tja.
Da kann man mal wieder sehen, wie dumm und desinformiert die Piratenpartei und die ACTA-Demonstranten sind....
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10 Mythen über das ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement –
Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie:
1. Durch das ACTA wird der Zugang zum Internet beschränkt und es werden
Websites zensiert.
Lesen Sie das ACTA-Abkommen im Wortlaut – es findet sich darin keine einzige
Textstelle, die diese Behauptung belegt. Das ACTA ist gegen großangelegte illegale
Handlungen gerichtet, wie sie oft von kriminellen Organisationen begangen werden. Es
geht nicht um die alltägliche Internetnutzung. Materialien und Informationen, bei denen
keine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums vorliegt, können weiterhin über das
Internet ausgetauscht werden. Anders als bei den Gesetzesentwürfen, die derzeit in den
Vereinigten Staaten diskutiert werden (SOPA und PIPA), wird es aufgrund des ACTA
weder zur Einschränkung der Rechte von Internetnutzern noch zur Schließung von
Websites kommen.
2. Das ACTA wird dazu führen, dass die Laptops von Fluggästen an der Grenze
kontrolliert werden und dass der Internetverkehr überwacht wird.
Die Einhaltung von Grundrechten wie dem Recht auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit
sowie dem Datenschutz wird ausdrücklich als eines der Grundprinzipen des Abkommens
bezeichnet. Es wird im ACTA sogar eigens ausgeführt, dass Reisende von Kontrollen
befreit sind, wenn eventuelle rechtsverletzende Waren keinen gewerblichen Charakter
haben und nicht Teil eines großangelegten illegalen Handels sind.
3. Das ACTA ist ein Geheimabkommen. Die Verhandlungen waren nicht
transparent und wurden „hinter verschlossenen Türen“ geführt. Das
Europäische Parlament war nicht vollständig informiert, die betroffenen
Interessengruppen wurden nicht konsultiert.
Der Wortlaut des ACTA ist für jedermann öffentlich zugänglich. Die Verhandlungen über
das ACTA unterschieden sich nicht von den Verhandlungen über andere internationale
Abkommen. Solche Abkommen werden in der Tat nicht öffentlich ausgehandelt, aber
durch den Vertrag von Lissabon und die überarbeitete Rahmenvereinbarung existieren
klare Regeln über die Unterrichtung des Europäischen Parlaments im Rahmen derartiger
Verhandlungen. Diese Regeln wurden genauestens befolgt. Der Handelskommissar
Karel De Gucht hat an drei Plenarsitzungen teilgenommen und mehrere Dutzend
schriftliche und mündliche Anfragen sowie zwei Entschließungen und eine Erklärung des
Europäischen Parlaments beantwortet. Die Kommissionsdienststellen wiederum haben
im Laufe der Verhandlungen mehrere spezielle Informationsveranstaltungen für
Mitglieder des Europäischen Parlaments durchgeführt.
Ebenso wurde die Öffentlichkeit von Beginn der Verhandlungen an über deren Ziele und
generelle Ausrichtung informiert. Die Kommission veröffentlichte nach jeder
Verhandlungsrunde zusammenfassende Berichte und, ab April 2010, den
Verhandlungstext. Sie hielt Informationsveranstaltungen für die Presse und vier
Konferenzen für Vertreter von Interessengruppen (Stakeholderkonferenzen) ab, von
denen eine nur wenige Tage vor der ersten Verhandlungsrunde stattfand. Unsere
Verhandlungspartner, etwa die Vereinigten Staaten, die Schweiz, Australien und Kanada,
haben ähnliche Schritte unternommen.
4. Das ACTA wird zur Einführung eines sogenannten Three-Strikes-Modells für
Internetdelikte führen oder zur Forderung an Internet-Dienstanbieter, die
übertragenen Daten zu überwachen oder zu filtern.
Im ACTA ist keine Sanktionierung von Urheberrechtsverstößen über das Internet nach
dem Three-Strikes-Modell (d. h. Sperrung des Internetzugangs nach dem dritten
Verstoß) oder dem Prinzip der abgestuften Reaktion vorgesehen. Ebenso wenig
verpflichtet es die Anbieter von Internetdiensten, die Inhalte ihrer Nutzer zu überwachen
oder zu filtern. Das ACTA entspricht voll und ganz dem derzeitigen, seit 2000 in Kraft
befindlichen EU-Recht (d. h. der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr).
Durch das ACTA wird daran nicht eine Seite geändert.
5. Das ACTA wird arme Länder daran hindern, preiswerte Medikamente zu kaufen.
Das ACTA enthält keinerlei Bestimmungen, die den rechtmäßigen Handel mit
generischen Medikamenten oder, im weiteren Sinne, das weltweite öffentliche
Gesundheitswesen direkt oder indirekt beeinträchtigen könnten. Es wird vielmehr
ausdrücklich auf die Erklärung von Doha zum geistigen Eigentum und zur öffentlichen
Gesundheit Bezug genommen. Nach dem ACTA gelten strafrechtliche Maßnahmen und
Grenzkontrollen zudem nicht bei Patentfragen.
6. Das ACTA begünstigt die Inhaber von geistigen Eigentumsrechten. Durch das
ACTA werden bestehende Schutzklauseln und Ausnahmeregelungen im
internationalen Recht beseitigt.
Das ACTA ist ganz im Gegenteil sehr flexibel formuliert und enthält die nötigen
Schutzklauseln, damit die Teilnehmerstaaten ein angemessenes Gleichgewicht zwischen
allen betroffenen Rechten und Interessen finden können, das sowohl ihren
wirtschaftlichen, politischen und sozialen Zielen als auch ihren rechtlichen Traditionen
entspricht. Sämtliche Schutzklauseln und Ausnahmeregelungen gemäß den EU-
Rechtsvorschriften und dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte
des geistigen Eigentums (TRIPs-Übereinkommen) bleiben vollständig erhalten.
7. Die Bestimmungen des ACTA über die strafrechtliche Durchsetzung von
Rechten des geistigen Eigentums erfordern zusätzliche Rechtsvorschriften auf
EU-Ebene.
Es gibt keine EU-Rechtsvorschriften zu strafrechtlichen Maßnahmen. Die Bestimmungen
des ACTA zur strafrechtlichen Durchsetzung erfordern keine zusätzlichen
Rechtsvorschriften auf EU-Ebene. In einer sehr begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten
könnten die eingegangenen Verpflichtungen eine Anpassung des eigenen Strafrechts
erforderlich machen (das ACTA ist ein Abkommen, das in die gemeinsame Zuständigkeit
der EU und der Mitgliedstaaten fällt). Dies wurde vom Juristischen Dienst des
Europäischen Parlaments in seinen Stellungnahmen vom 5. Oktober 2011 und vom
8. Dezember 2011 als Antwort auf entsprechende Anfragen des Ausschusses für
internationalen Handel (INTA) und des Rechtsausschusses (JURI) in sehr deutlichen
Worten bestätigt.
8. Durch das ACTA kommt es zu einer „Harmonisierung durch die Hintertür“.
Einer Studie zufolge, die vom Ausschuss für internationalen Handel des
Europäischen Parlaments (INTA) bei Wissenschaftlern in Auftrag gegeben
wurde, wird das ACTA Änderungen der EU-Rechtsvorschriften und/oder der
Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung der Rechte des geistigen
Eigentums erfordern.
Die Bestimmungen des ACTA sind mit den bestehenden EU-Rechtsvorschriften
vereinbar. Das ACTA wird keine Überarbeitung oder Anpassung des EU-Rechts und
keine Überarbeitung der Maßnahmen oder Instrumente, mit denen einschlägige EU-
Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, erforderlich machen. Das
ACTA steht außerdem in Einklang mit dem internationalen Recht, insbesondere mit dem
Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums
(TRIPs) der WTO. Aus der Studie des INTA geht keine konkrete Situation hervor, in der
das ACTA auch nur einer einzigen Bestimmung des bestehenden EU-Rechts
widersprechen, eine solche Bestimmung aufheben oder ihre Änderung notwendig
machen würde. Der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments hat dies in den
beiden genannten Stellungnahmen unmissverständlich bestätigt. Mehr dazu hier.
9. Das ACTA wurde als eigenständiges Abkommen ausgehandelt, um
Verhandlungen im Rahmen eines inklusiven multilateralen Forums wie der
Welthandelsorganisation (WTO) oder der Weltorganisation für geistiges
Eigentum (WIPO) zu vermeiden.
Die Kommission hätte Probleme im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten
des geistigen Eigentums lieber im Rahmen der WTO oder der WIPO behandelt und hat
zahlreiche entsprechende Vorschläge vorgelegt. Gewisse andere Mitglieder dieser
Organisationen widersetzten sich jedoch jeder Debatte zu diesem Thema. Mit dem ACTA
werden internationale Standards zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
vorgegeben; weitere Länder, die sich diesem multilateralen Abkommen anschließen
wollen, sind willkommen.
10. Die EU wird Drittländern die Bestimmungen des ACTA aufzwingen, indem sie
diese in Freihandelsabkommen einbaut.
Es besteht keine solche Absicht, und die EU hat dies in bilateralen Handelsverhandlungen
auch nicht vorgeschlagen.
Informieren euch bitte einfach mal richtig, liebe junge gegen-alles-sein-Demonstranten!
Quelle:
http://ec.europa.eu/austria/documents/comments/2012_02_06_de_acta_10_myths.pdf
P.S: gerade Punkt 5 hat die Piratenpartei völlig anders ausgelegt, nicht nur auf ihren Internetauftritten. Wer ist hier nun der Dumme? vielleicht der Wähler? mein Kreuz bekommen die so jedenfalls nicht...
Gruss
T.