispiele:

1. Ich habe eine Sängerin die mir Backing-Vocals einsingt. Textlich muss sie da nichts machen, also reiner technischer Job, nichts künstlerisches. Zählt das als Instrument und ist über die Künstlerquittung abgegolten?

2. Ich habe einen Feature-Part, sprich eine Strophe eines anderen Künstlers mit in einem Song (ggf. hat der Künstler einen Vertrag bei einer anderen Plattenfirma). In dem Fall hat der featured Artist auch kreative Leistungen. Ich weiß, dass es einen featured Artist Vertrag gibt, doch in solchen steht nur drin, was wer wie und wann macht. Aber nicht wie er dementsprechend vergütet wird.
Weiß einer was hier üblich ist?
a) Abgeltung durch einmalzahlung eines im Vorfeld festgelegten Betrages ähnlich wie bei Künstlerquittung, oder
b) Anspruch auf Beteiligung durch Verkauf des Songs.

Wenn b, wie ist da der "übliche" Verteiler. Hatte schonmal jemand damit zu tun und kann mir ein paar Hinweise mit auf den Weg geben?

Danke :)
 
Yo, bei beiden A!
 

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