Anwalt gesucht für Abmahnungen

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Anderes Szenario:
Bushido - Konzert.
Wieviele der Besucher haben die "echten" CDs im Regal?
Aber alle haben 35EUR Eintritt bezahlt.
CFR
 
Erst letzte Woche wurde vom OLG entschieden, dass Eltern nicht mehr haftbar gemacht werden können, wenn ihrre Kids illegal Zeug runterladen. Sie müssen nur irgendwie belegen, dass sie ihre Kinder über das Thema aufgeklärt haben.

Ergo: haste Kinder, kannste soviel Mukke saugen wie de willst und niemand kann dir was :)

Was aber im selben Prozess ein Thema war: Anwälte dürfen nicht mehr beliebig hohe Abmahngebühren verlangen.

Ich seh das mit der kostenlosen Musik so:

Es gibt Menschen, die sind ne richtige Rampensau. Die können live spielen und scheiß Musik machen und verdienen sich ne goldene Nase.

Es gibt die, die auf der Bühne nix darstellen, aber ihr Instrument perfekt beherrschen (oder mehrere *kicher*). Deren Musik bekommt man aber für umme an jeder Ecke.

Wer von beiden darf nun von der Musik leben?

...also ist das Argument "kostenlose Werbung" auch nicht wirklich gut.

Es muss sich halt jeder überlegen, ob es sich lohnt, professionell Musik zu machen. Bin ich bereit, meine gesamte (Frei-)Zeit zu opfern? Welche Gegenleistung ist realistisch? Das muss man wissen, BEVOR man Profimusiker wird.

Die Realität sieht ja so aus:

Heute verdient man an mp3, CDs, Platten nur noch so viel, dass die Produktionskosten gedeckt sind. Durch Airplays (gema) kommt dann zusätzlich ein kleiner Betrag in die Kasse.
Den Rest muss man sich durch viele Konzerte, Endorsements, Werbeverträge, und was weiß ich noch alles dazuverdienen.

Wenn man das kann, sollte man Profimusiker werden.
 
Ging alles über nen Anwalt, ja, ich musste zahlen.
Zahlen müssen hättest du erst auf richterliche Anordnung.
Diese Drohungen und Mahn-Forderungen von diesen Abmahn-Spinnern sind immer völlig überzogen und kommen in aller Regel nicht durch.
 
Ich hab' jetzt nicht alles gelesen, aber wer ein wenig im hier und jetzt angekommen ist (ja- autsch), der sollte sich zweimal überlegen, wie scheisse er es finden will, wenn die Musik im Netz breit verfügbar gemacht wird. Ich kann das vom Gefühl her schon nachvollziehen, aber rein rational betrachtet ist das ein guter Ausgangspunkt für Folgeaktivitäten.

Macht nur nicht den Fehler die Musik ins Volk zu werfen und zu sagen "nehmt, nehmt meine Schäfchen". Immer diskret Abstand zu dem Thema nehmen, Dinge geschehen lassen und konstruktiv reagieren.
 
(Alp)Träumer ... es sei denn Equipment, Dienstleistungen, Personal usw. gibts jetzt auch umsonst. Dann bin ich dabei.
 
Der signifikante Grund warum Leute wie Du und ich Arbeiten gehen ist doch schlicht und ergreifend den Lebensunterhalt zu sichern und nichts anderes. Spaß an der Arbeit ist ein reiner Nebenaspekt.
Da würdest Du auch die Lust verlieren oder etwa nicht ?
Das ist doch genau der Punkt.
Man kann eben nicht unbedingt immer mit den Dingen durchkommen, die einem Spaß machen.
Und man kann auch nicht erwarten, von seiner Musik leben zu können ... konnte man nie.
Wenn das klappt, kann man sich glücklich schätzen. Wenn nicht, muss man eben -wie alle anderen Leute auch- nebenbei Arbeiten, um sein Hobby trotzdem ausleben zu können.

Ich verstehe diese Erwartungshaltung einfach nicht.
Ich habe irgendwie auch noch keine Leute darüber jammern hören, daß sie so gerne Bilder malen, aber nicht davon leben können.
Woher kommt diese Haltung?:
"Ich will gerne Musik machen. Ich mach das jetzt. So, jetzt muss ich dafür bezahlt werden."

So funktioniert die Welt einfach nicht ... in keiner Branche. Man muss nun mal leider das tun, was bezahlt wird, und nicht das, worauf man am meisten Lust hat bzw. was man sich in den Kopf gesetzt hat.

1. File-Hoster können unter Umständen als Störer haften (vgl. BGH Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11).
Ich habe jetzt nicht den Nerv, mich durch irgendwelche Urteile zu wühlen.
Es ist doch wohl so, daß ein Hoster zwar verpflichtet ist, illegalen Content bei Meldung runter zu nehmen, nicht jedoch dafür haftet, was Dritte bei dem Service hochladen.

2. Gerade bei Usern, die eben nicht von File-Hostern laden sondern sich im Filesharing-Netzwerken bewegen, ...
Völlig richtig. P2P-Netzwerke sind natürlich nach wie vor vollkommen transparent.
(Nutzt die heutzutage überhaupt noch wer?)

3. Die Gerichte lassen solche Anträge NIEMALS liegen, weil nämlich im Falle einer offensichtlichen Rechtsverletzung sofort eine entsprechende Anordnung des Gerichts (§ 101 Abs. 9 UrhG) ergeht (dauert quasi einen Tag).
Da habe ich mehrfach das komplette Gegenteil gehört, gelesen, gesehen.
Die Gerichte hätten auch überhaupt nicht die Zeit, alle Anträge zu bearbeiten.

Wer von beiden darf nun von der Musik leben?
Das ist die falsche Frage.
Wenn's nach mir ginge, dürfte/sollte jeder dem leben können, was er will.
Nur das ist eben leider nicht die Realität.
 
Ergo: haste Kinder, kannste soviel Mukke saugen wie de willst und niemand kann dir was
Aber deinem Kind kann man was. Sollte nachweisbar sein, dass dem Kind bewusst ist, dass es eine illegale Handlung begeht, haftet das Kind selbst.

Grüße
Cos
 
Zahlen müssen hättest du erst auf richterliche Anordnung.
Diese Drohungen und Mahn-Forderungen von diesen Abmahn-Spinnern sind immer völlig überzogen und kommen in aller Regel nicht durch.

Lieber Kuno, Du verzapfst hier mal wieder den größten Schwachsinn, ohne Ahnung zu haben und ohne rot zu werden!

Zunächst geht es um einen Unterlassungsanspruch, der beim allseits beliebten LG Hamburg mit ca. 10.000 EUR Streitwert zu Buche schlägt. Wenn Du nichts machst und schön abwartest, dann hast Du erstens eine einstweilige Verfügung und darfst zweitens schon deswegen Verfahrenskosten und die gegenrischen außergerichtlichen Kosten berappen, die sich bei einem solchen Streitwert alleine auf über 1.000,- belaufen. Nach der einstweiligen Verfügung kann dann noch das Klageverfahren kommen, was wieder ne Lizenz zum Gelddrucken ist - für den Abmahnhai.

Damit ist aber noch nicht der Schadensersatzanspruch geregelt. Für Bilder gibt es ähnlich wie für Musikstücke eine Art Tarif - einen Rahmen, der durch gerichtliche Entscheidungen über Schadensersatzleistungen gezogen wurde. Wobei man bei Bildern weniger argumentieren kann als bei Musikstücken.

Mich hat neulich mal eine Kollegin um Rat gefragt, weil es in einem anderen Fall genauso weit gekommen ist. Da lief bereits ein Klageverfahren, und es ging nicht mehr um Unterlassungserklärung und 480 EUR wie am Anfang. Aufgrund des Gerichtsverfahrens waren schon Verfahrenskosten von 3.000,- EUR im Pott. Ohne Schadensersatzforderung.

Das hat alles nichts damit zu tun, wie man ähnliche Fälle in der Praxis erledigen kann. Ich darf sagen, dass die meisten Kunden bei mir entweder gar nichts an die Abmahnanwälte zahlen oder unterm Strich inkl. meiner Kosten meistens günstiger wegkommen als ohne meine Hilfe. Aber eins ist klarzustellen: Das geht nur außergerichtlich, solange das Kind noch nicht ganz in den Brunnen gefallen ist. Nichts tun und erstmal ein Gerichtsverfahren abwarten ist tödlich!

Mannmannmann Kuno, Du bist echt der Oberschlaumeier... Hast Du noch mehr solcher Tipps auf Lager?
 
Besser als EarlGrey über mir kann man es nicht beschreiben, ist ja auch ein Kunststück für nen Mann vom Fach :)

Fakt ist: Bekommt man ein Schreiben wie ich es erhalten habe bezüglich eines urheberrechtlich geschützten Bildes heisst es SOFORT handeln.

Fachanwalt muss her, der schaukelt dann das Kind wie bei mir geschehen und versucht sich in Schadensbegrenzung.

Was man nicht sollte:
1. Warten
2. Ohne Anwalt handeln.
3. Bezahlen

All das führt zu dem was EarlGrey oben als WorstCase beschreibt, versprochen.
 
Man kann eben nicht unbedingt immer mit den Dingen durchkommen, die einem Spaß machen.
Und man kann auch nicht erwarten, von seiner Musik leben zu können ... konnte man nie.
Wenn das klappt, kann man sich glücklich schätzen. Wenn nicht, muss man eben -wie alle anderen Leute auch- nebenbei Arbeiten, um sein Hobby trotzdem ausleben zu können.

lasst Euch doch von einer 70jaehrigen adoptieren wie der Daniel Kueblboeck :)
 
Erst letzte Woche wurde vom OLG entschieden, dass Eltern nicht mehr haftbar gemacht werden können, wenn ihrre Kids illegal Zeug runterladen. Sie müssen nur irgendwie belegen, dass sie ihre Kinder über das Thema aufgeklärt haben.

Das ist so in dieser inhaltlich sehr pauschal-oberflächlichen Ausführung nicht korrekt!

1.) wurde vom BGH die besagte Entscheidung am 15. November 2012 unter dem Az.: - I ZR 74/12 - gefällt und nicht von einem OLG

und

2.) wurde lediglich entschieden, dass man Eltern dann nicht haftbar machen kann, wenn ihnen keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen ist (wie in diesem Fall, wo es um das illegale Filesharing eines 13-jährigen ging, der ja selber mit unter 14 Jahren noch nicht strafmündig war).



Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=62207&linked=pm






Die Haftbarkeit von Eltern denen man die grobe fahrlässige Verletzung von Aufsichtpflicht nachweisen kann, oder auch die eventuelle Haftbarkeit von Kindern ab dem vollendeten 14-Lebensjahr mit dem eine Strafmündigkeit eintritt, bleibt von diesem Urteil erstmal unberührt und wäre schlichtweg neu und im Einzelfall auszuurteilen.




Vielleicht ein ganz interessanter Artikel in dem (groben) Zusammenhang:

http://detektor.fm/musik/kann-man-von-musik-leben-supershirt-ziehen-blank/
Wirklich interessanter und anschaulicher Bericht. :)
 
Grundsätzlich s

timme ich Dir zu: es macht keinen Spaß, Musik zu machen, wenn es dann doch einige Leute hören, aber nix dafür zahlen wollen.

Wenn das echt deine Sicht zum Thema Musik ist, kann ich nur sagen: Pfui!

Such dir doch einen anderen "Job", wenn du mit der Bezahlung nicht zufrieden bist, und lass die Leute Musik machen, die das Ganze nicht nur als Mittel zum Geld verdienen sehen.

@Kuno:

Punkt 1: Ich mach Musik, weil es mir Spaß macht

und Punkt 2: Ich habe mich schon früh entschieden, Musik als Hobby und Amateur zu sehen, deshalb hab ich schon immer auch einen anderen Job.

aber entscheidend ist Punkt 3:
Wenn es Leute gibt, denen die in meiner Freizeit erstellte Musik gefällt, dann freut mich das zuallererst mal - wie vermutlich alle Anderen hier auch. Wenn dann aber diese Leute meinen, sie müssen meine Musik ohne Urheberrecht illegal online verbreiten, ohne einen Cent abdrücken zu wollen, dann finde ich es nicht mehr ok. Denn ich habe auch Kosten für Instrumente, Computer, Studio etc. Genau das war meine Kernaussage zu dem identisch geschilderten Problem vom Threadersteller.

Und dazu schreibst Du "Pfui"?

Machst Du etwa Musik grundsätzlich für lau? Und zwar auch dann noch, wenn auf einmal Deine Songs illegal im Netz kursieren?
 
aber entscheidend ist Punkt 3:
Wenn es Leute gibt, denen die in meiner Freizeit erstellte Musik gefällt, dann freut mich das zuallererst mal - wie vermutlich alle Anderen hier auch. Wenn dann aber diese Leute meinen, sie müssen meine Musik ohne Urheberrecht illegal online verbreiten, ohne einen Cent abdrücken zu wollen, dann finde ich es nicht mehr ok. Denn ich habe auch Kosten für Instrumente, Computer, Studio etc. Genau das war meine Kernaussage zu dem identisch geschilderten Problem vom Threadersteller.

Und dazu schreibst Du "Pfui"?

Machst Du etwa Musik grundsätzlich für lau? Und zwar auch dann noch, wenn auf einmal Deine Songs illegal im Netz kursieren?

Mhhm, und ich war der Auffassung Du machst das beruflich.
Nun ja. Demnach wohl nicht.
Lass es mich mal so formulieren:

- Wollen
- Können
- Erlauben/ Zulassen

Mich freut es auch wenn Leute meine Musik hören "wollen" - Die Wahrheit ist, die meisten "wollen" es nicht, oder "können" es nicht. Außer einigen wenigen in den Staaten.
Warum können die das ?
Weil ich es Ihnen "erlaube" - Creative Commons macht es möglich.

Ich rechne also mit der Weitergabe meiner Werke an dritte :)

Was soll ich also nun diesen Leuten die offensichtlich - wenn auch selten - meine Lieder downloaden hinterher gängeln ?
Damit ich mir von denen mein "Hobby-Equipment" bezahlen lasse ?
Das ist doch lächerlich.

Ich finde es natürlich nicht in Ordnung wenn jemand etwas verbreitet ohne den Urheber - In den Fall Dich - vorher um Erlaubnis zu bitten. Das währe das gleiche wenn jemand von mir ein Foto nimmt um dieses als Werbeträger für sein Produkt herzunehmen.
Da will ich dann auch Kohle dafür sehen - Ähnlich wie §22 KunstUrhG.

Doch sich (D)einem Hobby zu widmen und darauf zu pochen das Equipment als Abschreibungsobjekte zu betrachten halte ich für eine falsche Argumentation.

Das währe ungefär so als würde ich "schwarz" einem Kumpel ein Hoftor schweißen und mir von Ihm
das Schweißgerät bezahlen lassen.

Sorry, doch da musst irgendwie Deinen Frieden mit Dir machen.
 
musik machen ist ein hobby.
genauso wie fußball spielen.

wer es zum beruf machen will der darf nicht rumjammern wenn es nicht zum leben reicht.

viel ärmer sind die leute dran die zwar einen beruf haben aber kein hobby ;)

was haben berufsmusiker eigentlich für hobbys? :D
 
was haben berufsmusiker eigentlich für hobbys? :D

Wahrscheinlich keine die mit Musik zu tun haben.
Die werden sich mit Sicherheit in den Abendstunden in eine Schalldichte Kabine begeben um
nur die absolute Ruhe und Stille zu genießen. Ungefähr so, als würde sich ein Koch nach Feierabend für sich selbst lediglich eine Tütensuppe aufmachen wollen.

Mensch, jetzt weiß ich auch warum ich seit Monaten nicht mehr im Keller war :)
 
@SynthRock:

Mein "Gerechtigkeitsempfinden" sieht so aus, dass ich mich freue, wenn Leute meine Musik anhören, anklicken, whatever. Freut doch jeden, wenn anderen Leuten die eigene Mucke gefällt. Da steht eindeutig der Hobbygedanke und der typische Idealismus im Vordergrund. Da hab ich auch kein Problem, wenn sich ein paar Schüler oder Studenten oder Lieschen Müller das Zeugs kostenlos reinziehen.

Ich hab aber dann ein Problem damit, wenn auf einmal irgendwo 200MB mp3-Files zum download angeboten werden oder meine Sachen auf zahlungspflichtigen (illegalen) Portalen erscheinen. Dann sag ich mir halt auch: ey, wozu verlangen andere Kohle für Dinge, die ich - wenn wir in dem Fall schon den finanziellen Charakter in den Vordergrund stellen (müssen) - letztendlich vorfinanziert habe. Dafür hab ich dann halt null Verständnis - trotz Hobby, trotz Idealismus. Denn wenn ich als Hobbymusiker Idealismus zeige, erwarte ich das von den Konsumenten meiner Musik auch. Ist das nicht gegeben, dann erwarte ich auch eine Beteiligung.

Trennen lässt sich das leider nicht immer glasklar, das ist das blöde an der Geschichte, aber ich hoffe mal, meine Denke ist hier rübergekommen.
 
Ich habe jetzt nicht den Nerv, mich durch irgendwelche Urteile zu wühlen.
Es ist doch wohl so, daß ein Hoster zwar verpflichtet ist, illegalen Content bei Meldung runter zu nehmen, nicht jedoch dafür haftet, was Dritte bei dem Service hochladen.

Vielleicht solltest Du das aber das nächste mal tun, bevor Du Dinge mit inniger Überzeugung behauptest und das noch auf einem Gebiet, in dem Du Dich offenkundig gar nicht auskennst.

Im Übrigen: Doch sie haften unter diesen Umständen, jedenfalls dann als Störer auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und man siehe sich EarlGreys eindrucksvolles Rechenbeispiel in einem Präsenzfall an. Gerade in Hamburg ist die Sache sehr gefährlich, von der Musikindustrie verklagt zu werden.

Im Übrigen ist der größte Schwachsinn, den EarlGrey noch gar nicht betont hat, dass die Gerichte die Sache einfach liegen lassen, denn dies ist bereits aus rechtsstaatlichen Gründen einfach den Gerichten gar nicht möglich. Die Staatsanwaltschaften können Sachen "liegen lassen", aber auch nur mit triftigem Grund. Und da seit der Neufassung des in diesem Jahre bereits vor dem BGH streitigen Auskunftsanspruchs der Weg über die Staatsanwaltschaften nicht mehr erforderlich ist, spielt das keine Rolle.

P2P Netzwerke werden übrigens zuhauf genutzt. Dem liegt im Übrigen auch der Sachverhalt für die am 15.11.12 ergangene BGH Entscheidung zugrunde.

Dass Du das komplette Gegenteil gehört hast, ändert an der Sache nichts - wo Du es gelesen hast, wüsste ich jedoch gerne.
 
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