Darf ich als GEMA Mitglied an Remix Contests teilnehmen?

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Obwohl ich seit ein paar Jahren GEMA Mitglied bin, hab ich die wahrscheinlich typischen Anfängerfehler gemacht und die Sache bisher nicht so ernst genommen (allerdings auch keine großartigen Veröffentlichungen) bzw. nicht wirklich verstanden. Und anscheinend gibt es einen Haufen Leute, die die Geschichte nicht richtig verstehen, aber trotzdem stolz ihr Halbwissen verkünden und verbreiten. Nach dem Motto: "mach einfach, wenn was dann irgendwie doch größer wird, kann man das schon noch im Nachhinein regeln..."

Bei einem Filmmusikprojekt ist es hierbei jetzt aber zu größeren Komplikationen gekommen und ich hab gemerkt, dass die Kollegen dort leider knallhart und in keinster Weise kompromissbereit sind. Letztlich werd ich dort seit nem halben Jahr im Kreis verbunden und kenne einige schon persönlich...einer konstruktiven Problemlösung, die letztlich auf ein persönliches Missverständniss beruht (Fehler sind nunmal menschlich), bin ich aber hierbei keinen Millimeter näher gekommen, doch das ist eine andere Geschichte.

Letztlich möchte ich mir nur weiteren Ärger ersparen und komme endlich auf meine eigentliche Frage zurück, die mir noch keiner wirklich beantworten konnte:

Wie schaut es mit mit Remixcontests aus (z.B. Indabamusic.com - Remixe offizieller, oft international erfolgreicher Künstler)? Laut den AGBs muss man alle Rechte abgeben, allerdings kann man, so weit ich weiß, in Amerika sein Urheberrecht auch abgeben, in Deutschland aber nicht. Da ich früher leidenschaftlich gerne an solchen Wettbewerben teilgenomen habe, stelle ich mir jetzt die Frage, ob ich das laut GEMA überhaupt noch darf. Da ich wie viele andere meine GEMA Mitgliedschaft immer mehr als Einschränkung erlebe, die mir so ziemlich alles, was Spaß macht, verbietet, frag ich mich wirklich, wie andere Leute damit umgehen. Ich weiß, dass es viele nicht besonders ernst nehmen. Doch sobald man Briefe von irgendwelchen Rechtsabteilungen bekommt (oberes persönliches Beispiel bzgl. Filmmusik), sieht man die Sache wohl etwas anders...
 
Die Antwort lautet: Fachanwalt. Und wenn die GEMA dir den "Spaß verdirbt ", dann wohl weil Du ihr zu früh beigetreten bist.
 
Naja,
ein Fachanwalt kostet gleich gutes Geld und ist hier vielleicht etwas übertrieben.

Was genau ist dein Problem bei dem Filmprojekt?

Zu den Remixen:
Natürlich kannst (und idR musst) du bei einem solchen Remixcontest alle Rechte abgeben.
Du bist hier ja nicht der Komponist, deshalb hat die Gema hiermit nichts zu schaffen.
Kompositionscredits als Bearbeiter bekommt man bei solchen Contests nie.

Generell gibt es aber - wie auch bei Film, Werbung, o.ä.- 2 ganz verschiedene Rechte.
Zum einen die Masterrechte, die du, wenn Sie bei dir liegen, ganz nach Gusto vergeben kannst, da hat die Gema auch nichts mit zu tun.
Das andere sind die Autoren-/Verlagsrechte, die du als alleiniger Rechteinhaber auch frei Vergeben/Lizensieren kannst.
Hier kommt aber, wenn du Mitglied bist, sofort die Gema ins Spiel und verlangt für jede Aufführung oder Vervielfältigung (Tonträger, Kino, DVD, Internet, etc.) einen Obulus.
Das macht sie, weil du sie mit deinem Beitritt quasi dazu beauftragt hast.

Du kannst also keine sog. gemafreie Musik mehr machen und auch nicht die Autorenrechte per Total-Buy-Out pauschal vergeben.

Hoffe das hilft ein wenig
 
Du bist hier ja nicht der Komponist, deshalb hat die Gema hiermit nichts zu schaffen.
Kompositionscredits als Bearbeiter bekommt man bei solchen Contests nie.

Das ist leider nur theoretisch richtig. In der Praxis kann es der GEMA sehr schnell egal sein, dass man vom Veranstalter keine Credits bekommt. Wenn man zum Beispiel für einen Remix zu der Gesangslinie(also Komposition) eines anderen einen neuen Bass improvisiert aufnimmt, ist man nach GEMA-Sicht Mitautor.

Das haben mir jedenfalls die zuständigen Anwälte der GEMA auf Anfrage so mitgeteilt.

Halbwegs sicher wäre nur, wenn man tatsächlich nur das gelieferte Material, ohne was hinzuzufügen, Reihenfolgen zu ändern, zu loopen, neu mixt.


Du kannst also keine sog. gemafreie Musik mehr machen und auch nicht die Autorenrechte per Total-Buy-Out pauschal vergeben.

Für Filmmusik macht die GEMA da eine Ausnahme, man muss es aber vorher beantragen und schriftlich mit der GEMA ausmachen, dass dieses eine Projekt von der Verwertung ausgeschlossen sein soll. Das gilt dann übrigens nicht für die Soundtrack-CD und nicht, wenn ein Stück der Filmmusik im Radio gespielt wird.

Außerdem kann man angeblich auch ganze Bereiche(Online, Airplay, Live) pauschal aus der Verwertung herausnehmen.
 
Du bist hier ja nicht der Komponist, deshalb hat die Gema hiermit nichts zu schaffen.
Kompositionscredits als Bearbeiter bekommt man bei solchen Contests nie.

Das ist leider nur theoretisch richtig. In der Praxis kann es der GEMA sehr schnell egal sein, dass man vom Veranstalter keine Credits bekommt. Wenn man zum Beispiel für einen Remix zu der Gesangslinie(also Komposition) eines anderen einen neuen Bass improvisiert aufnimmt, ist man nach GEMA-Sicht Mitautor.

Das haben mir jedenfalls die zuständigen Anwälte der GEMA auf Anfrage so mitgeteilt.
.


Ich würde eher im Gegenteil sagen, es ist nur theoretisch unrichtig ;-).
Generell bekommen Remixer äusserst selten Credits für Komposition und einen Basslauf hinzuzufügen oder die Reihenfolge zu ändern ist Arrangement und hat keine kompositorische Schöpfungshöhe.
Hier könnte man maximal Bearbeiter-Credits bekommen.
Mir ist allerdings kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Artist oder sein Remixer von der Gema gezwungen wurde solche Kredits zu bekommen, oder Abzutreten.
Diese Gema-Sicht geht vollkommen an der Realität vorbei, zumal es zur Kontrolle derselben überhaupt keine Ressourcen gibt.

Es ist vielmehr nicht selten passiert, dass Künstler, die Samples oder kompositorische Versatzstücke von anderen Künstlern in ihre Stücke eingearbeitet haben, von "gegnerischen" Verlag zur Abtretung der kompletten Autoren-Credits gezwungen wurden.
 
Du bist hier ja nicht der Komponist, deshalb hat die Gema hiermit nichts zu schaffen.
Kompositionscredits als Bearbeiter bekommt man bei solchen Contests nie.

Das ist leider nur theoretisch richtig. In der Praxis kann es der GEMA sehr schnell egal sein, dass man vom Veranstalter keine Credits bekommt. Wenn man zum Beispiel für einen Remix zu der Gesangslinie(also Komposition) eines anderen einen neuen Bass improvisiert aufnimmt, ist man nach GEMA-Sicht Mitautor.

Das haben mir jedenfalls die zuständigen Anwälte der GEMA auf Anfrage so mitgeteilt.
.


Ich würde eher im Gegenteil sagen, es ist nur theoretisch unrichtig ;-).
Generell bekommen Remixer äusserst selten Credits für Komposition und einen Basslauf hinzuzufügen oder die Reihenfolge zu ändern ist Arrangement und hat keine kompositorische Schöpfungshöhe.
Hier könnte man maximal Bearbeiter-Credits bekommen.
Mir ist allerdings kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Artist oder sein Remixer von der Gema gezwungen wurde solche Kredits zu bekommen, oder Abzutreten.
Diese Gema-Sicht geht vollkommen an der Realität vorbei,...

Da hast Du natürlich recht und die GEMA wird sowas auch nicht häufig durchsetzen, denke ich. Aber sie halten sich gerne auch diese potentielle Hintertür offen. Es geht auch nicht nur um Gebühren sondern vor allem um Kontrolle.
 
Was ist mit GVL? Die bekommen doch ihre Daten von Phononet, das hieße, wenn deine Produktion im Ausland irgendwo läuft, müsstest du doch von denen aus Berlin dein Geld bekommen.
 
Im Grunde kollidiert das ganze mit der GEMA schon, denn die Theorie und die Praxis könnten nicht mehr auseinander sein: Eigentlich ist jeder Remix heutzutage eine Bearbeitung mit Werkshöhe (macht auch Sinn, denn sonst wäre es nur eine Neuabmischung). Gemeldet wird das aber eigentlich nie richtig von den Tonträgerherrstellern. Imgrunde alles sehr interessant. Ich persönlich würde es einfach durchziehen.
 
Danke für alle bisherigen Antworten schonmal! Jetzt hab ich doch schon wieder ein paar Dinge mehr verstanden. Ein paar neue Puzzlestücke im großen Musikbusiness Mysterium...

Bei meiner Filmmusik Geschichte ging es letztlich um (nicht ausdrücklich definierte) gemafreie Musik für Schulfilme, also um ein "Buyout" Verfahren, was allerdings auch über eine weitere Zwischenperson, einen Kooperationsparntner im Filmbereich lief. Ich verstand diese GEMA Geschichte damals noch nicht wirklich. Letzten Endes wohl ein Kommunikationsproblem. Im ersten Jahr war das auch kein Problem, da ich kein GEMA Mitglied war. In den nächsten zwei Jahren bei 2 Folgeaufträgen dann schon, allerdings hatte ich das dem Endkunden schon bei unserem ersten und einzigen Treffen klargemacht, dass ich bald GEMA Mitglied werden würde und dass fast jeder aufstrebende Komponist früher oder später diesem Verein beitritt. Doch das hat der Kunde wahrscheinlich schon längst wieder vergessen und mich weiter gebucht. Gutgläubig hab ich dann angenommen, das ließe sich dann schon irgendwie drehen. Doch jetzt wird von den Schulen Geld gefordert, die anscheinend die GEMA Mitgliedschaft verweigern und sich nur ausdrücklich GEMAfreies Material für Unterrichtzwecke beschaffen...und um so tiefer man sich damit beschäftigt, desto mehr Versionen und Interpretationen gibt es. Ich hab schon einen Brief an den Mitgliederdirektor geschrieben und gebeten, diese 2 Werke aus dem Repertoire herauszunehemen, etc., doch vergeblich. Ich krieg langsam das Gefühl, die Leute von der GEMA selbst wissen nicht, wie sie mit diesen Sachverhalt umgehen sollen. Typische Bürokratie.
 

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