sensimilija
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Die ersten beiden Absätze sind so ziemlich falsch. Freiberuflich und gewerblich hängen nicht vom Betrag ab und man kann mit 100 Euro oder 100.000 Einnahmen freiberuflich oder gewerblich tätig sein.Hi, also bei Finanzamt wurde mir mitgeteilt solange es sich um eine eigene Komposition dreht ist es Freiberuflich.
Freiberuflich macht aber eh erst einen Sinn wenn man über die 24.000 Euro drüber kommt da ab diesem Gewinnn/Einnahme erst Gewerbesteuer anfällt.
Trotzdem muss man sich ab dem 1ten Euro eigentlich anmelden da sonst eventuell eine Ordnungswidrigkeit mit Strafe auf einen zukommen kann.
Es spielt also erstmal keine Rolle ob Gewerbe oder Freiberuflich, erst ab dem oben genannten Betrag.
Sollte das ganze ohne Gewinne laufen sprich Einnahmen und Ausgaben enden bei 0 wird das ganze als liebäugelei eingestuft.
Man sollte sich also immer anmelden, und wenn man wirklich selbst Musik macht und nicht irgendwie etwas covert sollte es da auch kein Problem geben, wie das ganze jetzt im Falle von einer Dienstleistung aka ich Mastere für jemand etwas aussieht weiß ich nicht.
Mediziner oder Architekten sind Freiberufler und die zahlen wenn sie mehr als 24.000 Euro im Jahr verdienen, wovon auszugehen ist, keine Gewerbesteuer.
Auch der Rest deiner Ausführungen ist zweifelhaft. Ich muss als Freiberufler ab dem 1. Euro keine Gewerbeanmeldung machen, weil ich schlichtweg nicht gewerblich tätig bin.
Hä hab doch nichts anderes behauptet.
Natürlich ist Gewerbe und freiberuflich ein Unterschied dieser macht sich aber erst wirklich bemerkbar sobald man über die Grenze von 24.000 geht Weil ab da muss man als Gewerbe dann Gewerbesteuer zahlen. Und eventuell in der Art wie man Buch führt.
Was ich damit sagen wollte. Ob Gewerbe oder freiberuflich macht es erst im Geldbeutel einen Unterschied wenn man über 24k kommt.