
Entone
- Registriert
- 04.01.03
- Beiträge
- 21.879
- Reaktionen
- 17.316
- Punkte
- 73.953
Jein. Grundsätzlich bleibt es bei den Regelungen der GbR also bei den §§ 705 ff. BGB, sofern das HGB nicht etwas spezielles regelt, § 105 Abs. 3 HGB.Eintragung ins Handelsregister ändert die Rechtslage = Es gilt nicht mehr BGB wie bei der GBR, sondern Handelsrecht.