Frage zur GVL und GEMA

Arves

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Liebe Gemeinde

ich habe eine Frage zur GVL da ich im Juli eine Klausur in Klanganalyse schreibe und mir ein Punkt unklar ist. Ich arbeite gerade die gesamten Vorlesungen durch und bin nun bei den Verwertungsgesellschaften angekommen. Die Webseite der GVL hat mich schwer verwirrt also komm ich nun hierher :)


In der Vorlesung notierte ich mir folgendes vom Prof:

unmittelbare Verwertung:

• Darbietung des ausübenden Künstlers (z.B. durch
Rundfunksendungen oder durch die Aufnahme auf
Bild- oder Tonträger)

• Künstler hat das Recht die Verwertung seiner
Darbietung zu verbieten

mittelbare Verwertung:
• Benutzung erlaubterweise hergestellter und
erschienener Bild- od. Tonträger zur Rundfunksendung
oder der öffentlichen Wiedergabe einer Darbietung

• Gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer
angemessenen Vergütung

Ich blicke da nicht so wirklich durch. Ist ein ausübender Künstler (um die es bei der GVL ja scheinbar hauptsächlich geht) zB ein Sänger der irgendwo auftritt und quasi an einer Aufführung teilnimmt? Gleichermaßen könnte es auch ein Dirigent o.ä. sein?

Wie genau muss ich die Unterscheidung von mittelbar und unmittelbar verstehen?

Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen kann :)

Beste Grüße

[Geändert von <a href="https://recording.de/myRecording/Profil/Arves">Arves</a> am 30.06.2010 19:46 Uhr]
 
Noch eine Frage zur Aufteilung der GEMA Tantiemen:

In der Vorlesung wurde gesagt es gibt 5 Faktoren die zur Berechnung der Tantiemen berücksichtigt werden. 1 davon ist mir absolut unklar:


• Pro-Faktor (Arminger-Verfahren 1998):
Multiplikation der Aufführungszahl mit dem Pro-Faktor:
dieser hängt von Zeit und Ort der Aufführung eines
Werkes ab. Matrix: 12 Monate mal 12 GEMA-Regionen
(Je mehr Felder gefüllt sind, desto höher ist der Pro-
Faktor)…

Wie muss ich das verstehen?
 
Ich denke, dazu fragst du am Besten bei der Gema selbst nach. Der Pro-Faktor ist eine ziemlich eigenwillige Sache, die man nicht mal eben in 2 Sätzen beantworten kann.
 
12 Monate mal 12 GEMA-Regionen
(Je mehr Felder gefüllt sind, desto höher ist der Pro-
Faktor)…


das ist auch sone tolle gemaidee

stell dir ein x/y diagramm vor

x sind die 12 gema regionen und y die 12 monate.

um so mehr kreuze du hast um so höher ist dein anteil am pro-system.
(is wie das spiel "schiffe versenken" ;) )


das problem an der ganzen sache ist dass jeder "straßenmusikant" das missbrauchen kann (wird auch praktiziert) .
also den sinn dieses verfahrens werde ich als logisch mathematisch denkender mensch niemals verstehen.
 
Black_Bender schrieb:
12 Monate mal 12 GEMA-Regionen
(Je mehr Felder gefüllt sind, desto höher ist der Pro-
Faktor)…


das ist auch sone tolle gemaidee

stell dir ein x/y diagramm vor

x sind die 12 gema regionen und y die 12 monate.

um so mehr kreuze du hast um so höher ist dein anteil am pro-system.
(is wie das spiel "schiffe versenken" ;) )


das problem an der ganzen sache ist dass jeder "straßenmusikant" das missbrauchen kann (wird auch praktiziert) .
also den sinn dieses verfahrens werde ich als logisch mathematisch denkender mensch niemals verstehen.

Das ist der Punkt. Das ganze Pro-Verfahren zeigt deutlich auf, dass gut gemeint und gut gemacht oftmals zwei völlig unterschiedliche Paar Schuh sind.
Und im Kern dürfte das daran liegen, dass hier ein Statistiker am Werke wahr, der von der Realität im Musikbereich absolut keine Ahnung hat.

Natürlich ist es klar, dass bei pauschalen Abrechnungen die Gelder nach einer statistischen Formel verteilt werden müssen, da man ja eben nicht weiss, welche Werke zur Aufführung kamen. Und dass es hierbei z.B. wahrscheinlicher ist, dass z.B. in der Duisburger Ü-30-Disco Farians Boney M. Titel gespielt werden als die Werke einer in einer bayrischen Lokal-Metal-Band erschließt sich auch jedem.
Der Punkt ist nur, dass das Pro-Verfahren auf der einen Seite zu undurchsichtig und auf der anderen zu realitätsfremd ist. In der Berechnung fehlen wesentliche Parameter für eine gerechte Verteilung, die z.B. auch saisonale Ereignisse etc. einbeziehen. Auf einer Veranstaltung in Köln zur Karnelavalszeit kann man ja z.B. davon ausgehen, dass mindestens 80% der gespielten Titel auf das Konto der Komponisten/Texter von "Kölscher Musik" gehen, diese also in diesem Falle bevorzugt werden müssten.

Das Pro-Verfahren dürfte uns wohl noch eine ganze Weile beschäftigen.
 
ich danke euch vielmals für eure Antworten :)
 

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