Einnahmen aus Vertrieb versteuern?

Also um eine Gewinn-/Verlustrechnung geht es erstmal noch gar nicht.

Die einfache Frage wäre, ob ich mit meinem vorhaben noch Freiberufler bin oder schon ein Kleinunternehmer?

@Rotten: Was kostet ein Steuerberater?
 
So, da bin ich wieder. Das Ordnungsamt sagt, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden soll! Das kostet bei uns einmalig 30 EUR. Das geht ja noch.
 
Also, wegen dem Finanzamt sag ich mal so. Du solltest deine Buchführung(Einnahmen-Ausgabenrechnung,mehr braucht es nicht) so drehen, dass Ende des Jahres zumindest ein kleiner Gewinn stehen bleibt, damit dass Finanzamt zumindest einen Teil bekommt. Es kann nämlich sehr schnell sein, wenn du einige Zeit nichts zu zahlen hast ans Finanzamt, dass dir dass Finanzamt den Hahn zudreht mit der Begründung"Liebhaberei". Ein Gewerbe nur aus "Liebhaberei" zu betreiben ist nicht gestattet(zumindest bei uns in Österreich).
 
@djofly:

Ich will dem Menschen vom Ordnungsamt nicht zu nahe treten, aber ich glaube kaum, dass er der komptente Ansprechpartner in dieser Sache ist...
 
Ich würde ja auch gerne drumherum kommen, aber generell gilt: Wer Sachen mit Gewinnabsicht verkauft, der braucht ein Gewerbe.
Ausnahmen sind künstlerische Tätigkeiten. Da wäre halt die Frage ob da dieser Eigenvertrieb noch drunter fällt.
 
Frag doch einfach nach.
1.) beim FA
2.) beim Gewerbeamt

Edit:

Sehe gerade, daß Du das schon getan hast.
Der Aufwand ist für Dich doch der Gleiche, nur daß Du den Gewerbeschein bezahlen musst.
Aber E/Ü-Rechnung musst Du in beiden Fällen vorlegen.
 
Aber E/Ü-Rechnung musst Du in beiden Fällen vorlegen.

Jup, das ist wohl so und von daher ist eine Gewerbeanmeldung eigentlich gar nicht weiter schlimm. Falls man seine Betätigungen ausweitet und vielleicht Mixing oder Mastering oder sonstwas für andere mal machen sollte, dann ist man damit auch auf der sicheren Seite.

Noch mal ein paar Zahlen laut Wikipedia:

Wenn man im vorherigen Jahr unter 17500 EUR und im folgenden unter 50.000 EUR Umsatz bleibt, kann man von der Kleinunternehmerregelung gegenüber dem Finanzamt gebrauch machen und muss keine Umsatzsteuer abführen (ist aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt). Das macht die Sache einfacher.

Für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24500 EUR. Wenn man darunter bleibt, dann muss man da auch nichts zahlen.

Sollte ich die Zahlen oben überschreiten ist ein Steuerberater auf jeden Fall locker drin ;)
 
EarlGrey schrieb:
@djofly:

Ich will dem Menschen vom Ordnungsamt nicht zu nahe treten, aber ich glaube kaum, dass er der komptente Ansprechpartner in dieser Sache ist...

Also das Finanzamt sagt, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, dafür wäre das Ordnungsamt zuständig. Generell sehen die Musikproduktion aber als Gewerbe.
Die haben mir erstmal einen Bogen zugeschickt, den ich ausfüllen müsste, wenn ich eine selbstständige Arbeit aufnehme (ob nun mit oder ohne Gewerbe).

Wenn ich aber ein Gewerbe anmelde, werden sich wohl noch die IHK, die Abfallbetriebe und die GEZ melden. Wasn Nerv!

Ich unterhalte mich aber demnächst noch mit jemanden aus der Steuerberatungsbranche.
 
*mitles* ..

Evtl. als Freiberuf und die [g=420]CD[/g]´s als Demoverkauf angeben, praktisch als "Eigenwerbung", daß müssen ja selbst Freiberufler machen, das sollte doch gehen.

Geh aber besser vorbereitet aufs Finanzamt wenn Du die Steuernummer für den Freiberuf beantragst: www.freiberufe.de
such Dir dort den passenden für Dich, dann klappt das auch, daß du das geregelt so durchbekommst.

Als Freiberufler fallen die Handelskammer-Beitrittskosten und eben die Gewerbesteuer weg. Aber, ab dann ordentlich Rechnung und Fahrtkosten sammeln. Bei den Formularen nicht vergessen den einen Monat Aufschub mit zu beantragen, das hast Du immer noch einen Monat länger mit der [d]Buchführung[/d] (sorry) Umsatzsteuer-Voranmeldung Zeit.

Was man allerdings wissen sollte:

- Richtig Rechnungen ausstellen
- Gewinn/Verlust-Rechnung
- Richtig Fahrtenbuch führen

Freiberufler müssen Ihren Nachnamen im Firmennamen haben bei der Anmeldung sooweit ich mich recht entsinne, danach kann eine Berufsbezeichnung kommen.. Bei mir:

Brinkmann - liaxmusic & LX Design

weitere Beispiele:

Platten-Bohlen, Seifen-Jakob, Suppen-Kasper, Marley - Pfeifen- und Paperhandel , etc .. 8)
 
Naja, Demoverkäufe müsste man ja auch belegen. Zunächst geht es um reine Download-Verkäufe und da schreibe ich sowieso keine Rechnungen, sondern bekomme Belege über die Ausschüttungen aus dem Vertrieb und vielleicht noch was von der [g=119]GEMA[/g].
Fahrtkosten gibt es da auch keine ;)
Nicht vergessen, das ganze ist nur nebenberuflich. Eine Steuernummer habe ich ja durch den Hauptberuf auch schon.

Was soll denn freiberufe.de sein? Das ist doch nur eine Domain-Parking-Seite?
 
@djofly: Ja, der Mensch vom Ordnungsamt hat nur gesehen, dass Du als Nebenbeschäftigung bei Deiner künstlerischen Tätigkeit auch "Musikproduktion" machst und hängt sich daran auf. Die spannende Frage ist aber, ob diese Musikproduktion, die ausschließlich Deiner Selbstvermarktung als Künstler / Urheber dient, nicht mit unter Deine freiberufliche Tätigkeit fällt.

Und dafür würde ich nun wirklich einen Steuerberater konsultieren.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
@djofly: Die spannende Frage ist aber, ob diese Musikproduktion, die ausschließlich Deiner Selbstvermarktung als Künstler / Urheber dient, nicht mit unter Deine freiberufliche Tätigkeit fällt.

Genau, das werde ich noch mal checken. Schön wäre es ja eigentlich, wenn ich doch nur Freiberufler wäre.
Ich hatte ja gehofft, hier noch ein paar mehr Erfahrungen zu finden.
 
Als Freiberufler fallen die Handelskammer-Beitrittskosten und eben die Gewerbesteuer weg.
Die fallen als Einzelunternehmer, der sich als "Kleinunternehmer" anmeldet, ebenso weg. Der Kleinunternehmer (Umsatz unter ~17500 Euro im Jahr) unterscheidet sich kaum vom Freiberufler, nur dass er eine etwas strengere Buchführung hat - ansonsten machst du als Kleinunternehmer das selbe wie als Freiberufler:

Am Ende vom Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wo du Gewinne gegen Ausgaben aufrechnest. Die legst du deiner Einkommensteuererklärung bei und fertig.

Als Ausgaben kannst du da einiges aufführen:

- Anteilig Telefon- und Internetkosten
- Einkäufe, die in irgendeiner Weise mit deinem "Business" zu tun haben könnten: Briefmarken, Umschläge, sonstige Rechnungen von Post oder Schreibwarenladen oder ähnlichem, PC-Einläufe, [g=420]CD[/g]-Rohlinge, [g=420]CD[/g]-Pressung, Studiokosten, Fahrtkosten zu "Kunden" oder sonstigen Orten wo du "business mäßig tätig" warst, etc.....


Wichtig: Als Kleinunternehmer (was du machen solltest) läuft bei dir alles netto! Du hast mit Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer nichts am Hut. Deine Kaufbelege, die du als Ausgaben notierst, rechnest du mit vollem Bruttopreis ab und (eventuellen) Kunden stellst du ausschließlich Netto-Rechnungen aus. (Schreibst es auch extra nochmal drauf, damit die nicht auf die Idee kommen, sich von deiner Netto-Rechnung Umsatzsteuer zurück holen zu wollen - alles schon passiert)
 
Ich mach das als Kleinunternehmer gerade nicht brutto = netto, da ich mich für die Umsatzsteuerpflicht entschieden hatte. :D
 
Also ein Steuerberater meint, das wäre eine Tätigkeit als freiberuflicher Künstler der eben seine Musik verkauft.
Und so lange kein Gewinn entsteht der zu versteuern wäre, sollte ich auch dem FA nichts melden. Aber trotzdem alle Belege dafür schön aufbewahren.
 
Schönen Gruß ans Ordnungsamt. :D
 

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