
zettberlin
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Hallo Leute,
Nachdem es hier einige Theads gab, in denen das deutsche Recht bezüglich Coversong und Bearbeitung diskutiert wurde, würde ich gerne wissen, wie ihr ganz persönlich dazu steht, dass nach deutschen Urheberrecht die Originalautoren zustimmen müssen, wenn ihre Stücke bearbeitet werden.
In den USA gibt es eine pauschale Parodierfreiheit, auf deren Grundlage nicht nur satirische Versionen sondern auch eigentlich ernsthafte Bearbeitungen von Musikstücken gemacht werden. Klar ist in jedem Fall, dass dabei die Originalautoren genannt und finanziell beteiligt werden müssen aber sie müsse eben nicht gefragt werden, ob man sie durch den Kakau ziehen oder eben auch durch Bearbeitung weiter entwickeln darf.
Hier ein paar großartige Beispiele, die in DE Genehmigungspflichtig wären:
Meine Meinung:
Solange die Musik nicht in einen unakzeptablen Zusammenhang gebracht wird (zum Beispiel als Werbung für irgendwas verwendet wird), sollte das Bearbeiten auch in DE frei sein.
Nachdem es hier einige Theads gab, in denen das deutsche Recht bezüglich Coversong und Bearbeitung diskutiert wurde, würde ich gerne wissen, wie ihr ganz persönlich dazu steht, dass nach deutschen Urheberrecht die Originalautoren zustimmen müssen, wenn ihre Stücke bearbeitet werden.
In den USA gibt es eine pauschale Parodierfreiheit, auf deren Grundlage nicht nur satirische Versionen sondern auch eigentlich ernsthafte Bearbeitungen von Musikstücken gemacht werden. Klar ist in jedem Fall, dass dabei die Originalautoren genannt und finanziell beteiligt werden müssen aber sie müsse eben nicht gefragt werden, ob man sie durch den Kakau ziehen oder eben auch durch Bearbeitung weiter entwickeln darf.
Hier ein paar großartige Beispiele, die in DE Genehmigungspflichtig wären:
Meine Meinung:
Solange die Musik nicht in einen unakzeptablen Zusammenhang gebracht wird (zum Beispiel als Werbung für irgendwas verwendet wird), sollte das Bearbeiten auch in DE frei sein.
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