Eure Meinung zum Zitatrecht in der Musik

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Hallo Leute,

Nachdem es hier einige Theads gab, in denen das deutsche Recht bezüglich Coversong und Bearbeitung diskutiert wurde, würde ich gerne wissen, wie ihr ganz persönlich dazu steht, dass nach deutschen Urheberrecht die Originalautoren zustimmen müssen, wenn ihre Stücke bearbeitet werden.

In den USA gibt es eine pauschale Parodierfreiheit, auf deren Grundlage nicht nur satirische Versionen sondern auch eigentlich ernsthafte Bearbeitungen von Musikstücken gemacht werden. Klar ist in jedem Fall, dass dabei die Originalautoren genannt und finanziell beteiligt werden müssen aber sie müsse eben nicht gefragt werden, ob man sie durch den Kakau ziehen oder eben auch durch Bearbeitung weiter entwickeln darf.

Hier ein paar großartige Beispiele, die in DE Genehmigungspflichtig wären:






Meine Meinung:

Solange die Musik nicht in einen unakzeptablen Zusammenhang gebracht wird (zum Beispiel als Werbung für irgendwas verwendet wird), sollte das Bearbeiten auch in DE frei sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich sehe das auch so. Es sollte lediglich eine Vergütungspflicht bestehen sowie die Verpflichtung, die Urheber zu nennen. Doch wie im anderen Thread gesagt: Hat der Autor einen Musikverlag beauftragt, wird dieser in der Regel einer Bearbeitung zustimmen, denn damit verdient er (und auch der Urheber) sein Geld. Allerdings wird der Verlag, sollte er die Bearbeitung als schädlich empfinden, diese ablehnen (eventuell sogar dann, wenn der Urheber nichts dagegen hätte). Es ist also auch in Deutschland nicht unmöglich, einen Song zu bearbeiten. Das geschieht sogar tagtäglich. Jeder Musikverein spielt Bearbeitungen aktueller Songs, jeder Popchor singt sie. Das sind alles Bearbeitungen, die von einem Verlag genehmigt werden müssen. Dem Künstler nützt das in der Regel sogar, bekommt er nicht nur für die Bearbeitung eine Vergütung vom Verwerter, sondern auch über die GEMA, sollte die Bearbeitung mechanisch vervielfältigt oder aufgeführt werden. Außerdem erfährt sein Stück so einen noch höheren Bekanntheitsgrad.
 
Meine Meinung:

Solange die Musik nicht in einen unakzeptablen Zusammenhang gebracht wird (zum Beispiel als Werbung für irgendwas verwendet wird), sollte das Bearbeiten auch in DE frei sein.
und wer entscheidet was einen unakzeptablen zusammenhang darstellt?
 
Ich sehe das auch so. Es sollte lediglich eine Vergütungspflicht bestehen sowie die Verpflichtung, die Urheber zu nennen. Doch wie im anderen Thread gesagt: Hat der Autor einen Musikverlag beauftragt, wird dieser in der Regel einer Bearbeitung zustimmen, denn damit verdient er (und auch der Urheber) sein Geld. Allerdings wird der Verlag, sollte er die Bearbeitung als schädlich empfinden, diese ablehnen (eventuell sogar dann, wenn der Urheber nichts dagegen hätte). Es ist also auch in Deutschland nicht unmöglich, einen Song zu bearbeiten. Das geschieht sogar tagtäglich. Jeder Musikverein spielt Bearbeitungen aktueller Songs, jeder Popchor singt sie. Das sind alles Bearbeitungen, die von einem Verlag genehmigt werden müssen. Dem Künstler nützt das in der Regel sogar, bekommt er nicht nur für die Bearbeitung eine Vergütung vom Verwerter, sondern auch über die GEMA, sollte die Bearbeitung mechanisch vervielfältigt oder aufgeführt werden. Außerdem erfährt sein Stück so einen noch höheren Bekanntheitsgrad.

Trotzdem sollte mMn - ganz allgemein aus Respekt vor geistigen Kreationen an sich - der Urheber gefragt werden, ob er der wieauchimmer gearteten Verwendung seines Werkes zustimmt, so er dies nicht bereits pauschal in irgendeiner Form ( zB frei zur Verwendung) kundgetan hat. Ich sehe das also nicht so :)

lg
Andi
 
Meine Meinung:

Solange die Musik nicht in einen unakzeptablen Zusammenhang gebracht wird (zum Beispiel als Werbung für irgendwas verwendet wird), sollte das Bearbeiten auch in DE frei sein.
und wer entscheidet was einen unakzeptablen zusammenhang darstellt?

Das könne man ganz einfach regeln: alles, was nicht nur eine einfache Veröffentlichung als Tonträger oder Download auf einer Musikdownload-Webseite ist, wäre wieder Genehmigungspflichtig. Damit wäe zum Beispiel das Problem FDP-Werbung gelöst....
 
Trotzdem sollte mMn - ganz allgemein aus Respekt vor geistigen Kreationen an sich - der Urheber gefragt werden, ob er der wieauchimmer gearteten Verwendung seines Werkes zustimmt,

Nein, sollte er nicht.

Dem Respekt ist Genüge getan, indem der Bearbeiter den Originalautor nennt und finanziell beteiligt. Ich könnte mir noch vorstellen, dass der Originalautor das Recht bekommt, dass der Bearbeiter bei jeder Weitergabe dazusagen muss, ob der Autor die Bearbeitung befürwortet oder ablehnt.

Eine grundsätzliche Genehmigungspflicht wäre in vielen Fällen eine unzumutbare Begrenzung. Wie ist es zum Beispiel mit wirklich ätzenden, makabren Parodien. Ganz ehrlich gesagt macht es mich richtig wütend, dass sowas in DE vom Gesetztgeber verhindert wird. Wegen eines kruden Geniekults, der sich dann eben auch auf Raab und dergleichen Hornochsen erstreckt.
 

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