Die Pflichten eines Homerecordlers?

  • Ersteller Triggerman
  • Erstellt am
@dryman:
die gesamte produktion hab ich nochmal mit der anderen sängerin aufgenommen und es ist nichts von der ursprünglichen sängerin verwertet worden...man hat ja da son gewisses bauchgefühl, woa

Das ist schon mal sehr gut.

vor diesem hintergrund bin ich, ähhh pardon, ist der Typ aber auch wenig daran interessiert seine aufnahmen irgendwann doppelt im netz wiederzufinden. wie gesagt der zweck der ganzen forderung erschließt sich ihm nicht und liebhaberei scheint es am wenigsten zu sein.

Unter der Vorraussetzung würde ich dem Mädel genau gar nichts rausgeben. Da Du, ähh pardon, der Typ ja der Urheber ist, kannst Du Dich ganz einfach auf das Urheberrecht berufen. Sie kann Die unter den genannten Vorraussetzungen gar nichts. Selbst, wenn es irgendwelche Vereinbarungen gegeben hat, hat sie Ihren Teil auch nicht erfüllt. Somit dürften Ihre Forderungen nichtig sein.

Gibts denn für die von dir angesprochenen Vereinbarungen Musterverträge oder Formulierungen. Das Feld der juristisch korrekten Schriften ist für mich auch ziemlich undurchsichtig. Zukünftig will ich auf jeden Fall meine Ruhe haben.

wie vermona schon erwähnte: Stichwort Künstlerquittung bzw. Abtretungserklärung. Wenn es um eine ernsthafte Sache gehen sollte, bei der auch irgendwann man Kohle zu erwarten ist, würde ich sogar zu einem Musikfachanwalt gehen.
 
Sorry wenn ich mal wieder Totengräber spiele und son alten Fall wieder ausgrabe.
Mit Erschrecken habe ich grade festgestellt, dass diese ehemalige Sängerin aus dem Anfangspost scheinbar doch über Vorabaufnahmen verfügte, die auf einmal auf ihrer Website hochgeladen wurden. Der Homerecordler war bisher auf Grund ihrer vehementen Mailanfragen der Meinung sie hätte nichts fertiges zur Verfügung. Der Forderungen fertige Songs mit ihrer Stimme fertig zu machen kam der Homerecordler letztlich nicht nach.

In wie weit liegt denn da eine Urheberrechtsverletzung vor wenn ohne irgendeine Absprache Vorabversionen von 3 Songs ins Netz gestellt werden? Der finanzielle Schaden für die Band dürfte sich im Rahmen halten. Es ist nur ärgerlich, dass sich jemand die Songs schnappt und verwertet obwohl sie nur kurzzeitig an dem Projekt beteiligt war. Die Sängerinnen, die dann wirklich Arbeit da reingesteckt haben stehen jetzt irgendwie ziemlich doof da. Ich finds abgesehen vom ideelen Wert menschlich ne absolute Sauerei und möchte dem Homerecordler dazu raten das nicht mehr auf dem kurzen Weg zu klären sondern ganz offiziell per Abmahnung. Ist das Vorhaben eher aussichtslos vl. grad in Bezug auf die Größe der Band oder macht das durchaus Sinn?
Wo kann man sich bezgl. Abmahnung und/oder Urheberrechtsverletzungen denn mal konkret Hilfe und Infos holen. Hat jemand sowas schonmal durchgeführt?
 

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