Ähnlicher Künstlername

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t-soul

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Wie verhält es sich rein rechtlich, wenn es einen ähnlichen Künstlernamen gibt - einem das aber wirklich erst später auffällt (weil man ja schließlich nicht alle Künstler kennt).

Wenn ich mich zum Beispiel "R. Kelly" nenne, hinterher aber merke, dass es schon den Musiker "Kelly" gibt. Dann war "Kelly" zuerst da und "R. Kelly" wäre zufälligerweise sehr ähnlich. Muss ich meinen Namen ändern?

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich seinen Namen schützen zu lassen?
 
Ich kenne mich auch nicht wirklich aus, aber ich glaube du kannst deinen namen behalten, falls die anderen den Namen nicht geschützt haben und/oder du keinen kommerziellen Erfolg hast. (Jeder volltrottel könnte sich 50 cent nennen und scheiße rappen und würde nicht besrtaft werden, aber wenn er dann 5000 Platten verkaufen will könnte das anders aussehen)

Gab es nicht mal eine Boygroup mit dem Namen "Die Allianz" die sich umbenennen mussten in "Band ohne Namen" weil ein Versicherungskonzern dagegen geklagt hatte?

Es ist nicht immer einfach, wie du siehst. Darf ich mal so rein aus Interesse fragen um was für einen Namen es sich dabei handelt?
 
Gab es nicht mal eine Boygroup mit dem Namen "Die Allianz" die sich umbenennen mussten in "Band ohne Namen" weil ein Versicherungskonzern dagegen geklagt hatte?

Ja genauso ist es!
 
Gab es nicht mal eine Boygroup mit dem Namen "Die Allianz" die sich umbenennen mussten in "Band ohne Namen" weil ein Versicherungskonzern dagegen geklagt hatte?

ja, stimmt,....
lustiger finde ich allerdings das anscheinend "tic tac toe" damals einen rechtsstreit mit den leuten von den "tic tac" bon bons gehabt haben sollen :D

also ich glaube das ist ne schwammige angelegenheit,....
 
Wo und wie kann man denn eine mehr oder wenige "sichere" Antwort bekommen? Kann da ein Rechtsanwalt weiterhelfen oder kann der eigentlich auch nichts sicheres sagen? Denn letztlich will ich mir den Streß mit evtl. späteren Namensänderung ersparen.

Wenn ich meinen Namen als Marke schützen lasse, dann gilt das ja für Deutschland. Was ist jetzt, wenn der andere Name z.B. in Dänemark oder so was verwendet wird?
Natürlich nur für den theoretischen Fall, dass man die 5000 Platten verkauft und die "andere Seite" auf den Namen aufmerksam wird...
 
Naja ich glaube Konzerne wie die Allianz sehen das sowie so anderse als irgendwelche Künstler. Wenn du deinen Namen hier in Deutschland schützen lässt ist die Angelegneheit schon teuer genug, ich glaube Internationales Reacht auf eine Namen ist nahezu unbezahlbar. Ich glaube aber auch wenn due hier einen Namen als "Dogmeat" hast und der in Deutschland geschützt ist und in Dänemark gibt es aber auch eine Band "Dogmeat" hast du nicht viel zu befürchten. Und eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus...

Aber ich bin alles andere als Fachmann, ein Rechtsanwalt kann dir auf jeden fall helfen, du solltest nur im Vorfeld klären, ober das auch in sein Gebiet miteinfließt, denn ein Familienrechtsanwalt wird dir natürlich nicht viel helfen können. Aber wenn du einen persönlichen Rechtsanwalt hast, du grün mit dem bist und das aber nicht sein gebiet ist, wird der sicher einen Freund/Kollgen haben, der sich damit auskennt, das ist doch alles Inzest bei denen, vor Gericht brüllen die sich gegenseitig an nur um dann abends zusammen ein Bier zu trinken...

Geh wie gesagt besser zu einem, er wird dir in irgendeiner Form helfen können. Aber lass dich nicht abziehen!
;)
 
DEINEN Namen brauchst Du nicht schützen zu lassen.
Anders sieht es bei Band-Namen oder "Künstlernamen" aus.

Und bei 5000 verkauften Platten, sollten wir uns schleunigst unterhalten. :D


Gruß
Superstar
 
Naja, es geht eben um den Künstlernamen :-(
 
Hi,

Ein Anwalt für Markenrecht, oder Namensrecht sollte dir weiterhelfen.
Grundsätzlich heist es aber "Wer zuerst kommt mahlt zuerst". Bei ähnlichkeiten, kommt es auch auf die "ähnlichkeitstiefe", und die eigentliche wortbedeutung an glaub ich. Also "DoggyDog" is prinzipiell schon ähnlich, heisst aber was ganz anderes als "Dogmeat".
Bei der Allianz gings ja um Namensgleichheit, und das ist was ganz anderes. da können die schon klagen, und dafür braucht man kein MegaCon sein:)

Benni.
 
Wenn ich meinen Namen als Marke schützen lasse, dann gilt das ja für Deutschland. Was ist jetzt, wenn der andere Name z.B. in Dänemark oder so was verwendet wird?
Natürlich nur für den theoretischen Fall, dass man die 5000 Platten verkauft und die "andere Seite" auf den Namen aufmerksam wird...
^^ also HIM mussten sich mal umbenennen als sie in Amerika(wo genau weiß ich nicht mehr) touren wollten weil es dort schon eine Band gab die so hieß.
Aber ich denke du wirst, sofern es nicht einen Künstler gibt der schon so heißt, nichts auzustehen haben.
Und wenn dein Name nur 'ähnlich' ist, wird es da sicher keinen Streß geben. Allein im Metal Bereich gibt es so viele Band die einen ähnlichen Namen haben.
Da hab ich auch nie von größeren Problemen gehört.
z.B. den Namen Disgorge haben 2 Bands. Die einen müssen glaub nur (US) hinter ihren Namen schreiben.
 
Naja, die Frage ist nur wie ähnlich etwas sein darf. In meinem Beispiel mit "Kelly" und "R. Kelly" ist die Ähnlichkeit schon groß. Ich habe das Beispiel gewählt, weil es meinem Problem sehr nahe kommt. Es geht nur um diesen Anfangsbuchstaben...
 

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