Zitieren fremder Musik in Form einer Hommage

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MountainApe

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Hallo

Ich habe folgendes Problem bei einem selbstgeschriebenen Song.

Ich würde in diesem Song in einem kurzen Interlude (ca. 20 Sek, der komplette Song dauert fast 10 Minuten)gerne das Gitarrenriff und eine Textzeile aus einem fremden Song verwenden. Dies ist dabei ausdrücklich als musikalische Hommage zu verstehen. Es sollte des Weiteren als Dialog bzw. Monolog des Erzählers meines Songs mit dem Interpreten des anderen Songs verstanden werden, woraus sich zeigt, dass der Erzähler (bzw. Ich) sehr von der Musik dieses Interpreten inspiriert wurde.

Konkreter:
In dem Song geht es um den Aufenthalt in der Natur (Wildnis) und dem daraus resultierenden Lebensgefühl und -sinn.
Nach der ersten Strophe in welcher der Erzähler sein Auto auf einem Parkplatz abstellt, um zu Fuß in die Wildnis aufzubrechen, folgt folgendes Interlude:

Das Gitarrenriff von Bruce Springsteens "Growin' Up" setzt ein. Darüber wird folgendes Zitat aus eben jenem Song gesprochen (nicht gesungen):

"And I swear I found the key to the universe..."

dann wird es abgeändert fortgesetzt: "...not in the engine of this old parked car - but in my boots and my backpack."

Die originale Zeile von Springsteen lautet: "And swear I found the key to the universe in the engine of an old parked car."


Jetzt meine Frage: Wie sieht es urheberrechtlich aus, wenn man diesen Song veröffentlichen möchte?

Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten ✌
 
Wie sieht es urheberrechtlich aus, wenn man diesen Song veröffentlichen möchte?
Nicht gut - du brauchst eine Erlaubnis. Dem Schöpfer sollte es relativ wumpe sein, ob du es als Hommage ansiehst, denn was in diesem Business zählt ist Kohle und nichts anderes.
 
Ganz schlechte Idee das. Egal wie viel Du schreibst, es bleibt ein unerlaubtes Zitat und das kann für Dich übel ausgehen.
Schlag Dir das aus dem Kopf.
Dein Song muss ohne Zitat auskommen und funktionieren.
Hast Du das Theater um das Kraftwerk sample verpennt?
 
Deine Bezeichnung "Hommage" sagt nichts über den musikalischen und textlichen Inhalt des Musikstücks aus und ändert daher nichts an den urheberrechtlichen Voraussetzungen. Du kannst es für Dich selbst auch als "Einschlafhilfe" oder als "Nahrungsersatzmittel" deklarieren, das ist alles nur Deine Interpretation, nichts Handfestes.
 

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