Eine Frage des Beweises?

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AndyTon

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1. Solange man nicht Live-Auftritt mit Demo-[g=77]VST[/g]-Softwar machen will, können derartige Programme durchaus sinnvoll genutzt werden. (pragmatisch, nicht juristisch gesehen)

2. Ob die Nutzung von Demo-[g=77]VST[/g]-Software zur Produktion von kommerziellen Titeln verwendet werden darf, ist juristisch sicher ein streitbares Thema. Position Pro: Probepackungen sind im Rahmen ihrer Eigenschaften nutzbar. Position Kontra: Probepackungen dienen nur zur Demonstration. Ihre Kommerzielle Nutzung ist von den Herstellern untersagt. Ich würde mich jedenfalls auf einen juristischen Streit nicht einlassen.

3. Was mich in diesem Zusammenhang interessiert, ist jedoch die Frage: Wie ist nachweisbar, dass ein Titel mit Hilfe einer bestimmten Demo produziert wurde?
Bekanntlich liegt der Beweiszwang beim Kläger. Dem Verdächtigen muss die vorgeworfene Straftat bewiesen werden. Er muss seine Unschuld nicht beweisen.
Wie will ein Hersteller beweisen, dass
- der Verdächtige nicht im Besitz einer Kaufsoftware ist bzw. war
- der Verdächtige einen bestimmten Sound nur mit diesem einen Demo-[g=77]VST[/g]-Programm erzeugt haben kann und nicht auf andere Art und Weise?

Ich schraube viel an Sounds rum, versuche gelegentlich bestimmte Sounds nachzubasteln und habe leider oft (Wochen später) das Problem, nachzuvollziehen, wie ich diesen Sound in allen Einzelschritten erzeugt habe. Wenn also ein Sound zufällig oder beabsichtigt gleich klingt wie ein bestimmtes [g=77]VST[/g]-Instrument, das nicht in meinem Besitz ist, hätte ich einen Beweisnotstand.

Gibt es technische Möglichkeiten, nachzuweisen, dass dieser Sound nur von einem ganz bestimmten [g=77]VST[/g]-Instrument stammen kann? Ich denke da an so was wie einen unverwechselbaren „Fingerabdruck“, der selbst durch [g=43]Filter[/g] nicht zerstört werden kann. Das wäre meiner Ansicht nach die einzige Möglichkeit, einen Demo-Anwender zu überführen.
 
Hi

viele Sounds diverser Synths klingn gleich (denken wir nur mal an diesen typisch banalen blöden Sägezahn Lead Sound, den jeder Techno-Affe haben will und meint einen Virus dafür zu brauchen :))
Daher kann man das schon mal so gut wie gar nicht beweisen. Zudem sind Sounds nicht geschützt, da gab es mal ein Gerichtsurteil zu!
 
Was ich mich auch schon oft gefragt habe ist, warum immer gesagt wird daß man Originalsoftware besitzen muß wenn man etwas veröffentlichen will. Klar, man muß sowieso Originalsoftware besitzen weil Cräcks illegal sind,, aber das gilt ja prinzipiell und nicht nur bei einer Veröffentlichung.

Woher kommt dann aber dieses "Gerücht", das ich eigentlich schon oft gehört habe.

P.S. Bei Sampling CDs ist es klar, denn die Samples kann man ja tatsächlich erkennen (vielleicht), aber bei Software....
 
hi,

einzelne sounds oder einzelne harmonien kann man nicht schützen denn es gibt nur eine begrenzte anzahl von harmonien und die sind schon im mittelalter verballert worden ... nur die instrumente ändern sich im laufe der zeit und wie welche [g=63]harmonie[/g] an welcher sich anfügt, ein überdimensionales puzzlespiel.

im prinzip ist alles schon mal dagewesen, es wäre schlimm wenn jeder an die erben der alten meister lizengebühren für deren harmonien bezahlen müsste... oder?

also wird das gesamte produkt geschützt und nicht einzelteile daraus.

und es wird immer schlimmer *g, wer meint er hat etwas neues gefunden, der irrt sich, er hats nur noch nicht anderswo gehört oder hat es nicht erkannt weil andere instrumente, andere tonhöhen verwendet worden sind oder in einem anderen tempo gespielt oder eine andere musikalische [g=4]dynamik[/g] verwendet worden ist usw..

gruß:pint:

Ausnahmen gibts natürlich und sind bei den alten meistern selber, dort werden auch einzelne abschnitte geschützt weil die besonders gut geworden sind oder weils sehr lange sequenzen sind z.b. eine kleine nachtmusik von mozart die dauert ca 20 min. und diese ist in 4 kleine teile untergliedert die auch zusätzlich geschützt sind (allegro, romanza,menuetto und rondo), die summe ist natürlich auch geschützt.
 
Naja, aber von Künstlern die eine zeitlang tot sind (keine Ahnung wie lange) wie z.B. Mozart darf man aber sehr wohl Cover Versionen u Co. machen.

Nur darf man halt nicht behaupten man hat das selbst komponiert. Aber das würde eh keiner machen (naja, ausser Dieter Bohlen vielleicht).
 
hi,

die überschrift dieses Themas führt schon in die richtige Richtung. Eine Frage des Beweises.

Es gibt höchstwahrscheinlich keine Möglichkeit nachzuweisen, dass irgendein Sound mit einer Bestimmten Software gemacht wurde.

Ansonsten gilt: Alles material (Samples, Software, Musik, Komposition) bei dem man irgendwie die Herkunft von einen Urheber nachweisen kann ist urheberrechtlich geschützt.
die länge des Sounds oder der Musik spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist die eindeutige Zuordenbarkeit zum Urheber und dass das material eigenschöpferische Merkmale besitzt. Also Sägezahnwelle >> nicht; gesampeltes Piano >> vielleicht; Gesangspassage von mick jagger >> ganz bestimmt urheberrechtlich geschützt.

Und wenn etwas wirklich in gleicher weise schon vorher dagewesen sein sollte, dann hat das Neue eben keine eigenschöpferischen Merkmale. Die Latte dafür liegt allerdings nicht besonders hoch. Schon eine kleine Veränderung im Bekannten dürfte genügen, um ein neues Werk (im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ;-)) zu schaffen.

Beweisen muss das Vorliegen eines Urheberrechtes immer derjenige, der daraus Rechte geltend macht. Also der Rechteinhaber muss dem "verletzer" die Verletzung nachweisen. Das gilt für den Zivilprozess. Strafrechtlich gilt ohnehin: die Staatsanwaltschaft muss den Nachweis des Vorliegens eines Straftatbestandes beweisen und: Im Zweifel für den Beschuldigten.

Was kompositionen betrifft: die Rechte daran erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. Daher ist die kleine Nachtmusik urheberrechtsfrei. (Mozart ist soweit ich weiß schon länger tot :-D , schade eigentlich). Allerdings gibt es auch Urheberrechte an der Einspielung. diese erlöschen 50 Jahre nach der Veröffentlichung des Tonträgers.
Das Urheberrecht an der Komposition ist, wie erwähnt unabhängig von der Länge der Kompostionspassage.



Gruß
Steffen
 
Kann ich mir schon vorstellen. bzw. der Hersteller kann auch per Fourieranalyse an das ganze herangehen (z B NI b4, ist schon sehr unverwechselbarer Sound...)

@frankye: hast du genauere infos zu dem prozess oder einen link? Wär cool.

Gruß,
Rossini
 
hi,

nun ja, die erben(oder rechteinhaber) verdienen sich immer noch reich an dem wie du sagst nicht geschütztem material, also beisst sich da was, und das liegt bestimmt nicht an den werbeeinnahmen.

wenn das stimmen würde könnte jeder seinen namen über die alten klassiker printen z.b willi schulzes kleine nachtmusik, ich glaube das würde ärger geben für willi!!!

und coverversionen darf man machen soviel man möchte solange dafür bezahlt wird ...falls eine veröffentlichung beabsichtigt wird.


gruß:pint:

wenns gut ist findet sich meist auch schnell ein kläger, bei den dicken gesetzbüchern findet sich immer etwas was einklagbar ist.
ach ja, rechtsverdreher bin ich nicht lol.
 
Also ich kenn mich ja nicht so aus, aber wenn ich jetzt eine Cover Version von Mozart's kleiner Nachtmusik mache und auch veröffentliche dann kostet mich das nix.
Natürlich sollte ich nicht mich als Komponisten angeben aber ansonsten ist es egal.

Das ist imho dasselbe wie bei Volksmusik und allg. Liedgut wie z.B. "Alle meine Entchen". Wenn ich davon eine Coverversion machen möchte schreibe ich "traditionell" drunter und fertig is'...


Anders sieht es sicher wieder aus wenn ich einen Teil einer Aufnahme von Mozart's kleiner Nachtmusik sample und in meinem Stück einbaue.
 
zwar stimmt es noch, dass in deutschland klaenge NOCH rechtsfrei sind, aber verschiedene unternehmen bereiten mitterlerweile genau das vor : klaenge zu schuetzen.

interessanter weise gehoeren dazu nicht nur musikinstrumenten hersteller (incl. software), sondern auch (und vorallem als vorreiter) die automobil branche.
zur zeit arbeite ich in einem versicherungsunternehmen/consultancy mit an einem project, dass sich genau mit seiner solchen thematik beschaeftigt. im groben geht es darum, dass sich ein namhafter automobilherrsteller die rechte an dem motorensound und dem extra getuntem innenraum klang sichern will.
die thematische grundlage (bzw argumentation) ist, dass zB ein herrsteller immense summen darauf verschwendet den klang eines autos so zu tunen das er eindeutig als marke XY zu identifizieren ist - und da in der verkaufspsychologie solche "kleinigkeiten" nicht unerheblich sind, ist es den unternehmen wichtig das der klang als solches geschuetzt ist.
weitere argumentationslienen sind, dass zB klang genauso fundamentaler bestandteil eines produktes sein kann, wie das aussere design, technik oder logo. hier wird gezielt mit der identifizierbarkeit gearbeitet, und diese als grundstein fuer solche rechtsansprueche genutzt.
de facto ist es nur eine frage der zeit, bis klaenge an sich geschuetzt werden koennen, bzw auch zum patent angemeldet werden koennen.
in manchen faellen, zB filmvertonung sind klaenge schon lange bestandteil von rechtssicherheiten, am bekanntesten ist wohl das surren der light-sabres in den star wars filmen, welches schon seit langem urheberrechtlich geschuetzt ist und die entsprechende firma die alleinigen lizenz/nutzungsrechte hat.

ich denke das unter den neu verabschiedeten urheberrechtsgesetzen in der usa auch sehr bald die schranken fuer pantentanmeldungen fuer klaenge kommen werden, und dann ist es nur noch ein kurzes bis aehnliches auch in europa kommen wird. mein schaetzung, hoechstens 6 -7 jahre, wahrscheinlich sogar noch weniger.
interessant wird das alles dann zB mit den [g=89]vsti[/g] plug ins , die alte vintage synths emulieren. da kommt noch einiges auf uns zu....
:-(
 
hi,

die welt ist schon verrückt *g, aber wenn das auto einen harmonischen klang (eine [g=63]harmonie[/g]) hergibt ist der schon gewesen und wiederentdecken zählt nicht, das ist dann den ihr problem wenn beethoven's erben (oder rechteinhaber) fürs motorensäuseln geld kassieren können höhö.

und falls die rechte erloschen sind, dürfte es keinen anderen geben der neue ansprüche stellen darf! das wäre ganz schön verdreht.

allerdings ist heute alles möglich, fast alle die etwas zu viel macht haben knallen serienweise durch, geistig auf jeden fall.


gruß :pint:

den verstand sollte man bei rechtsfragen sowieso ausschalten.
 
was ist dann das nächste? Ich will meine Lieblingsfarbe patentieren lassen!
 
Genau!

Dass Automobilhersteller den Klang ihres Fahrzeuges schützen möchten, kann ich noch nachvollziehen. Allerdings sollte dieser Schutz eines spezifischen Klanges immer nur im Zusammenhang mit dem Produkt selbst stehen. Wenn der Klang völlig losgelöst vom Produkt steht und auch der Hörer nicht automatisch den Bezug zum Produkt nimmt, wäre ein Schutz Schwachsinn. Beispiel: Das typische Anlassgeräusch wird (wie auch immer) in einem Musikstück verwendet, was im weitesten Sinne nix mit Auto, Mobilität oder Starten zu tun hat. In diesem Fall auf Inhaberrechte pochen zu wollen, wäre für mich unverfrorene Abzocke.
Der Tag, an dem Klänge geschützt werden, ist der Anfang vom Ende freier kreativer Musikproduktion. Der Klang einer Orgel wird geschützt und keiner dürfte entsprechende Instrumente in der Komposition einsetzen, wenn er nicht entsprechend löhnt an die Rechteinhaber. Das wäre für mich ein undenkbarer Zustand!

Noch mal auf die Beweisfrage:
Was für Menschen gleich klingt, muss nicht gleich sein. Wenn ein gleicher Klang von unterschiedlichen Synth-Instrumenten stammt, kann man dann mit technischen Mitteln zuordnen, welcher Klang von welchem Instrument erzeugt wurde?
 
Brainsaw schrieb:
was ist dann das nächste? Ich will meine Lieblingsfarbe patentieren lassen!

Jenau und ich den Duft meines Furzes :) ...aber nee dann kommt ein Major Label und erkennt im Furz-Ton den neuen Britney Spears Hit und verklagt mich :p
 
was ist dann das nächste? Ich will meine Lieblingsfarbe patentieren lassen!
ist ja gar nicht so weit hergeholt, leider:
die farbe magenta ist ein eingetragenes warenzeichen der telekom... (gültig vielleicht nur im telekommunikationssektor, keine ahnung), die gleichzeitig grade gegen einen branchenbuchkonkurrenten klagt, der gemeiner weise mit der farbe gelb werben will... :-o

aber jetzt wird's ganz ot....

martin
 
AndyTon schrieb:
Genau!

Dass Automobilhersteller den Klang ihres Fahrzeuges schützen möchten, kann ich noch nachvollziehen. Allerdings sollte dieser Schutz eines spezifischen Klanges immer nur im Zusammenhang mit dem Produkt selbst stehen. Wenn der Klang völlig losgelöst vom Produkt steht und auch der Hörer nicht automatisch den Bezug zum Produkt nimmt, wäre ein Schutz Schwachsinn. Beispiel: Das typische Anlassgeräusch wird (wie auch immer) in einem Musikstück verwendet, was im weitesten Sinne nix mit Auto, Mobilität oder Starten zu tun hat. In diesem Fall auf Inhaberrechte pochen zu wollen, wäre für mich unverfrorene Abzocke.
Der Tag, an dem Klänge geschützt werden, ist der Anfang vom Ende freier kreativer Musikproduktion. Der Klang einer Orgel wird geschützt und keiner dürfte entsprechende Instrumente in der Komposition einsetzen, wenn er nicht entsprechend löhnt an die Rechteinhaber. Das wäre für mich ein undenkbarer Zustand!

Noch mal auf die Beweisfrage:
Was für Menschen gleich klingt, muss nicht gleich sein. Wenn ein gleicher Klang von unterschiedlichen Synth-Instrumenten stammt, kann man dann mit technischen Mitteln zuordnen, welcher Klang von welchem Instrument erzeugt wurde?

na ja, wenn ich mir das mit den Software Patenten überlege: damit könnte es in näherer Zukunft möglich sein, Ideen zu patentieren. Kein Witz. Amazon hat vorsorglich schon mal ihre 1-Klick Kasse angemeldet, falls die Gesetze durchgehen dann darf niemand sowas einsetzen ohne an Amazon zu zahlen. Welcome to our brave new world.
 
Mal ganz ehrlich, die liebe Industrie darf sich doch bitte nicht wundern, daß die Leute irgendwann bei einer derartigen Flut von Sinnlosigkeiten und Profitgier das Copyright generell nicht mehr ernst nehmen und kollektiv drauf sch..... !!
LG Psylo
 
@Syntrillium

Der freundliche Rechtsberater empfiehlt den Ungläubigen die Lektüre der §§ 64, 65 und 82, 85 UrHG.
Das stimmt schon mit den Erlöschenszeiten. 70 jahre nach dem Tod des Komponisten ist aber auch verdammt lange. Also, man kann die kleine Nachmusik unter anderem Namen veröffentlichen. Mal abgesehen davon, dass einen jeder für bekloppt halten würde und man mangels eigenschöpferischer Leistung auch keine eigenen Urheberrechte an dem Musikstück geltend machen könnte, ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt darin nicht.

@ all
Der Schutz vom sound von Autotüren oder Motorengeräuschen ist, wenn überhaupt, eine Marken- oder Patentrechtliche Frage. Die Benutzung dieser Sounds (bzw. deren technischer Nachbau, es geht ja um Gegenstände, die in der Benutzung so klingen) wäre dann eben auch nur in dem Zusammenhang geschützt, als Sound eines Motors eben, nicht generell. Außerdem würde ein derartig weitgehender Schutz eine seeeehr umfassende Bekanntheit des Sounds als schutzgut voraussetzen. das ist dann fast schon wieder gerecht, da die Firma ja Millionen in die Bekanntmachung investiert hat. So dürfte dieses typische Werbungs- Deutsche-Telekom Kling-ling geräusch als Marke geschützt sein. Aber es wäre nach meinem Rechtsempfinden auch nicht okay, wenn ein Wettbewerber der Telekom dieses Geräusch zur Eigenwerbung benutzen würde...na ja, wär mir letztlich schnurz.

Es stimmt schon, es gibt im Patentrecht derzeit merkwürdige Versuche Allgemeingut schützen zu lassen, aber wie die lustigen Beispiele in dieser Diskussion zeigen hat alles seine natürlichen Grenzen.

Aber wie immer gilt: Man muss den Politikern auf die Finger schauen, dass man sich später nicht wundert.

Gruß
Steffen
 
hallo!! das bringt mich durcheinander?!?!

wo soll das hinfuehren???

eine sequesoft ist sicherlich nicht vom master
her durch hoeren zu bestimmen... nöch??...

kann doch nicht sein, dass ich ueberlege ob:
" es hat doch schonmal jemand auf ein
"paiste becken" gehauen. ich will das auch...
jetzt darf ich nicht im selben moment auf das gleiche becken hauen..... aha nehmen wir
halt eines von pearl, sonor oder yamaha....???

nöö, dass ist mir zu "komisch"......

wenn ich ne software, samples, instrumente
kaufe, habe ich eine lizenz mitgekauft... und
es ist das volle recht die zu 100% zu nutzen..

o.k. demos.... sehe ich nicht anders...
sollte man ausnutzen, ja, meisstens ist halt
eine exportfunktion gesperrt, oder halt ein
zeitlimit eingebastelt...... wer damit schrauben
kann, o.k. deren sache.... gibs halt noch
standalone-geräte, damit gehts dann auch
noch wieder weiter......

also: fazit: dass ein jemand dir sagen kann, dass
hast du so und so oder damit gemacht?!?!
geht nicht!!

-
 

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