Distrokid Auszahlugn

Hi, also bei Finanzamt wurde mir mitgeteilt solange es sich um eine eigene Komposition dreht ist es Freiberuflich.

Freiberuflich macht aber eh erst einen Sinn wenn man über die 24.000 Euro drüber kommt da ab diesem Gewinnn/Einnahme erst Gewerbesteuer anfällt.

Trotzdem muss man sich ab dem 1ten Euro eigentlich anmelden da sonst eventuell eine Ordnungswidrigkeit mit Strafe auf einen zukommen kann.

Es spielt also erstmal keine Rolle ob Gewerbe oder Freiberuflich, erst ab dem oben genannten Betrag.

Sollte das ganze ohne Gewinne laufen sprich Einnahmen und Ausgaben enden bei 0 wird das ganze als liebäugelei eingestuft.


Man sollte sich also immer anmelden, und wenn man wirklich selbst Musik macht und nicht irgendwie etwas covert sollte es da auch kein Problem geben, wie das ganze jetzt im Falle von einer Dienstleistung aka ich Mastere für jemand etwas aussieht weiß ich nicht.
Die ersten beiden Absätze sind so ziemlich falsch. Freiberuflich und gewerblich hängen nicht vom Betrag ab und man kann mit 100 Euro oder 100.000 Einnahmen freiberuflich oder gewerblich tätig sein.
Mediziner oder Architekten sind Freiberufler und die zahlen wenn sie mehr als 24.000 Euro im Jahr verdienen, wovon auszugehen ist, keine Gewerbesteuer.

Auch der Rest deiner Ausführungen ist zweifelhaft. Ich muss als Freiberufler ab dem 1. Euro keine Gewerbeanmeldung machen, weil ich schlichtweg nicht gewerblich tätig bin.

Hä hab doch nichts anderes behauptet.
Natürlich ist Gewerbe und freiberuflich ein Unterschied dieser macht sich aber erst wirklich bemerkbar sobald man über die Grenze von 24.000 geht Weil ab da muss man als Gewerbe dann Gewerbesteuer zahlen. Und eventuell in der Art wie man Buch führt.

Was ich damit sagen wollte. Ob Gewerbe oder freiberuflich macht es erst im Geldbeutel einen Unterschied wenn man über 24k kommt.
 
Was ich damit sagen wollte. Ob Gewerbe oder freiberuflich macht es erst im Geldbeutel einen Unterschied wenn man über 24k kommt.
Das ist leider zu kurz gesprungen.
Du tust ja so, als wäre die Gewerbesteuer das A und O.
Da gibt es jedoch andere Kosten, die unabhängig von irgendwelchen Freibeträgen anfallen.
Als erstes fällt mir da die Pflicht ein, die Gewinn und Verlust Rechnung vom Steuerberater machen zu lassen. Das kostet!

Es ist imo eine wirklich spannende Frage. Eine Band oder ein Musiker, der Merchandise verkauft, hat der automatisch ein Gewerbe? Das erscheint mir wahrscheinlich, ich weiß es aber nicht! Es wäre imo dann tatsächlich ziemlich übel.
 
Ich hatte für meinen Online Shop schon vor ein paar Jahren ein Kleingewerbe angemeldet. Wie schon gesagt, bis 17.500€ ist das alles Peanuts. Die Einnahmen über Distrokid werde ich auch darüber abrechnen. Wenn man das W8Ben Formular auf deren Webseite ausgefüllt hat, ist das mit der Auszahlung kein Problem. Habe heute meine erste Überweisung bekommen.
 
Hi, also bei Finanzamt wurde mir mitgeteilt solange es sich um eine eigene Komposition dreht ist es Freiberuflich.

Freiberuflich macht aber eh erst einen Sinn wenn man über die 24.000 Euro drüber kommt da ab diesem Gewinnn/Einnahme erst Gewerbesteuer anfällt.

Trotzdem muss man sich ab dem 1ten Euro eigentlich anmelden da sonst eventuell eine Ordnungswidrigkeit mit Strafe auf einen zukommen kann.

Es spielt also erstmal keine Rolle ob Gewerbe oder Freiberuflich, erst ab dem oben genannten Betrag.

Sollte das ganze ohne Gewinne laufen sprich Einnahmen und Ausgaben enden bei 0 wird das ganze als liebäugelei eingestuft.


Man sollte sich also immer anmelden, und wenn man wirklich selbst Musik macht und nicht irgendwie etwas covert sollte es da auch kein Problem geben, wie das ganze jetzt im Falle von einer Dienstleistung aka ich Mastere für jemand etwas aussieht weiß ich nicht.
Die ersten beiden Absätze sind so ziemlich falsch. Freiberuflich und gewerblich hängen nicht vom Betrag ab und man kann mit 100 Euro oder 100.000 Einnahmen freiberuflich oder gewerblich tätig sein.
Mediziner oder Architekten sind Freiberufler und die zahlen wenn sie mehr als 24.000 Euro im Jahr verdienen, wovon auszugehen ist, keine Gewerbesteuer.

Auch der Rest deiner Ausführungen ist zweifelhaft. Ich muss als Freiberufler ab dem 1. Euro keine Gewerbeanmeldung machen, weil ich schlichtweg nicht gewerblich tätig bin.

Hä hab doch nichts anderes behauptet.
Natürlich ist Gewerbe und freiberuflich ein Unterschied dieser macht sich aber erst wirklich bemerkbar sobald man über die Grenze von 24.000 geht Weil ab da muss man als Gewerbe dann Gewerbesteuer zahlen. Und eventuell in der Art wie man Buch führt.

Was ich damit sagen wollte. Ob Gewerbe oder freiberuflich macht es erst im Geldbeutel einen Unterschied wenn man über 24k kommt.


Nein, das stimmt nicht. Freie Berufe sind klassischerweise Anwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten (AAAAhhh), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Küüüühnstlerrr. Egal wie viel die verdienen - sie beleiben freiberuflich.

Die Abgrenzung / Schwelle erfolgt nicht bei einer bestimmten Einkommensgrenze, sondern bei der Art der Tätigkeit. Freie Berufe sind idR von einem hohen Maß an Eigenständigkeit und weisungsfreier Ausübung der Tätigkeit geprägt. Regelmässig sind auch hohe Skills bzw. hohe Bildungsabschlüsse Voraussetzung.

Gewerbe hingegen ist klassischerweise Handel, Gastro, Dienstleistungen...
 
  • Danke
Reaktionen: sts
Nein, das stimmt nicht. Freie Berufe sind klassischerweise Anwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten (AAAAhhh), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Küüüühnstlerrr. Egal wie viel die verdienen - sie beleiben freiberuflich.

Die Abgrenzung / Schwelle erfolgt nicht bei einer bestimmten Einkommensgrenze, sondern bei der Art der Tätigkeit. Freie Berufe sind idR von einem hohen Maß an Eigenständigkeit und weisungsfreier Ausübung der Tätigkeit geprägt. Regelmässig sind auch hohe Skills bzw. hohe Bildungsabschlüsse Voraussetzung.

Gewerbe hingegen ist klassischerweise Handel, Gastro, Dienstleistungen...

Vorsicht - da gibt es noch eine kleine Feinheit: Als Arzt, Anwalt, Steuerberater etc berätst Du zumeist - gibst Dein Wissen gegen Geld weiter.
Als Musiker trittst Du entweder auf - das mag vielleicht noch vom Status Freiberufler >ALLEIN< gecovert sein - aber Du verkaufst auch gefertigte Produkte. Das sind / waren mal CDs (da wirds deutlich) - nun sind es Downloads. Daher kann ggf die Pflicht der Gewerbeanmeldung - wenn auch nur ein Kleingewerbe - neben der Anzeige als Freiberufler geboten sein. Mal beim Finanzamt nachfragen !!
 
Es ist imo eine wirklich spannende Frage. Eine Band oder ein Musiker, der Merchandise verkauft, hat der automatisch ein Gewerbe? Das erscheint mir wahrscheinlich, ich weiß es aber nicht! Es wäre imo dann tatsächlich ziemlich übel.

Gerade Merchandise stinkt meines Erachtens nach Gewerbe - Du verkaufst ja Waren, die nichts mit Deiner ursächlichen Tätigkeit zu tun haben (schlimmer noch: Du handelst mit ihnen ;-) ). Vielleicht reicht aber auch ein Kleingewerbe. Würd mich da auf jeden Fall vorher informativ absichern...
 
Es ist wohl so, dass die Merchandise Einnahmen wesentlich geringer sein müssen, als die Einnahmen aus Auftritten und Verkäufen von Musik.
 
Es ist wohl so, dass die Merchandise Einnahmen wesentlich geringer sein müssen, als die Einnahmen aus Auftritten und Verkäufen von Musik.

Hmm, ich würde mal eher annehmen dass Du die Einnahmen getrennt verbuchen kannst (Freiberufler/Kleingewerbetreibender)... aber das ist jetzt definitiv ein Fall für den Steuerberater wenn es so ins Detail geht...
 
Jetzt stellt sich mir die Frage worin unterscheidet sich die Steuernummer von der Steuer-ID

Es ging ja anfangs um das W8 Formular (die Ältesten werden sich erinnern).

Hast Du jemals eine Steuererklärung abgegeben? Wenn ja, findest du auf dem Steuerbescheid bzw. auf idR jeder Korrespondenz mit dem FA deine Steuernummer (die Nummer, die dir das zuständige FA zuweist, diese Nummer kann sich ändern, zB bei einem Umzug). Daneben gibt es die Steuer-Identifikationsnummer. Diese bleibt für immer gleich. Das erst Schreiben, das meine Tocher jemals erhalten hat, war die Steuer-ID :) damit gibts nämlich Kindergeld und andere sozialparasitäre Zuwendungen. :)

Schließlich gibt es die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, aka USt-Id bzw. VAT-Id, die man sich auf Aufforderung vom FA zuweisen lassen kann. Anruf genügt. In deinem Fall für die konkrete Tätigkeit (Vergütung für Streams) wohl doch eher für ein Gewerbe. Damit bleibst du aber so oder so Kleinunternehmer bzw. unter der Schwelle für Gewerbesteuer.

Die Steuernummer hat (in Hessen) das Format 0XX XXX XXXXXY
Steuer-ID: XX XXX XXX XXX
UST-ID: DE123456789

Die Steuer-Identifikationsnummer müsste danns aufs W8 Formular. Diese solltest du bereits haben, sonst beim FA erfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich mach mal ein Termin mit meinem Steuerberater.
 
Ja ich mach mal ein Termin mit meinem Steuerberater.
Und schon geht es los mit dem Blechen. :(
Diese Infos bekommt man aber auch umsonst beim freundlichen Finanzbeamten deines Vertrauens.
Generell kannst du dich mit deinem Anliegen auch an die IHK (oder eventuell auch eine andere Kammer, je nach zuständigkeit) wenden. Die beraten ganz indivuduell oder informieren auch über Gründerseminare bei denen man auch noch die ein oder andere Info abstauben kann.
 
Ja, der StB nimmt dir für sone Erstberatung locker 200 EUR ab - und am Ende kommt da auch nicht die Erleuchtung.
 
meiner machts fürn fuffi. und am ende bin ich denk auch bereit mein stuff bei dem machen zu lassen.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben