Fragen an die Rechtsfreunde hier im Forum (GEMA)

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Chaos5150

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Einige Fragen an die Rechtsfreunde hier im Forum:

Nehmen wir doch mal an, es gäbe eine Band, die vor ca. 10 Jahren eine [g=420]CD[/g] aufgenommen hat und diese in einer Kleinauflage (500 Stck.) pressen ließ.

Aus dieser Band hätte sich damals niemand so recht für Dinge wie Urheberrechte oder die [g=119]GEMA[/g] interessiert. Es wäre nur darum gegangen, eine [g=420]CD[/g] in kleiner Auflage zu pressen, die man bei Konzerten zum Selbstkostenpreis an die Fans verkaufen oder auch als Demo verschicken könnte. Trotzdem hätte sich eines der Bandmitglieder damals (angeblich) „schlau gemacht“ und folgendes verlauten lassen:

„Es reicht aus, wenn ein einzelnes Bandmitglied in der [g=119]GEMA[/g] ist. Das kann ich ja machen. Ich melde die CD dann an. Dafür brauchen wir noch irgendeine beliebige Nummer, die mit auf die CD gedruckt werden muß, und das [g=119]GEMA[/g] Zeichen muß natürlich auch mit drauf.“

Nehmen wir nun weiter an, die Band hätte dem zugestimmt und die [g=420]CD[/g] bei der Herstellung entsprechend kennzeichnen lassen. Nun sind ca. zehn Jahre ins Land gezogen.

Mittlererweile ist die oben genannte Person nicht mehr Mitglied der Band. Diese Band möchte aber nun bei der Aufnahme einer neuen [g=420]CD[/g] (unter demselben Bandnamen) einen der Songs von der alten [g=420]CD[/g] neu recorden.

Die Fragen die der Band nun stellen sind:

1. Hat das ehemalige Bandmitglied damals überhaupt eine Anmeldung vorgenommen? Wie kann die Band nun (möglichst ohne „schlafende Hunde“ zu wecken!) feststellen, ob die [g=420]CD[/g] überhaupt bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet wurde? (Kontakt zu dem ehemaligen Bandmitglied besteht nicht mehr und wird möglichst auch nicht gesucht).

2. Falls ja, hat das ehemalige Bandmitglied irgendwelche Rechte an dem (alten) Song den die Band auf der neuen [g=420]CD[/g] verwenden will, weil es damals Mitglied der Band war und die Anmeldung über ihn erfolgt ist? (Text und Musik stammen nicht von ihm!)

3. Wie geht man am besten vor, wenn man eine neue [g=420]CD[/g] urheberrechtlich schützen lassen und diese in kleiner Stückzahl bei Konzerten, etc. zum Selbstkostenpreis verkaufen will? Die Sache mit dem Notar ist soweit klar. Aber ist eine [g=119]GEMA[/g] Anmeldung erforderlich? Müssen dafür alle Bandmitglieder der [g=119]GEMA[/g] angehören? Muß ein Gewerbe angemeldet werden oder müssen steuerrechtliche Dinge beachtet werden, wenn die CDs zum Selbstkostenpreis abgegeben werden?
 
Das werde ich nie verstehen, wenn du so spezielle und spezifische fragen hast, wieso fragst du nicht direkt bei der [g=119]GEMA[/g], dafür sind die da!!!!!!
 
Wegen 1. bei [g=119]GEMA[/g] fragen

2. Von wem Text und Musik stammen ist egal. Er hat sie angemeldet und ist wahrscheinlich auch als Komplonist & Texter eingetragen.

3. Wirklichen Schutz hast du tatsächlich nur wenn du bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet bist (was sich bei Erfolg der Band ja auch auszahlen würde und wenn der Erfolg ausbleibt müsst ihr euch fragen ob ihr so viel davon habt die Songs schützen zu lassen). Bands können aber soweit ich weiß nicht angemeldet werden, es reicht wenn das einer von euch tut.
Und um wieder solche Probleme zu vermeiden, setzt einen Bandvertrag auf!
 
1. Wie vom Vor"redner" erwähnt, sollte man bei der [g=119]Gema[/g], oder vielleicht auch über ihre Online Suche klären lassen.

2. Es wäre schon sinnvoll es mit ihm abzuklären. Egal wie man es nun anstellt, ganz korrekt lässt sich das kaum an ihm vorbei machen, wenn er sich und die Titel damals bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet hat. Entweder ihr gebt ihn als Urheber an, dann merkt er es eh auf seiner Abrechnung, oder ihr meldet den Titel neu an, mit anderen Urheber, dann ist das eben nicht wirklich korrekt und wenn er das mitbekommt, kann es erst recht Stress geben.

3. Urheberrechtlich geschützt ist eine [g=420]CD[/g] (bzw. deren Inhalt) ohne hin durch geltende Gesetze. Dazu braucht es KEINE [g=119]Gema[/g], KEINEN Notar, KEIN Einschreiben etc.

NOCHMAL WIE SO OFT: [g=119]GEMA[/g] = NIX SCHUTZ VON URHEBERRECHTEN

Die Geschichte mit dem Notar, wäre eher dann sinvoll, wenn es zwar die Musik gibt, sie aber erst mal nicht in größerer Stückzahl veröffentlicht wird.

[g=119]Gema[/g] macht dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass ihr mehr von der [g=119]Gema[/g] zu erwarten habt, als es kosten mit sich bringt. (auch hier bei der [g=119]Gema[/g] informieren, das würde hier einfach zu weit führen). Es ist von eurer Seite keine Verpflichtung da, der [g=119]Gema[/g] beizutreten. Nur die schon eventuell angemeldeten (alten) Titel, müsst ihr bei der CD Herstellung an die [g=119]Gema[/g] melden. Das hat aber nichts mit einer Mitgliedschaft von euch zu tun.

Wenn sich die aktuellen Urheber anmelden und diese die Titel anmelden, kostet es halt erst mal mehr. Neben Anmeldegebühr und Beitrag, stellt die [g=119]Gema[/g] Euch auch die Lizenzen für die Herstellung erst einmal in Rechnung, auch wenn ihr die später teilweise wieder bekommt.

Dafür gibt es dann eben aber auch Geld, wenn die Musik öffentlich gespielt wird (Konzerte, Rundfunk, TV).

Über das für und wieder, gibt es schon genug Themen. Das muss jeder für sich entscheiden.

Ein Gewerbe müsst ihr nicht anmelden und Steuern sind zu zahlen, wenn ihr halt mit den Einnahmen über die gültigen Freibeträge kommt, das dann aber jeder privat für sich.

Ihr solltet als GbR einen Gesellschaftervertrag haben, wo ihr das alles genau regelt, damit es später keinen Stress gibt.


L.G. Gerd
 
Erstmal vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten.

Ich wollte halt erstmal bei der [g=119]GEMA[/g] keine "schlafenden Hunde" wecken, denn: Wir haben ja damals, nachdem das Ex-Bandmitglied uns das gesagt hat, eine Nummer und das [g=119]GEMA[/g]-Logo auf die [g=420]CD[/g] (und Cover) aufbringen lassen. Wenn sich nun aber herausstellt, daß dort nie eine Anmeldung erfolgt ist, wären die sicherlich not amused darüber, oder?

Ich bin mir zudem nicht sicher, ob die mir einfach so Auskunft geben, ohne Fragen zu stellen, wenn ich da anfrage, ob ein Herr XY bei ihnen irgendwelche Tonträger angemeldet hat, oder ob die Band YZ bei ihnen mit irgendwelchen Liedern eingetragen ist.
 
Ich empfehle die Online-Repertoire-Suche auf der [g=119]Gema[/g]-HP:

Gema-Online-Repertoire-Suche

Ansonsten gilt für Streitfragen bei Urheberrechtsfragen die Faustregel, daß bei widersprüchlichen Aussagen die Ausschüttungen erstmal eingfroren werden, bis diesbezüglich alles geklärt ist.

Das bringt Euch zwar nix, Eurem Ex-Member aber auch nicht, und Deiner Aussage nach hat er ja den Song nicht geschrieben.

Gruß
 
Es gibt ein Buch:
[g=119]GEMA[/g] leicht gemacht
 
@ Gerdausma:
klar sind die Songs im Prinzip vom Gesetz her geschützt. Aber sobald man etwas anmeldet hat man eben auch was in der Hand um das zu beweisen.
Natürlich kann man das auch über einen Notar machen, aber ich nehme an das man für die Gebühr auch schon die ersten paar Jahre Mitgliedschaft bei [g=119]GEMA[/g] bezahlen kann...
 
@ Chaos5150

Nun es wird sich bei der [g=119]Gema[/g] bei Anfrage keiner dafür interessieren, was für Zeichen und Nummern auf eure [g=420]CD[/g] gedruckt wurden. Es geht euch ja auch gar nicht um die [g=420]CD[/g], sondern darum, ob die Titel dort von eurem Ex - Kollegen (als Urheber) angemeldet wurden und dabei spielt die bestehende [g=420]CD[/g] erst mal keine Rolle, weil die Anmeldung der Titel, davon unabhängig ist.

Man wird euch auch nicht verhaften, wenn das [g=119]Gema[/g] Logo auf eurer CD entdeckt wird. Was ist denn das für eine Nummer, die du ansprichst? Ein Bzug zwischen der [g=119]Gema[/g] und einer Nummer auf der [g=420]CD[/g] fällt mir grad nicht ein.
LC Code? Bestellnummer? ...?


@ SideshowBob

Nun, eine Meldung der Titel bei der [g=119]Gema[/g] (also auch verbunden mit einer Anmeldung des Urhebers) ist keinerlei Beweis in einem Urheberrechtsstreit. Es ist lediglich ein Indiz.

Eine [g=420]CD[/g] - Veröffentlichung selber hingegen, ist ein recht sicherer Beweis, weil da doch im tatsächlichen Bezug zur Musik viele Leute bezeugen können, das diese Titel zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Gruppe (Person etc.) veröffentlicht wurden.

Die [g=119]Gema[/g] Anmeldung kann Sinn machen, aber nicht zum Schutz und bereits veröffentlichte Titel noch zu Notar bringen, ist nun auch nicht unbedingt notwendig.

Gerd
 
@Borna: Vielen Dank! Diese Online Repertoire Suche war genau das, was ich auf der [g=119]GEMA[/g] Seite (vergeblich aber offenbar zu kurz) gesucht hatte. ;)

Ist dort wirklich das komplette Repertoire aller gemeldeten Stücke gelistet?

In dem Fall könnte ich nämlich aufatmen, weil ich trotz mehrfacher Suche nach unseren Titeln der ersten [g=420]CD[/g] und dem Namen unseres Ex-Mitgliedes keine Einträge finden konnte.

@GerdAusMA: Im Nachhinein denke ich auch, daß diese Nummer nichts mit der [g=119]GEMA[/g] zu tun hatte. Vermutlich hat unser Ex-Mitglied sich damals nur ein paar CDs angeschaut und sich mit irgendwelchen Pseudo-Infos ein wenig wichtig gemacht. Das sähe ihm zumindest ähnlich.

Ich danke jedenfalls nochmal allen, für die Tips (auch in Bezug auf die wiederholte Abgrenzung [g=119]GEMA[/g] und Urheberrecht)!
 
moin,

wenn Ihr das Stück neu einspielen wollt, dann macht Euch aber mal unabhängig von der [g=119]Gema[/g] Gedanken darum, wer denn tatsächlich Komponist und Texter des Stückes ist / sind. Wenn Euer Ex-Bandmitglied nichts damit zu tun hat, ist es gut. Aber wenn er (Mit-)Urheber ist, dann kommt Ihr um ihn nicht herum.

Gruß Rainer
 
Das Online-Repertoire wird meiner Erfahrung nach immer etwas später als das interne aktualisiert, also in einem Abstand von etwa 2 - 4 Monaten. D.h., Euer 10 Jahre altes Stück ist, wenn es angemeldet ist, garantiert aufgelistet. Ist es das nicht, ist es auch nicht gemeldet.
Im größten Zweifelsfall einfach eine E-Mail an die [g=119]Gema[/g].

Gruß
 
Nochmals Danke, Ihr seid klasse!

Unsere neue [g=420]CD[/g] wird voraussichtlich im Herbst fertig werden. Da es das erste größere Projekt in meinem Heimstudio ist, hängt alles weitere auch von dem Ergebnis ab. Wenn es klanglich halbwegs vertretbar ist, werden die Rechte notariell abgesichert und die Stücke ggf. auch angemeldet, sollten wir eine größere Stückzahl an CDs pressen lassen.
 

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