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Jein. Grundsätzlich bleibt es bei den Regelungen der GbR also bei den §§ 705 ff. BGB, sofern das HGB nicht etwas spezielles regelt, § 105 Abs. 3 HGB.Eintragung ins Handelsregister ändert die Rechtslage = Es gilt nicht mehr BGB wie bei der GBR, sondern Handelsrecht.
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