Bandausstieg

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Ichplatzgleich77

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Moin

Folgende Situation stellt sich dar: Ich habe mit meiner (jetzt ehemaligen) Band Anfang des Jahres ein Album (14 Songs) aufgenommen, welches bisher nicht veröffentlicht wurde. Das bisherige Label (auf dem auch schon ein Debut Album erschienen ist) ist abgesprungen, weil angeblich finanziell angeschlagen. Gestern habe ich mein letztes Konzert mit der Kapelle gespielt und bin nach vorheriger Ankündigung ausgestiegen. Die Jungs wollen aber weitermachen und sich nen neuen Gitarrero besorgen, den gibt es wohl auch schon, alles kein Problem. Meine Frage ist, was hab ich für Rechte an den existierenden Studio-Aufnahmen, da sind wohl Veröffentlichungen in Form von 7 Inches oder Album geplant. Eine 7 Inch gibts bereits davon. Wie soll ich mich verhalten und welche Rechte hab ich usw.? Ich erwarte keine zig Tausend Verkaufseinheiten, aber ein paar werden da schon verkauft.

lg
HP
 
Ich denke mal,es kommt drauf an,inwieweit du an den Songs beteiligt warst.
Texte geschrieben,Songs komponiert oder dran beteiligt gewesen?Oder alles selbst geschrieben?
Wenn schon etwas veröffentlicht wurde,habt ihr das doch bestimmt schon vorher geklärt,oder?Ich meine bei ner Albumveröffentlichung.
 
Die Lyrics sind alle vom Sänger und die "Kompositionen" zu nem großen Teil von mir. Geregelt haben wir bisher gar nix. Was sollte ich denn regeln?

HP
 
Hi HP,
soweit ich weiß bist Du da raus solange Du nichts Schriftliches auf der Hand hast.
Oder wenn das Deine eigenen Titel sind die Du vorher hast schützen lassen.
Vielleicht solltest Du einen Fachanwalt fragen, aber das kostet auch schon etwas.
 
Also es steht doch meistens in CDcovers noch dabei "words by... , music by..." und wenn du da stehst, ist das natürlich dein recht dafür auch entsprechend entlohnt zu werden.
weiß jetzt nicth genau was man dafür bekommen kann etc. aber entweder du lässt dir n festbetrag auszahlen oder bekommst einen prozentuellen anteil der verkauften cds. müsste man dann halt berechnen für jeden... band, komponist, produzent, studio ... bla bla. seid ihr [g=119]gema[/g] mitglied? sonst kann man da noch fragen.
ansonsten hoff auf nen hr'ler der sich damit auskennt.

gruß,I
 
Weil du geschrieben hast,Debutalbum veröffentlicht und so.
Also bei uns stand dann drauf,Text:von dem und dem-Musik:von dem und dem.Und das wurde vorher halt schriftlich geklärt.Egal ob zu dem Zeitpunkt erfolgreich oder nicht.
 
Ok nochmal, es geht mir hauptsächlich um die noch nicht veröffentlichte Angelegenheit. Da gibts naturgemäß auch keine Autorenangaben. Beim bereits beröffentlichten Album stehe ich als Komponist aufgeführt. Mit [g=119]Gema[/g] haben wir nix am Hut gehabt (Punker halt). Müssen die mich fragen, um die Sachen noch zu veröffentlichen? Wie siehts da mit Ansprüchen au Beteiligung aus?

HP

Ich habe übrigens nen fürchterlichen Kater. :puke:
 
Ich denke mal,die müssen dich auf alle Fälle fragen,wenn du der Songwriter warst.Wenn du nichts Schriftliches hast,ist es alleine natürlich schwer zu beweisen.Zu den Ansprüchen kenne ich mich nicht so aus.Könnte mir aber vorstellen dass es über eine einmalige Zahlung abgehandelt werden kann.Oder aber über anteilige Einnahmen der [g=119]GEMA[/g] von den Songs.
 
Schleunigst an einen Tisch setzen und die Sachen abklären...hoffentlich gehen deine Jungs drauf ein, sonst siehts übel aus.

Scheu dich aber nicht, rechtliche Schritte einzulegen....auch nicht als Punk (der wir doch alle irgendwo sind).

[g=119]Gema[/g]? Wer meldet sich bei, sorry, so nem Kleinzeug der [g=119]Gema[/g]?
Das kostet nur Geld und man kommt nie wieder raus.
 
mal ganz von vorne... du musst unterscheiden zwischen den rechten die du als komponist hast (urheberrechte) und den rechten die du als instrumentalist (leistungsschutzrechte) hast.

wenn sie also was veröffentlichen wollen brauchen sie deine zustimmung, von dem her einfach mal ein gespräch mit ihnen führen wie sie das handhaben wollen und vertrag aufsetzen...

falls das ganze eher ne streiterei wird weil ihr euch zerstritten habt: schau das du irgendwie bestätigen kannst, dass DU die songs geschrieben hast. anmeldung bei der [g=119]gema[/g] und songs einrechen is natürlich eine ganz gute möglichkeit, weiters bzw. auf alle fälle solltest du aber auch die sachen niederschreiben und bei nem notar hinterlegen, oder zumindest dir selber eingeschrieben schicken (und ungeöffnet aufbewahren) damit man durch den poststempel eine datierung hat.

bei songs wo du "nur" gitarren gespielt hast können sie deine spuren auch weglöschen, neu einspielen (lassen) usw... aber auch hier dürfen sie nicht einfach deine "arbeit" nehmen und "verkaufen"

das ganze is natürlich dann immer mit vorsicht zu genießen wenns zu ner streiterei wird -> wenn du dir durch unüberlegte handlungen jetzt feinde machst ist es ein leichtes das die restlichen bandmitglieder dann halt "behaupten", dass die gitarrensachen jemand anderes gespielt hat und dann sinds halt 3-4 leute gegen deine mündliche aussage...

also bitte samdhandschuhe anziehen zur sicherheit...
 
Ich würde mich mit den Jungs auch friedlich an den Tisch setzen und versuchen die Sache zu klären.Klar,[g=119]Gema[/g] brauch man nicht unbedingt.War ja nur nen Beispiel.Genauso mit der Kohle.Nur wenn für die neuen Sachen nix Schriftliches vorliegt,wird es halt schwierig mit Ansprüchen,wie auch immer die aussehen mögen.

Wollte nur generell nochmal zum Thema Bandgründung schreiben.Egal ob Punk,Rocker,Popper,Nochnichterfolgreiche,Freunde.... Sobald irgendwelche Einnahmen fliessen,macht wenigstens nen Bandvertrag wo das Wichtigste drinsteht.Also z.B. alle bekommen als Band den gleichen Anteil aus den Einnahmen.Bei Austritt darf die Band,die Lieder weiterspielen,da ja die Songs durch das Umfeld der Band entstanden sind....Du sie aber auch weiterspielen darfst,wenn du möchtest...

Ich weiss hilft dir jetzt leider nicht weiter,wollte das nur nochmal so einwerfen.
 
Klar, hab gar keinen Bock auf Streß.
lg
HP
 
Da Vogi hat vollkommen recht... Es sind hier zwei Rechte betroffen:

Hast Du mitgeschrieben, kannst Du die Songs bei der [g=119]Gema[/g] Melden und Deinen Anteil der Urheberrechtseinnahmen über die [g=119]Gema[/g] einfordern.

Hast Du "nur" mit eingespielt, hast Du ein Leistungsschutzrecht erbracht, daß die Dir entweder entlohnen müssen (per einmaligen Honorar) oder Dich an den Einnahmen aus Schallplattenverkäufen beteiligen.

Theoretisch kann eine Band ein Album aufnehmen und an Label ABC verkaufen und dann das selbe Album nochmals aufnehmen und an XYZ verkaufen, es sei den es gibt eine Exklusivitätsklausel, die den Musikern dies verbietet....

Deine Situation ist noch viel stärker, als jeder bisher hier geschrieben hat - laut Gesetz seid ihr eine GbR gewesen, und da ihr offensichtlcih keinen "Bandvertrag", bzw. "GbR" Vertrag hattet, gehört Dir laut Gesetz der selbe Anteil an allen "Gesellschaftseigentum" die den anderen in der Band - bei 5 Musikern also z.b. 20%.
Wenn Deine Jungs sich jetzt nicht mit Dir an einen Tisch setzen, könntest zu Dich z.b. auf das Markenrecht berufen und den Bandnamen für Hinfällig erklären lassen, weil es ja nicht mehr die selbe Band ist...

Wenn ihr jedoch mal besprochen habt, daß, sollte einer Aussteigen, die anderen so weiter machen können - so golt dies nicht... Müdliche Absprachen sind in Deutschland genauso ein Vertrag, wie die Schriftform...

Im Endeffekt sind es aber immer Egos, die sowas Provozieren - um was geht es denn - Du sagst selbst - ihr werdet keine 1.000 Platten verkaufen - somit wird Dein Anteil, wenig bis nix sein....

Wenn ihr laut Vertrag 15% vom HAP bekommt, ihr normale "Abzüge" wie Verpackungsabzüge, Club usw. habt, liegt ihr zusammen vielleicht bei max. 30-50 Cent/verkaufter [g=420]CD[/g].... Das sind für Dich also 6-10 Cent - bei unter 1000 CDs also zwischen 60 und 100.-Euro....Na ob es sich lohnt für sowas diesen Aufstand zu machen.....Einmal beim Anwalt anrufen und sich 20 min. beraten lassen, wird Dich da teurer zu stehen kommen....
 

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