Künstler beendet Zusammenarbeit. Ansprüche?

  • Ersteller Theprocurer
  • Erstellt am
Ja, da hast du recht...es geht ja nur darum, u.U. jetzt schonmal ein besseres Gefühl zu haben...oder auch ein schlechteres
smil470009513826a.gif
 
Wenn Du den Vorvertrag nicht als RA entworfen hast, kannst Du jedenfalls insoweit ein gutes Gefühl haben, weil die Anwaltshaftung nicht greift.
smil451c7211b9e19.gif
 
Na dann...
smil451c709868e34.gif
 
EarlGrey schrieb:

man könnte auch daran denken, dass die 3 Beteiligten eine GbR waren. Die ist >geplatzt, und dann wäre diese Gesellschaft nach den Grundsätzen des >Gesellschaftsrechts abzuwickeln.

Jep oder ein 3seitiger mündlicher Dienstvertrag, Werkvertrag oder was auch immer. Da aber genau das (der Vertragszweck und die Hauptpflichten) nicht schriftlich festgehalten wurde, ist das eben unprofessioneller Murks.
 

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