Beats via OnlineShop verkaufen

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hansolo

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Hallo recording.de community,

ich möchte meine beats in einem shop auf meiner homepage für andere künstler anbieten.
reicht es aus, wenn ich mich beim finanzamt als "freiberuflicher musiker" anmelde oder muss ich gleich ein gewerbe anmelden ?

und wie verhälst es sich mit seiten wie z.b. soundclick ?

vielen dank für eure hilfe
hans
 
Meines Wissens musst du ein Gewerbe anmelden. Du bietest ja nicht deine Dienste als Musiker an sondern du verkaufst ein Produkt (deine Beats).
Keine Garantie. Im Zweifelsfall einfach direkt beim Finanzamt fragen.
 
da hab' ich schon nachgefragt.. der nette herr am telefon sagte, ich solle doch mal beim gewerbeamt nachfragen. aber eigentlich müsse ein freiberuflicher musiker kein gewerbe anmelden.

reicht es denn, wenn ich mich erstmal nur beim finanzamt anmelden und falls ich irgendwann mal etwas mehr einkommen durch den shop habe, mir ein gewerbe anzumelden ?
 
Als Musiker bist du zunächst freiberuflich, dass iss schon richtig. Aber wenn du Biets verkauft, dann würde ich auf "Gewerbe" tippen, denn dan verkaufts du ein Produkt (das sehe ich wie noisefloor).....und dann mit allen steuerrechtlich Aspekten....
 
ach, und wenn ein bildender Künstler / Maler seine Werke anbietet, ist er auf einmal kein freischaffender Künstler mehr? Das würde mich jetzt aber wundern...

Ich würde sagen, solange Du nur Deine Musik verkaufst = freischaffender Künstler bzw. Freiberufler.

wenn Du aber ein Label gründest etc. = Gewerbe

Wenn das ganze nebenberuflich läuft und Du nicht mehr als ca. 5700 € im Jahr Umsatz hast (hab die genaue Zahl nicht mehr im Kopf)
dann läuft das eh als Liebhaberei (musst also keine Steuern zahlen) und ich denke nicht, das als reiner "Beatbauer" mehr zusammenkommt.
 
das denke ich auch nicht.. vorallem nicht, wenn die seite frisch online geht. falls es irgendwann doch mal mehr geld werden sollte, wird das wohl eher durch aufträge kommen und nicht durch den shop auf der seite.
ich werd' morgen mal beim gewerbeamt anrufen und bei der ihk, vlt kann mir da jemand weiterhelfen. ich möchte ungern die kosten durch rechtsberatung, gewerbeanmeldung tragen, wenn ich nichtmal weiß, ob ich überhaupt in den nächsten monaten ein einkommen habe..
 
Also wenn ich mich nicht irre, wird ein Künstler anders definiert. Du vertreibst ein Produkt ( in Form deiner Beatz ) ... Erst der nachfolgende Künstler, welcher die Instrumentalversion deines Titels mit Leben füllt, kann sich als Künstler bezeichnen. Wobei die heutige Technik viele Lücken lässt, im Sinne der amtlichen Definition eines Künstlers.

Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“

– § 2 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
 
PaRaDoX schrieb:
Künstler .. ist, wer Musik... schafft, ausübt oder lehrt

was würde ich denn laut gesetzten ausüben ?
 

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