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Chaos5150
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Einige Fragen an die Rechtsfreunde hier im Forum:
Nehmen wir doch mal an, es gäbe eine Band, die vor ca. 10 Jahren eine [g=420]CD[/g] aufgenommen hat und diese in einer Kleinauflage (500 Stck.) pressen ließ.
Aus dieser Band hätte sich damals niemand so recht für Dinge wie Urheberrechte oder die [g=119]GEMA[/g] interessiert. Es wäre nur darum gegangen, eine [g=420]CD[/g] in kleiner Auflage zu pressen, die man bei Konzerten zum Selbstkostenpreis an die Fans verkaufen oder auch als Demo verschicken könnte. Trotzdem hätte sich eines der Bandmitglieder damals (angeblich) „schlau gemacht“ und folgendes verlauten lassen:
„Es reicht aus, wenn ein einzelnes Bandmitglied in der [g=119]GEMA[/g] ist. Das kann ich ja machen. Ich melde die CD dann an. Dafür brauchen wir noch irgendeine beliebige Nummer, die mit auf die CD gedruckt werden muß, und das [g=119]GEMA[/g] Zeichen muß natürlich auch mit drauf.“
Nehmen wir nun weiter an, die Band hätte dem zugestimmt und die [g=420]CD[/g] bei der Herstellung entsprechend kennzeichnen lassen. Nun sind ca. zehn Jahre ins Land gezogen.
Mittlererweile ist die oben genannte Person nicht mehr Mitglied der Band. Diese Band möchte aber nun bei der Aufnahme einer neuen [g=420]CD[/g] (unter demselben Bandnamen) einen der Songs von der alten [g=420]CD[/g] neu recorden.
Die Fragen die der Band nun stellen sind:
1. Hat das ehemalige Bandmitglied damals überhaupt eine Anmeldung vorgenommen? Wie kann die Band nun (möglichst ohne „schlafende Hunde“ zu wecken!) feststellen, ob die [g=420]CD[/g] überhaupt bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet wurde? (Kontakt zu dem ehemaligen Bandmitglied besteht nicht mehr und wird möglichst auch nicht gesucht).
2. Falls ja, hat das ehemalige Bandmitglied irgendwelche Rechte an dem (alten) Song den die Band auf der neuen [g=420]CD[/g] verwenden will, weil es damals Mitglied der Band war und die Anmeldung über ihn erfolgt ist? (Text und Musik stammen nicht von ihm!)
3. Wie geht man am besten vor, wenn man eine neue [g=420]CD[/g] urheberrechtlich schützen lassen und diese in kleiner Stückzahl bei Konzerten, etc. zum Selbstkostenpreis verkaufen will? Die Sache mit dem Notar ist soweit klar. Aber ist eine [g=119]GEMA[/g] Anmeldung erforderlich? Müssen dafür alle Bandmitglieder der [g=119]GEMA[/g] angehören? Muß ein Gewerbe angemeldet werden oder müssen steuerrechtliche Dinge beachtet werden, wenn die CDs zum Selbstkostenpreis abgegeben werden?
Nehmen wir doch mal an, es gäbe eine Band, die vor ca. 10 Jahren eine [g=420]CD[/g] aufgenommen hat und diese in einer Kleinauflage (500 Stck.) pressen ließ.
Aus dieser Band hätte sich damals niemand so recht für Dinge wie Urheberrechte oder die [g=119]GEMA[/g] interessiert. Es wäre nur darum gegangen, eine [g=420]CD[/g] in kleiner Auflage zu pressen, die man bei Konzerten zum Selbstkostenpreis an die Fans verkaufen oder auch als Demo verschicken könnte. Trotzdem hätte sich eines der Bandmitglieder damals (angeblich) „schlau gemacht“ und folgendes verlauten lassen:
„Es reicht aus, wenn ein einzelnes Bandmitglied in der [g=119]GEMA[/g] ist. Das kann ich ja machen. Ich melde die CD dann an. Dafür brauchen wir noch irgendeine beliebige Nummer, die mit auf die CD gedruckt werden muß, und das [g=119]GEMA[/g] Zeichen muß natürlich auch mit drauf.“
Nehmen wir nun weiter an, die Band hätte dem zugestimmt und die [g=420]CD[/g] bei der Herstellung entsprechend kennzeichnen lassen. Nun sind ca. zehn Jahre ins Land gezogen.
Mittlererweile ist die oben genannte Person nicht mehr Mitglied der Band. Diese Band möchte aber nun bei der Aufnahme einer neuen [g=420]CD[/g] (unter demselben Bandnamen) einen der Songs von der alten [g=420]CD[/g] neu recorden.
Die Fragen die der Band nun stellen sind:
1. Hat das ehemalige Bandmitglied damals überhaupt eine Anmeldung vorgenommen? Wie kann die Band nun (möglichst ohne „schlafende Hunde“ zu wecken!) feststellen, ob die [g=420]CD[/g] überhaupt bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet wurde? (Kontakt zu dem ehemaligen Bandmitglied besteht nicht mehr und wird möglichst auch nicht gesucht).
2. Falls ja, hat das ehemalige Bandmitglied irgendwelche Rechte an dem (alten) Song den die Band auf der neuen [g=420]CD[/g] verwenden will, weil es damals Mitglied der Band war und die Anmeldung über ihn erfolgt ist? (Text und Musik stammen nicht von ihm!)
3. Wie geht man am besten vor, wenn man eine neue [g=420]CD[/g] urheberrechtlich schützen lassen und diese in kleiner Stückzahl bei Konzerten, etc. zum Selbstkostenpreis verkaufen will? Die Sache mit dem Notar ist soweit klar. Aber ist eine [g=119]GEMA[/g] Anmeldung erforderlich? Müssen dafür alle Bandmitglieder der [g=119]GEMA[/g] angehören? Muß ein Gewerbe angemeldet werden oder müssen steuerrechtliche Dinge beachtet werden, wenn die CDs zum Selbstkostenpreis abgegeben werden?