
dryman
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@dryman:
die gesamte produktion hab ich nochmal mit der anderen sängerin aufgenommen und es ist nichts von der ursprünglichen sängerin verwertet worden...man hat ja da son gewisses bauchgefühl, woa
Das ist schon mal sehr gut.
vor diesem hintergrund bin ich, ähhh pardon, ist der Typ aber auch wenig daran interessiert seine aufnahmen irgendwann doppelt im netz wiederzufinden. wie gesagt der zweck der ganzen forderung erschließt sich ihm nicht und liebhaberei scheint es am wenigsten zu sein.
Unter der Vorraussetzung würde ich dem Mädel genau gar nichts rausgeben. Da Du, ähh pardon, der Typ ja der Urheber ist, kannst Du Dich ganz einfach auf das Urheberrecht berufen. Sie kann Die unter den genannten Vorraussetzungen gar nichts. Selbst, wenn es irgendwelche Vereinbarungen gegeben hat, hat sie Ihren Teil auch nicht erfüllt. Somit dürften Ihre Forderungen nichtig sein.
Gibts denn für die von dir angesprochenen Vereinbarungen Musterverträge oder Formulierungen. Das Feld der juristisch korrekten Schriften ist für mich auch ziemlich undurchsichtig. Zukünftig will ich auf jeden Fall meine Ruhe haben.
wie vermona schon erwähnte: Stichwort Künstlerquittung bzw. Abtretungserklärung. Wenn es um eine ernsthafte Sache gehen sollte, bei der auch irgendwann man Kohle zu erwarten ist, würde ich sogar zu einem Musikfachanwalt gehen.