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Leute, die 1990er sind vorbei, das kommt nie wieder. Dann dürft ihr eben nichts ins Internet laden.
Wenn jemand dein Werk bei Youtube hochlädt, dann erkennt das Youtube und zahlt pro Aufruf an den Künstler. Jetzt müsste dich der Künstler daran beteiligen. Es ist also illegal hochgeladen aber die Kohle fliesst.
Ein Gesetz, das etwas fordert, das nicht nur aktuell technisch nicht möglich ist, sondern auch zeitnah nicht entwickelt werden kann, halte ich für eine sehr schlechte Idee. Und meinem Verständnis nach ist das hier der Fall.Wie sowas technisch gehandhabt wird, [...] sei einmal dahingestellt.
@WMD du bekommst von YT eine weltweite kostenlose Werbung für dein Werk. Durch YT sind z.B. die Download und Plattenverkäufe jahrzehnte alter Musik und aktuellen unbekannten, kleinen Künstlern hoch gegangen, weil man durch YT überhaupt erst aufmerksam geworden ist. Ohne YT würdest du erst recht kein Geld verdienen. Immer mehr, auch größere Labels gehen dahin neue Album kostenlos als Stream bei YT reinzustellen um so eine große Hörerschaft zu erreichen. Viele kaufen dann die Musik nach. Und wenn dein Produkt gut ist,kannst du dich Live damit dumm und dämlich verdienen und brauchst nicht extra eine Marketingabteilung. Wir bekommen genügend Aufträge von Bands/Labels, die gerne wieder Geld für ein Studio ausgeben, um sich mit Qualität auf YT abzusetzen.
Leute, die 1990er sind vorbei, das kommt nie wieder. Dann dürft ihr eben nichts ins Internet laden.
Offensichtlich ja nicht. Jedes Zitat oder Ausschnitt kann mir das Genick brechen.
Wenn es mal so einfach wäre.Dann dürft ihr eben nichts ins Internet laden.
für *sowohl* die gesellschaft/den user als auch urheber wäre es aber besser, richtiger und fairer, wenn sich das alles eins weiter nach links versetzt: also titelgenau abrechnung in den klaren fällen, und pauschallizenz dort, wo im moment rechtliche grauzone ist, und damit dann auch gewährleistete rechtssicherheit für den user.
das ist für *alle* besser. aber es reduziert halt googles überirdische margen um einige weitere kuchenkrümel, die sie bekanntlich so ungern hergeben.
Lange Threads werden ja - vor allem, wenn sie kontrovers sind - schnell etwas unübersichtlich, was die Faktenlage angeht. Wäre vielleicht jemand so freundlich, noch einmal kurz zu skizzieren, für welche Art von Online-Portalen die ganze Chose gelten soll und vor allem auch für welche nicht?
Oben in #44 hatte ja der User @AndreasH dankenswerterweise einen Link zum gesamten 80-seitigen Text der Direktive gepostet (wovon Art. 13 ja nur ein Teil ist). Aber das ist mir im Moment zu viel Material, zumal ja der besagte Artikel 13 auch gleich zu Beginn Querverweise zu anderen Artikeln und Direktiven enthält, so dass er nur mit diesen Querverweisen nachvollziehbar werden kann.
Gerne auch mit der entsprechenden Textpassage aus Artikel 13. Wenn nicht, ist das auch nicht schlimm, dann werde ich mal schauen, wann ich das selbst durchackern kann.
Herzlichen Dank für die Gebrauchsanleitung zum Text, vor allem auch für die Info, dass Art. 2 und 9 zum Kontext gehören, den man auch kennen muss. Damit kann ich was anfangen.für ein halbwegs umfassendes bild reicht es, wenn man von dem 80 seitigen text in der hinteren hälfte die artikel 2, 9 und 13 liest. das sind die, um die es geht. genauer, es geht um artikel 13, aber artikel 2 und 9 enthalten definitionen und einschränkungen, wen das wie überhaupt betrifft.
Leute, die 1990er sind vorbei, das kommt nie wieder. Dann dürft ihr eben nichts ins Internet laden.
und die 2000er sind auch vorbei, napster und edonkey kommen so auch nicht wieder, und der komplett rechtsfreie raum, auf dem sich google, facebook & co eine goldene nase mit fremdem content verdient haben, der kommt auch nicht wieder.
siehste, das rückständigkeits-meme geht auch andersrum.
Offensichtlich ja nicht. Jedes Zitat oder Ausschnitt kann mir das Genick brechen.
1. nur wenn du ein online content sharing service provider bist
2. genau deswegen solltest du *für* diese richtlinie sein. eines der hauptziele ist nämlich genau das, dass für rechtssicherheit beim user gesorgt wird, also googlefacebookundco mit pauschallizensierungsmodellen dergestalt in die pflicht genommen werden, dass sie dir als user rechtssicherheit gewährleisten müssen, anstelle - wie bisher - jegliches risiko auf dich abzuwälzen, während sie das geld damit verdienen.
Das ist ja mal ne richtig bescheuerte Einstellung.Mag sein, aber das ist doch das Problem der Plattformen und deren Geschäftsmodell, und nicht das des Urhebers, dessen Rechte verletzt werden.
Du willst jetzt also allen anderen verbieten, ihre Musik frei anzubieten, oder was genau ist deine Vorstellung?Also wenn man als Songwriter kein Geld mehr verdient weil alles frei verfügbar bleibt, dann ist man nicht gut genug und hat Pech? Alles klar!
Also ich wüsste jetzt nicht, daß im echten Leben ein Restaurant-Besitzer in's Gefängnis geht, wenn ein Gast einen anderen mit einer Gabel ersticht.Wieso ist das Internet denn von Gesetzen befreit die es im echten Leben völlig selbstverständlich gibt?
Ne, finde ich absolut Scheiße.Findet ihr es jetzt zum Beispiel echt ok dass ich von youtube das ganze neue DreamTheater Album, von irgend einem Nutzer hochgeladen, runterladen kann ohne auch nur einen Cent dafür bezahlen zu müssen ? Hypothetische Frage, muss nicht beantwortet werden.