Einnahmen aus Vertrieb versteuern?

djofly

djofly

Registriert
12.06.08
Beiträge
152
Reaktionen
3
Punkte
166
Hallo zusammen,

demnächst habe ich vor, ein Album online als reine MP3-Downloads zu verkaufen .

Die Frage ist nun, wie man evtl. Einnahmen aus dem Vertrieb versteuern muss?

Musik ist nur ein Hobby, ich bin hauptberuflich angestellt.

Fallen diese rein vertrieblichen Einnahmen aus Verkäufen noch unter eine künstlerische Tätigkeit oder braucht man dafür schon ein Gewerbe als Einzelunternehmer?

Ich würde ja jetzt sagen, ich mache eine Einnahmen-/Ausgabenabrechnung und falls ein Gewinn über bleibt, gebe ich den bei meiner nächsten Steuererklärung an?

Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps oder Anregungen geben?

Danke und Grüße
 
Hier in Österreich gibt es einen bestimmten Freibetrag, den man steuerfrei dazu verdienen kann, ohne dass das Finanzamt gleich was haben will. Das sind bei uns rund 700 Euro.Wie hoch der in Deutschland ist weiß ich leider nicht, da müsstest aber einfach nur mal unverbindlich beim Finanzamt nachfragen.

edit:
Ich meinte natürlich 700 Euro im Jahr.
 
Im Zweifel beim FA fragen.

Ansonsten muss man Einnahmen immer versteuern.....
 
Selbstverständlich musst Du die Einkünfte, die unter dem Strich verbleiben, angeben.

Wenn Du nur Deine eigene Musik vertreibst, könnte ich mir vorstellen, dass das unter Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (nicht gewerblich) fällt. Beachte bitte den Konjunktiv. Ich würde an Deiner Stelle direkt beim FA nachfragen, in welches Feld der ESt-Erklärung der Betrag gehört.

Relevant dürfte das weniger fürs FA, sondern mehr für die Gemeinde erst dann werden, wenn Du die Betragsgrenze überschreitest, ab welcher Gewerbesteuer fällig würde. Außerdem erhöht die Gemeinde, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, höchstwahrscheinlich sofort die Müllgebühren. :D

Gruß Rainer
 
Ansonsten muss man Einnahmen immer versteuern.....
Einnahmen muss man nicht versteuern, sondern Steuern zahlt man auf anfallende Gewinne bzw. Einkommen: also Erträge nach Abzug der Ausgaben und Abschreibungen von den Einnahmen. Bitte bemüht Euch doch ein bisserl exakter zu formulieren!
Ja es gibt auch in Deutschland Freibeträge beim Zuverdienst. Bitte beim Finanzamt erfragen.
 
Ja, und dann schreibst Du erstmal deinen Rechner, Software und evtl. vorhandenes Outboard-Equipment als Betriebskosten (hast Du ja schließlich bei der Produktion eingesetzt) ab, und das FA geht leer aus.
 
Er soll eine Buchführung machen, weil er EINE Scheibe in's Netz stellt?
Da würde ich lieber ein paar Kröten abführen...so viel wird's schon nicht sein.
 
Guten Morgen!

Prinzipiell ist es so: Du bist hauptberuflich angestellt, möchtest dein Album aber selbstständig vermarkten. Dazu brauchst erstmal einen Gewerbeschein. Das klingt nach Bürokratie ohne Ende, ist aber eigentlich recht simpel. In Deutschland gibt es die sog. "Kleinunternehmer-Regel".
Das bedeutet, dass du ein Gewerbe anmelden kannst, ohne die normalerweise fälligen Abgaben für die Umsatzsteuer (die sog. Vorsteuer) abführen zu müssen. Die Freibeträge dafür sind in jedem Bundesland unterschiedlich, bei uns in Berlin liegen sie derzeit bei etwas 17000 € / Jahr.

Solange deine Einnahmen diesen Wert nicht übersteigen, brauchst du also keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abzuführen, dementsprechend also nicht auf deinen Rechnungen ausweisen. Das Gute daran ist, dass du dann auch so Sachen wie dein Equipment als Aufwand in deine dann fällige Steuererklärung einbringen kannst. Der entstandene Gewinn / Verlust wird dann auf dein Jahreseinkommen aus deiner nicht-selbstständigen Arbeit (hauptberuflich) angerechnet.

Für diese Kleinunternehmer Regelung reicht ein Anruf bei deinem Finanzamt, dies schickt dir dann einen Vordruck zur Anmeldung. Wenn du den hast, kannst du ja hier einfach nochmal nachfragen.

Hoffe, ich konnte helfen!

Viel Erfolg!
 
artcore hat zuerst mit dem Thema Abschreibungen angefangen und ich habe nur die Vorteile aufgezählt. Er muss ja auch keine doppelte Buchführung machen, also bleibt's beim Aufrechnen von Ausgaben und Einnahmen, oder habe ich etwas übersehen?
 
@SyRianFrey: Danke für die Antwort. Ungefähr so habe ich mir das (leider) auch schon gedacht.
Da muss man tatsächlich extra ein Gewerbe anmelden. Kostet das eigentlich was? Und das geht einfach über das Finanzamt? Dann muss ich mir sogar noch eine Firma ausdenken oder?
Mal ehrlich, ich glaube ja selber nicht, dass ich da ernsthaft was verdiene und wegen 3 EUR so ein Aufwand...
Aber es muss wohl sein. Für Kleinunternehmer (gutes Stichwort) liegt Deutschlandweit die Grenze wohl bei 17500 EUR.

Die nächste Sache dabei: Ich will wohl über Tunecore (USA) die Einstellung in Download-Stores vornehmen lassen, von denen bekomme ich dann auch das Geld. Natürlich in $...und über Paypal.
Wenn ich das richtig sehe, fällt dabei sowieso keine Umsatzsteuer an, da ja eine Lieferung ins Nicht-EU-Ausland erfolgt.
 
Das ist Blödsinn...man muss kein Gewerbe anmeden....es reicht eine Steuernummer beim Finanzamt, also eine Anmeldung als Freiberufler...das ist ein Unterschied...darüber kannst du also auch kleine "Verkäufe tätigen", die mit der Freiberuflichkeit einhergehen...ein Maler verkauft eben seine bilder...ein Musiker seine Musik...aha!

Solange du damit keine fetten Gewinne einfährst..und das beginnt erst NACH Bazug aller dazugehörenden Kosten...Rechner, [g=70]Sequencer[/g], Proberaummiete, Bürobedarf etc...fängt das für´s FAmt an interessant zu werden...

Alle Angaben sind wie gesagt ohne Gewähr...aber so halte ich das seit Jahren...bisher gehts gut und alles läuft
 
Momentmal. Ob djofly ein Gewerbe anmelden MUSS, bloß weil er selbst gemacht Mucke auch loswerden will, steht noch lange nicht fest! Wegen der Frage, welche Einnahmeart das ist, sollte er das FA und am besten noch einen Steuerberater befragen.

Nur unter der Voraussetzung, dass er wirklich ein Gewerbe anmeldet, muss er beim FA angeben, ob er die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lässt.

Ohne Gewerbeschein muss er trotzdem beim FA nachfragen, ab wann für ihn Umsatzsteuerpflicht gilt. Es könnten evtl. andere Freibeträge gelten.

Vorsteuer ist übrigens die Umsatzsteuer, der er beim Kauf von Sachen an den Händler zahlt.

Gruß Rainer

PS: Wieder mal zu lange gebraucht...:D
 
Bitte Bitte.

Nein, das kostet nix, ist auch nicht längst mit einer "richtigen" Gewerbeanmeldung zu vergleichen, bei der man ein Geschäftskonzept etc. vorlegen muss (z.B. bei Kreditgebern etc.) Man muss sich auch keinen Firmennamen ausdenken, lass dir das Formular einfach mal zusenden, musst es ja nicht zurückschicken ;) Dann siehst du ja, was du an Angaben machen musst, die meisten Sachen kommen dann mit der Kleinunternehmerregelung ja sowieso nicht in Frage.
 
Oh, mann, ihr macht da wie Welle...macht euch mal bei den offiziellen sTellen genauestens schlau...lasst euch aber gesagt sein, teilweise halten das die Finazämter grundverschieden, das ist jedenfalls meine Erfahrung. Sind sogar 2 Ämter für euch zuständig (Wohnort und Betriebsstätte) wird es richtig kompliziert...jedenfalls für´s Amt..passt mal auf, wie sehr die Hand in Hand arbeiten...lach!
 
"Solange du damit keine fetten Gewinne einfährst..und das beginnt erst NACH Bazug aller dazugehörenden Kosten...Rechner, [g=70]Sequencer[/g], Proberaummiete, Bürobedarf etc...fängt das für´s FAmt an interessant zu werden..."


äh dann eine Frage: Wie willst du dann dem Finanzamt beibringen, dass du nur Ausgaben hast, bei Studiokram vielleicht 10000 € / Jahr, dem aber grade mal paar hundert Euro Einnahmen gegenüberstehen? Wenn du die Geräte abschreiben willst, musst du doch dem irgendwas entgegensetzen!
Sicher geht das mal für ein, vielleicht sogar 2 Jahre gut, aber irgendwann werden die Finanzbeamter schon mal nachfragen, was du da macht!?

Was soll denn sonst diese "Freiberufler" Sache sein?! Ich kenne es nur so, dass eben diese Freiberuflergeschichte auch eine Anmeldung beim FA vorraussetzt, die dir einen Vordruck zur Gewerbeanmeldung(!) schicken, du den Haken bei Kleinunternehmer machst und fertig.

Gibt´s andere Möglichkeiten? Wäre mir neu, aber ich bin kein Steuerberater :p

Es gibt doch nur Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer)
und selbstständiger Arbeit (Unternehmer) <- und eben das ist mMn. die Gewerbeanmeldung. Wie soll es sonst funktionieren?

Wenn jemand mehr weiss, lass ich mich gern auch vom Gegenteil überzeugen.
 
Ich werde auf jeden Fall eine Anfrage an mein Finanzamt stellen.
Steuerberater wäre sicher auch eine Idee, aber die Kosten dafür stehen doch hinterher auch wieder in keinem Verhältnis zu den Einnahmen - schätze ich.

Die Sache wird natürlich dadurch einfacher, dass ich nicht einzelne CDs verkaufe oder hier mal was oder da mal was, sondern dass alles über den Zwischenhändler Tunecore laufen wird, der zudem noch in den USA sitzt (keine Umsatzsteuer).
 
Naja, vielleicht hat jemand in deinem Bekanntenkreis einen Steuerberater, den du mal Fragen kannst. Ansonsten kann ich mich auch mal umhören, wie´s nun genau ist, die Oma meiner Freundin ist in der Branche tätig. Sag Bescheid, wenn du nicht weiter weisst, dann frag ich die mal. Ansonsten wie du schon ganz richtig sagst, einfach mal beim FA anrufen und nachfragen, die sollten es ja eigentlich wissen *hust* eigentlich...
 
@ Rotten: Was oder besser in welcher Art verkaufst du denn seit Jahren Musik, so dass das noch als Freiberuflich gilt?

Ich habe eine Anfrage ans Finanzamt geschickt, mal sehen wann die Antworten.
 
SyRianFrey schrieb:
"Solange du damit keine fetten Gewinne einfährst..und das beginnt erst NACH Bazug aller dazugehörenden Kosten...Rechner, [g=70]Sequencer[/g], Proberaummiete, Bürobedarf etc...fängt das für´s FAmt an interessant zu werden..."


nenene...so einfach ist das nun auch nicht...aber wichtig ist erstmal, ob du eben Freiberufler bist oder eben nicht...

Grafikdesigner sind z.b. auch Freiberufler und keine Gewerbetreibende in dem Sinne, kann sein, dass das dann ein weiterer Zweig ist, das kann mal kommen, logisch...

Wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, führst du keine "Märchensteuer" auf, sondern einen Komplettbertrag, kannst dir aber auch bei Einkäufen nix ansetzen.


zu meinen Verkäufen:

Ich verkaufe meine [g=420]CD[/g]´s offiziell bei Gigs etc.

Dazu brauche ich auch keine "Wandergewerbe", bei mir funzt das so. Du darfst eben nur gewisse Obergrenzen nicht überschreiten....und weisst du wieviele [g=420]CD[/g]´s das wären...oha!

Hier und da noch ne Lizenzgeschichte....und trotz Label kommt keine Kohle rein...muhuhaaa...also belibt nur noch das Merch...mehr ist eben nicht...udn als TonIng kommt auch nicht mehr das meiste rein, denn ich hasse die momentane Zahlungsmoral vieler Kunden...das wird immer schlimmer.
Mit anderen Worten, teilweise denke ich, ich wäre als Angestellter besser dran...aber dann hätte ich ja nen Chef...aber das muss ich mir nicht geben, dann bleibe ich lieber arm...

Konkret arbeite ich aber seit anfang an mit einem Steuerberater zusammen (der auch andere Mucker unter sich hat), denn den ganzen Käse muss ich mir selber nicht auch noch geben! Und diesen Ratschlag gebe ich auch jedem mit.
 
Ob Du viel oder wenig verdienst, ist erstmal unerheblich.

Eine Anmeldung als Freiberufler ist kein Problem, da reicht ein formloser Brief, bei mir hat sogar ein Anruf beim FA gereicht.

Da Du ja als Angestellter Einkommenssteuer zahlst, kannst Du sogar evtl. Verluste gegenrechnen und bekommst die Einkommenssteuer teilweise zurück.
Solltest Du nur nicht jedes Jahr machen, weil das FA sonst fragt, warum Du das überhaupt machst und nicht mehr anerkennt.
 

Ähnliche Themen

Schlumpfpeter
Antworten
957
Aufrufe
69K
Primo Live
Primo Live
FabianKuss
Antworten
15
Aufrufe
142K
juniq123
J
Can
Antworten
17
Aufrufe
69K
Can
Can
Narcotic303
Antworten
13
Aufrufe
5K
Yokari
Y

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben