Cover Pop-Ballade: mein erstling

  • Ersteller gggunnar
  • Erstellt am
Hi
Der Song kling toll. Herzliche Gratulation. Der Song hat meiner Meinung nach Hitpotential. Gehört aber neu abgemischt. Da ist noch einiges im Argen.

Technisch habe ich die folgenden Anmerkungen.
- Gleich am Anfang einen Klick bei ca. 17 Sec und dann noch einer bei ca. 25 Sec.
- BD und Bass sind "zu tief" mit zuwenig Höhenanteilen und klingen auf kleinen Speakern überhaupt nicht. Ich würde noch den Bass unterhalb 40Hz drastisch reduzieren.
- Insgesamt viel zuviel Höhen
- Gesang im letzten Teil zu leise

Ich nehme an, dass das Mastering noch fehlt - trotzdem würde ich den Mix noch neu aufbauen.

Ueli
 
Hallo zusammen, erstmal vielen dank für eure kritik, wir werden versuchen, die angesprochenen mängel zu beheben. Einiges davon ist zwar geschmacksache, aber gleichgerichtete meinungen bestimmen den trend und dagegen soll man sich ja nicht verwehren, besonders wenn die eigene Erfahrung noch nicht so gross ist :)

ich hab übrigens mit der austro-mechana gesprochen, die mir folgende info zuschickte:

INFORMATIONSBLATT FÜR SONDERPRESSUNGEN

Bei Tonträger-Produktionen sind folgende Punkte zu beachten:


Vor Auftragserteilung an ein Vervielfältigungsunternehmen ist bei unserer Gesellschaft die Herstellungsgenehmigung einzuholen, die von uns gegen Bezahlung der gemäß nachstehend angeführtem Tonträgertarif fälligen Lizenzgebühren erteilt wird. Zur genauen Berechnung der Lizenzgebühr benötigen wir folgende Angaben:


- Titel, Komponist, Textautor, Musikverlag der eingespielten Werke
- Bearbeiter (vor allem bei Volksweisen und urheberrechtlich freien Kompositionen)
- Spieldauer der einzelnen Werke
- Katalognummer und Label
- geplante Auflagenhöhe
- Vervielfältigungsunternehmen
- Detailverkaufspreis (inkl. Mehrwertsssteuer) bzw.
- Händlerabgabepreis (exkl. Mehrwertssteuer) bzw.
- Verwendungszweck von Tonträgern, die nicht verkauft werden


Unser Tonträgertarif setzt voraus, daß sämtliche Werke urheberrechtlich geschützt sind und zu dem von unserer Gesellschaft verwalteten Repertoire gehören, anderenfalls errechnet sich die Lizenzgebühr anteilsmäßig.

Weiters gehen wir davon aus, daß die festgelegten Höchstzahlen von lizenzpflichtigen Werken nicht überschritten werden, z.B. bei

LP + MC (bis 60´) 16 Werke (Dauer pro Titel über 1'45'') oder
28 Fragmente (Dauer pro Titel bis 1'45'')

CD 18 Werke oder 30 Fragmente

Wird diese Höchstzahl überschritten, wird die Lizenzgebühr anteilsmäßig erhöht.


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TONTRÄGERTARIF






Der aktuelle Tonträgertarif wurde im Amtsblatt der Wiener-Zeitung vom 6. Juli 1995 in folgendem Wortlaut veröffentlicht:

Die Verwertungsgesellschaft AUSTRO-MECHANA, Gsellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 1030 Wien, Baumannstraße 10, verlautbart folgenden Tonträgertarif.

Soweit nicht mit Nutzerorganisationen besondere Vereinbarungen bestehen, beträgt die Lizenzgebühr für die Vervielfältigung und Verbreitung von musikalischen Werken mit oder ohne Text aus dem Repertoire der AUSTRO-MECHANA auf Tonträgern (z.B. CD, LP, MC) zu Handelszwecken

10% des Konsumentenpreises

nach Abzug der Mehrwertsteuer. Ist kein Konsumentenpreis feststellbar, wird dieser aus dem Abgabepreis an Detailhändler und einem Aufschlag von 37% errechnet.

Die Mindestlizenz pro Tonträger beträgt

pro Single/CD-Single ........................ € 0,20 (öS 2,75)
pro Maxi-Single/CD-Maxi .................. € 0,33 (öS 4,50)
pro LP ............................................... € 0,52 (öS 7,15)
pro MC bis 60 Min. ........................... € 0,45 (öS 6,25)
pro MC bis 120 Min. ......................... € 0,73 (öS 10,00)
pro CD-LP ........................................ € 0,73 (öS 10,00)
pro MD/DCC ..................................... € 0,73 (öS 10,00)

Zur Lizenzgebühr sind zusätzlich 20% Umsatzsteuer zu entrichten.

Bei Auswertungen auf MIDI-Disketten oder auf AUDIO-CD-ROM gelten dieselben Lizenzbedingungen; die Mindestlizenz darf jedoch € 0,07 (öS 1,--) pro angefangenes Werk (Fragment) bis zu einer Spieldauer von 3 Minuten nicht unterschreiten.

Ist die Spieldauer der zum Repertoire der AUSTRO-MECHANA gehörenden Werke kürzer als die Gesamtspieldauer des Tonträgers, verringert sich die Lizenzgebühr im entsprechenden Ausmaß.

Die Werknutzungsbewilligung ist vor der Vervielfältigung und/oder Verbreitung zu erwerben. Wenn dies nicht geschieht, ist gemäß § 87 UrhG. das Doppelte des oben genannten Entgeltes zu entrichten.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht, insbesondere für Werbezwecke, bleibt vorbehalten.
 

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