Labelvertrag für Produzenten

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JayTJay

JayTJay

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Guten Tag Leute,

ich habe ein Angebot bekommen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, inwieweit sich das für mich lohnt. Ich habe davon leider nur sehr wenig Ahnung.

Vielleicht erleutert mir das jemand, der sich da ein bisschen auskennt.
Wo sind da eventuell Haken? Ist das seriös ? Kann sich das für mich wirklich lohnen ?

Anzumerken ist vielleicht, dass ich erst 16 Jahre alt bin. Musik mache ich nur Hobbymäßig.
Das allerdings schon 4 Jahre und auch relativ erfolgreich bei Youtube.
Geld habe ich bis jetzt nochnciht verdient. Würde mich allerdings shcon freunden, wenn auchmal etwas dabei herausspringt.

Hier der ganze Vertrag ..

22.12.2012
Artistenvertrag (Probevertrag)
Im folgenden Vertrag verpflichtet sich ________________________ (Vor- und Zuname)
(Geboren __ . __ . ____, in _________________)
nachstehend mit dem Musiklabel ***, vertreten durch ***, zu
Folgendem:
1.1 Pflichten des Labels
1.1.1
Das Musiklabel ist dazu verpflichtet, den Künstler ohne hervorgehobene
Anfrage zu unterstützen. Dazu zählt das Produzieren von
Musikvideomaterial und das Veröffentlichen, sowie Verbreiten von den
Werken des Künstlers auf der eigenen Webseite. Der Zeitraum für das
Produzieren und Veröffentlichen kann beliebig lange anhalten. Das
Hochladen von Musikvideos des Vertragspartners auf Plattformen wie
MyVideo.de und YouTube.com ist nur auf Anfrage über E-Mail oder Post im
Vertrag enthalten.
1.1.2
*** verpflichtet sich dazu, die Kosten für die Studioaufnahmen zu
tragen, soweit *** ausdrücklich dazu zugestimmt hat. Bei einer
Videoproduktion des Labels trägt alleine *** jegliche Kosten.
Dazu zählen
a) die An- und Abfahrtskosten, falls dafür der Ort gewechselt werden
muss.
b) die Kosten für das Datenvolumen des erstellten Videomaterials.
1.1.3
Der Produzent ist dazu verpflichtet, den Artisten bei ausdrücklicher Anfrage
des Vertragspartner über Verkaufszahlen und Anzahl der Downloads
aufzuklären, wenn
a) *** dazu Zahlen vorliegen.
b) das Abfragen der Zahlen nicht kostenaufwendig ist.
1.1.4
*** ist nicht dazu verpflichtet, Angaben über das Fördern der
Musik bereitzustellen. Dazu zählen
a) Anfragen an öffentlichen oder privaten
Geschäften oder Dienstleistungsgebäuden.
b) Informationen über Werbung.
1.1.5
Das Plattenlabel ist dazu verpflichtet, monatlich den Vertragspartner über
Anzahl an Downloads von Werken oder über die Verkaufszahl aufzuklären.
Geschieht diese Aufklärung über das Internet, so ist *** dazu
verpflichtet, den Vertragspartner genau darüber aufzuklären.
1.2 Kostenpflichtige Musik
1.2.1
Die Werke des Künstlers werden zunächst öffentlich zugänglich vertrieben.
*** ist dazu verpflichtet, die Musikwerke kostenpflichtig anzubieten,
sobald
a) der Artist dies in der Vertragslaufzeit ausdrücklich über Postweg wünscht.
b) der Artist dies in der Vertragslaufzeit ausdrücklich über E-Mail wünscht.
Die Anschrift ist am Ende des Dokumentes genannt. Das Honorar beträgt 75 %
(ausgeschrieben: fünfundsiebzig Prozent) des Nettoeinkommen für den
Vertragspartner.
1.2.2
Sollte der Künstler ein Titelsortiment (Album) publizieren wollen, wird eine
Veröffentlichung über CD nur durch ausdrücklicher Zustimmung von ***
erfolgen. Die Kosten für die Entstehung behalten alleine ***. Ebenso
entscheidet alleine *** die Anzahl an Produktionen der CD's. Die
Gestaltung des Booklets und des CD-Covers darf, falls ausdrücklich vom
Vertragspartner gewünscht, dieser selbst entscheiden. Die Gestaltung muss von
*** genehmigt werden. Nach Bekanntgabe hat der Vertragspartner zwei
Wochen (14 Tage) Zeit, die Gestaltungswünsche über E-Mail zu versenden.
2.1 Pflichten des Artisten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, vorläufig den Vertreter von *** über
Produktionen zu informieren. Die erstellten Lieder dürfen über eigene Wege publiziert
werden. Der Vertragspartner ist nicht dazu verpflichtet, *** die eigenen Werke
zu versenden. Der Künstler stimmt zu, dass folgende Rechte aller nachkommenden
Musikwerke *** angehören:
a) das Recht, alle Musikwerke, welche in der Vertragslaufzeit produziert worden
sind, zu vervielfältigen.
b) das Recht, alle Musikwerke, welche in der Vertragslaufzeit produziert worden
sind, zu vetreiben.
c) das Recht, alle Musikwerke, welche in der Vertragslaufzeit produziert worden
sind, zu nutzen.
d) das Recht, alle Musikwerke, welche in der Vertragslaufzeit produziert worden
sind, auszuwerten.
Der Artist stimmt zu, dass die genannten Rechte weltweit für *** übertragen
werden. Falls eine Kündigung des Artists eingereicht ist, verfallen die genannten Rechte
für ***. Alle schon vervielfältigten Werke dürfen jedoch weiterhin genutzt
werden.
Sollte dieser Vertrag für einen Beatproduzenten läufig sein, so ist dieser verpflichtet,
innerhalb von drei Wochen (21 Tage) uns seine Werke zu versenden, wenn
a) dieser über eine gewünschte Albumproduktion eines anderen unter Vertrag
stehenden Artisten ausdrücklich von *** aufgeklärt wurde.
b) dieser über einen Beatwunsch zur Nutzung eines Liedes eines anderen unter
Vertrag stehenden Artisten ausdrücklich von *** aufgeklärt wurde.
Der Artist verzichtet auf eine Anmeldung bei der GEMA.
2.2 Rechte an gesendeten Werken
2.2.1
Die Rechte der Musik liegen beim Künstler selbst. Sollte ein Musikvideo
bereitgestellt worden sein, liegen diese Rechte bei ***.
2.2.2
Der Vertragspartner stimmt zu, dass sie (der Vertragspartner) Inhaber des
Urheberrechtes, Vervielfältigungsrechtes und Veröffentlichungsrechtes sind. Sind
andere Musiker an einem Werk mitbeteiligt, dürfen diese keinerlei Rechte an dem
Musiktitel haben.
2.2.3
Sollte ein Dritter Ansprüche auf die Rechte eines Musikwerkes haben, so ist
*** nicht dazu verpflichtet, sich gerichtlich damit auseinanderzusetzen.
Den Schaden übernimmt der Vertragspartner alleine.
2.2.4
Der Artist ist dazu verpflichtet, *** keine Lieder zu versenden, welche
inhaltlich nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren sind. Dazu zählen
a) Liedtexte mit rassistischem Inhalt.
b) Liedtexte mit gewaltverherrlichendem Inhalt.
c) Liedtexte mit beleidigendem Inhalt.
Sollte man sich polizeilich oder gerichtlich über ein Liedtext beschweren, so
übernimmt der Vertragspartner alle Schäden alleine.
3.1 Vertragslaufzeit
Die Vertretung von *** verpflichtet sich dazu, den Vertragspartner bis Ende des
Monats unter Vertrag zu nehmen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat.
3.2 Kündigung
Eine Kündigung ist nur schriftlich über die unten genannte Anschrift möglich.
*** darf ohne Vorankündigung den Vertrag auflösen. Die Artistenseite wird bei
einer Kündigung nach einer Zeit von mindestens einem Monat aufgelöst. Die
hochgeladenen Werke werden nur auf postalischer Anfrage entfernt. Jegliche Produktion
für den Künstler wird bei Ankunft der Kündigung verfallen.
4.0 Sonstige Anmerkungen
Sollte ein Teil dieses Vertrages inhaltlich nicht richtig sein, sind die übrigen Teile dennoch
rechtsgültig.
________________________________________
(Unterschrift des Vertragspartners)
________________________________________
(Unterschrift des Vertreters von ***)
*** ***
y@***.de
***str. 10
*** ***




Ich bin euch für eure Hilfe sehr dankbar.

lg. JayTJay
 
Anzumerken ist vielleicht, dass ich erst 16 Jahre alt bin.
Nimm Deine Eltern an die Hand und geh zu einem Fachanwalt, der Dir das Werk detailliert erklärt.

Ich als Laie sehe sehr viele Freiheiten beim Label und Produzenten, sehr viele Verpflichtungen bei Dir.

Das macht mich besonders stutzig:
1.2 Kostenpflichtige Musik
1.2.1
Die Werke des Künstlers werden zunächst öffentlich zugänglich vertrieben.
*** ist dazu verpflichtet, die Musikwerke kostenpflichtig anzubieten,
sobald
a) der Artist dies in der Vertragslaufzeit ausdrücklich über Postweg wünscht.
b) der Artist dies in der Vertragslaufzeit ausdrücklich über E-Mail wünscht.
Die Anschrift ist am Ende des Dokumentes genannt. Das Honorar beträgt 75 %
(ausgeschrieben: fünfundsiebzig Prozent) des Nettoeinkommen für den
Vertragspartner.

DU musst fürs einzelne Stück aktiv werden, bevor es kostenpflichtig angeboten wird, dann bleiben Dir von den Nettoeinnahmen gerade 25% (z.B. von ein paar ct je Download).

Die beinahe penetrante Erwähnung von Videos und "werden zunächst öffentlich zugänglich vertrieben" liest sich für mich, als würde ein Video mit Visuals, die mit wenig Aufwand herzustellen sind, bei allen möglichen Plattformen hochgeschossen. Die generieren dann Werbeeinnahmen, aber es steht nirgends was davon, dass Du davon was abkriegst.

Noch mal: Eltern, Anwalt.

[edit] Die Eltern brauchst Du sowieso. Hier stand erst was von 'geschäftsmündig' - eigentlich geschäftsfähig, und das war falsch.
 
Die Vertretung von *** verpflichtet sich dazu, den Vertragspartner bis Ende des
Monats unter Vertrag zu nehmen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat.
Mal abgesehen von den ganzen anderen sehr windigen / schwammigen Klauseln und Formulierungen würde mich alleine schon die Klausel im obigen Zitat davon abhalten so einen "Vertrag" überhaupt zu unterschreiben, denn Vertragslaufzeit 1 Monat ist schlichtweg reine Verarschung und das Papier nicht wert auf dem es geschrieben wurde.

Der Hinweis von chrk, wegen einem Anwalt der den Vertrag prüfend anschaut und die Eltern die bei solchen Verträgen auch mit ihrer Unterschrift ebenfalls zustimmen müssen damit solche Vertröge gültig sein können, ist goldrichtig!
 
würde mich alleine schon die Klausel im obigen Zitat davon abhalten so einen "Vertrag" überhaupt zu unterschreiben, denn Vertragslaufzeit 1 Monat ist schlichtweg reine Verarschung und das Papier nicht wert auf dem es geschrieben wurde.
Naja, der Vertrag ist nicht ausdrücklich befristet, das ist die Mindestlaufzeit, ähnlich wie bei meinem Providervertrag: Kündigung vier Wochen zum Monatsende.

Eigentlich in dem Kontext ein Vorteil für den Künstler.

Das Label kann dagegen aber ohne Frist kündigen.
 
Naja, der Vertrag ist nicht ausdrücklich befristet, das ist die Mindestlaufzeit, ähnlich wie bei meinem Providervertrag: Kündigung vier Wochen zum Monatsende.

Eigentlich in dem Kontext ein Vorteil für den Künstler.
Nicht ansatzweise ein echter Vorteil, denn wenn dieses Label (oder was immer das auch sein soll) erstmal das fertige Audiomaterial hat wird es ab da unkontrollierbar, da der Vertrag dann auf einmal ganz schnell einseitig ohne Angaben von Gründen aufgelöst werden kann und man selber dann echte Schwierigkeiten hat das Material zurückzubekommen und die Veröffentlichung zu verhindern bzw. rückabzuwickeln.
Der Vertrag ist schlichtweg nur unprofessionell und riecht förmlich nach Abzockerei, um schnell an irgendwelches Material zu kommen, dass man dann für Videos auch noch als sein eigenes Material ausgeben kann und darf.
Hier nur ein Beispiel, in welchem versteckt die Rechte der Musik pauschal abgetreten werden sobald die Musik mit einem Video verbunden und veröffentlicht wurde:

siehe 2.2.1

Die Rechte der Musik liegen beim Künstler selbst. Sollte ein Musikvideo
bereitgestellt worden sein, liegen diese Rechte bei ***.
 
Ich danke euch allen auf jedenfall sehr. Danke, dass ihr euch die Mühe gemacht habt, diesen Vertrag durchzulesen.
Ich denek auch, dass dieser Vertrag eher unseriös ist.
Wirkt mir auch sehr unprofessionell.

Ich werde wohl weiter meine Musik zu Youtube stellen. Vielleicht kommt ja nochmal was gescheites. :)

Ihr bekommt alle ein Dankeschön !

P.S. Wenn ihr Lust habt, könnt ihr meine Beats bei Youtube checken. (nochmal ein bisschen Werbung :D)

http://www.youtube.com/user/JTJ96/featured
 
Ich danke euch allen auf jedenfall sehr. Danke, dass ihr euch die Mühe gemacht habt, diesen Vertrag durchzulesen.
Ich denek auch, dass dieser Vertrag eher unseriös ist.
Wirkt mir auch sehr unprofessionell.

Ich werde wohl weiter meine Musik zu Youtube stellen. Vielleicht kommt ja nochmal was gescheites. :)

Ihr bekommt alle ein Dankeschön !

P.S. Wenn ihr Lust habt, könnt ihr meine Beats bei Youtube checken. (nochmal ein bisschen Werbung :D)

http://www.youtube.com/user/JTJ96/featured
 
Artistenvertrag? Turnt ihr, oder wat? :D
 

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