Die Pflichten eines Homerecordlers?

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Tag zusamm

Mal eine Frage bezgl. den Pflichten eines Homerecordlers.

Son Typ schreibt sich einige Musikstücke zusamm und macht auch Texte und Gesangslinien fertig für eine CD-Produktion. Das Ganze wird dann mit einer befreundeten Sängerin 1:1 umgesetzt und während der Halbzeit wird die Zusammenarbeit einvernehmlich auf Grund von Zeitmangel und anderen Prioriäten beendet.5 von 10 Songs wurden aufgenommen.

Der Typ macht seine CD mit einer anderen Gesangsdame fertig und eines Tages kommt die ehemalige Sängerin mit dem Anspruch ihre eingesungenen Aufnahmen fertig gemixt/gemastert inkl. der Musik zu bekommen. Der Zweck ist unbekannt. Das Ganze kommt aber mit einer sehr kurzfristigen Terminvorgabe und ziemlich nachdrücklich.


Zu was ist denn der Homerecordler verpflichtet?
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Mein Gefühl sagt: Der Dame ihren Teil aushändigen, also wenn sie nur gesungen hat, ihren Gesang.

Schwieriger ist es, wenn sie mitgetextet, mit-arrangiert und/oder auch komponiert hat....

Aber ist doch alles unkommerziell, ohne Gema und so, pff.... Kein Stress. :)
 
hu hu hallo Hier die Neue *grinz*

Wo kann man sich denn schlau machen wegen gema ausser im Netz weil da steht so viel das ich das gar nicht alles Verstehe

und wie sichert man sich denn seine Eigenen Texte ??


lieb frag
 
@Snoopy: Thread-Hijacking ;-)

Mach lieber einen eigenen, neuen Thread dafür auf!
 
Wieso Pflichten? Gar keine, schmeiss sie alle Beide raus und gut iss.

LG Ilka

Hehe, wo er Recht hat . . . :-D

Also, ich denke, bislang haben alle Antworter Recht:

- Je nach Freundlichkeit kannst Du ihr ihre Gesangsspuren aushändigen - oder verloren haben . . .
- Irgendwelche Rechte(!) am Gesamtmaterial hat sich auch dann nicht, wenn sie mitkomponiert/-getextet hätte. Sie könnte dann nur - mit dem Einverständnis des "son Typs" den gesamten Musik-Background lediglich nochmal neu aufnehmen. Bei Dir. Gegen entsprechendes Entgelt ;-)
 
So ganz sind mir die Positionen in dem Fall noch nicht nicht klar:

Ich verstehe richtig dass du das Recording/Mixing gemacht hast?

Habt ihr irgendetwas auf Papier festgehalten?
 
es gibt gar keine pfichten da IRGENDWAS ihr auszuliefern sofern das nicht vertraglich oder mündlich ausgemacht war.

sie kann aber auf ihren leistungsschutzrechten beharren und die nutzung ihrer performance in der fertigen produktion verweigern sofern es da keinen vertrag oder ähnliches gibt.
 
Wenn du freundlich bist, verweist du sie an den ursprünglichen Auftraggeber..

Wenn du unfreundlich bist schmeisst du sie raus..

Wenn du clever bist, stellst du ihr ne Rechnung für Datenhosting..die Arbeitszeit..sei kreativ !

Wenn sie Super aussieht alles auf Null und vom Homerecordler auf Produzenten umschalten
und..............mit ihr gegen kleine Gegenleistung ne Weltkarriere starten.

.........Sarkasmusmodus aus..........
 
vielen dank für eure einschätzung. bin froh meine eigene meinung da auch wieder gefunden zu haben.

da ich nicht zum ersten mal bei einer so kleinen Sache mit so großen Forderungen konfrontiert worden bin, würde ich doch zukünftig gerne einen etwas sicheren weg gehen.

wie wäre denn der ordentliche weg wenn ein typ musik&texte für eine cd schreibt und das Ganze von jemand anderem einsingen lässt. Könnt ihr mir ein paar stichworte geben damit ich mich da mal weiter schlau machen kann?
 
Arbeite eindeutig mit einem Auftraggeber !

Schliesse Ansprüche dritter gegen dich aus und verweise auf den Auftraggeber als verantwortlichen.
 
Ich sehe das ähnlich, wie Holgi. Bei offiziellen CD-Produktionen ist es so, dass ein reiner Musiker/Sänger für seine Tätigkeit bezahlt wird und darüber hinaus keine weitergehenden Rechte erhält.
Sind auch kompositorische oder textliche Kreationen der Dame mit eingeflossen, so vereinbart man normalerweise einen gewissen Teil der Gemaeinnahmen (und oder Tantiemen) abzutreten. Wenn da nichts vereinbart ist, kann es natürlich problematisch werden. Aber das ist ja eine andere Sache.

Aber zurück zum ursprünglichen Thema: Vertreibt denn der Homerecordler die CD mit den Aufnahmen von Sängerin 1? Oder hat er komplett alles ausgetauscht für die CD-Produktion?

Wurde denn irgendetwas mit Sängerin 1 vereinbart, auf das sich ihr Ansinnen stützt. Also nach dem Motto: "Du singst für mich ein und bekommst damit eine Demo-CD".

Ich würde das jetzt nicht komplett abblocken, sondern einen Rough-Mix anbieten. Wenn Sie das ganze gemischt und gemastert haben möchte, dafür einen entsprechenden Preis und Zeitrahmen nennen. Darüber hinaus würde ich noch auf die Urheberschaft hinweisen und das Veröffentlichung mit dem Urheber entsprechend zu regeln ist.
 
ch würde das jetzt nicht komplett abblocken, sondern einen Rough-Mix anbieten.

Davon würde ich dir abraten, dann könnte dir evtl der Auftraggeber ans Bein pinkeln.
 
Bin ich froh, dass ich Metal mache und das meiste selbst einholze. :D Ich hatte einmal so eine Trällertusse bei mir, weil ich dachte ich müsse jetzt auch mal den Produzenten markieren. Nur Stress.
 
Es gab doch hier mal einen Fall mit ähnlicher Konstellation:
(Finde den Fred nicht mehr)

Das ging so:

- Eine Band nimmt zusammen Songs auf.
- Einer der Jungs schreibt die Songs.

- Der Gitarrist spielt die Soli auf dem Album "in eigener Kreation" ein.
Dieser macht jedoch zicken, steigt aus und droht mit Rechtsbeistand die Veröffentlichung der CD
zu unterbinden, bzw. er will am Gewinn beteiligt werden.

Ist das wirklich im vorliegenden Fall so easy ?

Das ganze lief so weit ich mich erinnern kann darauf hinaus,
das dem Threadersteller geraten wurde die Soloparts des Gitarristen (die ja seine sind) komplett
auszulagern und das ganze neu einspielen zu lassen damit der Störenfried ruhe gibt.

Wie ist das zu bewerten ?
 
@dryman:
die gesamte produktion hab ich nochmal mit der anderen sängerin aufgenommen und es ist nichts von der ursprünglichen sängerin verwertet worden...man hat ja da son gewisses bauchgefühl, woa
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.

vor diesem hintergrund bin ich, ähhh pardon, ist der Typ aber auch wenig daran interessiert seine aufnahmen irgendwann doppelt im netz wiederzufinden. wie gesagt der zweck der ganzen forderung erschließt sich ihm nicht und liebhaberei scheint es am wenigsten zu sein.

Gibts denn für die von dir angesprochenen Vereinbarungen Musterverträge oder Formulierungen. Das Feld der juristisch korrekten Schriften ist für mich auch ziemlich undurchsichtig. Zukünftig will ich auf jeden Fall meine Ruhe haben.

@ralvieh77: das mit dem auftragsgeber hab ich nicht ganz verstanden. in diesem beispiel ist das ja wohl der typ, oder?

@sixstringwarrior: I know exactly what you mean
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! Aber wenn man es lange genug versucht und aus seinen Fehlentscheidungen lernt wirds irgendwann gut. Ist nur immer wieder amüsant wie halbherzig bei so kleinen Musikprojekten an der Sache an sich mitgearbeitet wird aber wie heftig dann die Forderungen und eigenen Ansprüche durchgesetzt werden.
 
@synthrock:
nur damit sich das Ganze nicht zu sehr vom Problem entfernt. Ich dachte ich hätte das in der Einleitung herausgestellt aber nochmal kurz:
Um die Veröffentlichung geht's eigentlich nicht. Die Sängerin ist darauf nicht zu hören und auch keine Ideen wurden geklaut. Das ist eigentlich ein ziemlich klares Ding. Es geht nur um die blöden Vorabversionen und die paar hundert .wave Schnipsel auf der Festplatte des Homerecordlers.
 
@ralvieh77: das mit dem auftragsgeber hab ich nicht ganz verstanden. in diesem beispiel ist das ja wohl der typ, oder?


Der Auftraggeber ist der TYP, der dich kontaktiert und auch deine Rechnung zahlt.
Ich lege bei jeder Produktion einen Ansprechpartner fest, hat sich bewährt.

Alle anderen, ob gefeuert, oder weiter am Start, müssen ihre Unstimmigkeiten mit dem austragen.
 
Gibts denn für die von dir angesprochenen Vereinbarungen Musterverträge oder Formulierungen. Das Feld der juristisch korrekten Schriften ist für mich auch ziemlich undurchsichtig. Zukünftig will ich auf jeden Fall meine Ruhe haben.

"Künstlerquittung" ist das Stichwort nach dem Du suchst. Damit überträgt der Musiker seine Leistungsschutzrechte und erhäit im Gegenzug normalerweise auch eine Vergütung für seine Arbeit in Form einer Pauschale.
 

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