Leistungsschutzrechte für Produzenten?

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Pacolino

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Hallo allerseits,
leider bin ich hier im Forum und auch im weiteren Web nicht fündig geworden und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.
Ich produzierte mit einer Künstlerin ein Album auf eigene Kosten. Darauf hin lernte sie ihren Musikmanager kennen der ihr einen Majordeal organisierte (Bandübernahmevertrag). Laut dem Manager wollte das Label keinen unbekannten Produzenten für das Album und organisierte einen weiteren Produzenten dem das Label auch bekannt war. Dieser Produzent übernahm für die Singel, die bald erscheinen wird die von mir aufgenommenen und bearbeiteten Vokals, aber auch von mir eingespielte Drums und Pianospuren. Die Uhrheberrechte sind soweit geklärt, aber wie sieht es mit den Leistungsschutzrechten aus? Muss ich nicht als Co-Producer auch Leistungsschutzrechte an das Label übertragen bevor es veröffentlicht wird?? Oder steht mir eine Ausschüttung der GVL zu???
Vielen Dank im Voraus
Grüße Pacolino
 
Die Uhrheberrechte sind soweit geklärt, aber wie sieht es mit den Leistungsschutzrechten aus?

Wie habt ihr das denn konkret "geklärt"?

Nach deiner Beschreibung ist hier für mich gar nichts geklärt. Du guckst in den Mond, fertig.
 
Die GVL kümmert sich um die Rechte von leistungsschutzberechtigten Interpreten (d. h. ausübenden Künstlern). Dazu zählt der technische Produzent regelmäßig nicht. Auch bei den Leistungsschutzrechten taucht der Produzent nicht auf. Das heißt nicht, dass man nicht Abmachungen treffen kann (Vertrag), allerdings ist das im Nachhinein erfahrungsgemäß schwierig.
 
Die Songs, bei denen ich als Komponist tätig war, wurden so auch bei der Gema angemeldet. Bei der besagten Singel bin ich weder Komponist noch Texter da ich die Pianospur nur erweitert habe. Meine Frage war, ob ich für den Song auch Leistungsschutzrechte habe?
 
Bin ich als künstlerischer Produzent nicht leistungsschutzberechtigt?
Schließlich habe ich doch eine Leistung für das fertige Werk erbracht?
 
Was meinst Du denn mit "künstlerischer Produzent"? Was war Deine Leistung, die nicht durch Urheberrechte abgedeckt ist?
 
Die Songs, bei denen ich als Komponist tätig war, wurden so auch bei der Gema angemeldet. Bei der besagten Singel bin ich weder Komponist noch Texter da ich die Pianospur nur erweitert habe.

Wäre demnach wohl max. eine Bearbeitung. Aber für mich ist unklar, wer das jetzt entsprechend meldet oder deklariert.

Schließlich habe ich doch eine Leistung für das fertige Werk erbracht?

Das mag sein. Wichtig ist, wie gut das vorher vertraglich abgesichert wurde bzw. inwieweit du das relevant nachweisen kannst.
 
unter künstlerischem Produzent verstehe ich ein Produzent der an dem Werk mitwirkt und sich einbringt und das durch seinen Einfluss zudem macht was es ist. Laut der GVL ist der künstlerische Produzent leistungsschutzberechtigt, aber wie wird er definiert und vor Allem muss das mit einem Vertrag festgehalten werden? Vielen Dank im Voraus
 
an echorausch: vertraglich wurde leider nichts gemacht..... :-(
nachweisen kann ich es durch die erste handyaufnahme des interpreten , über meine aufnahme und produktion bis zum fertigen produkt.
 
GVL ist der künstlerische Produzent leistungsschutzberechtigt

Das war mir nicht bekannt. Wie definiert denn die GVL das? Trotzdem wird die Beweisführung schwierig...
 
naja leider definiert die GVL das nicht wirklich. Es ist ja nicht so das sich mit den Beteiligten nicht reden lässt, ich möchte nur keine Anforderungen stellen die aus der Luft gegriffen sind. Oder meint ihr eine einmalige Pauschale als Dienstleister wäre angebrachter? Ich bin durch den 2. Produzent halt auch nicht beim Label gelistet als Produzent obwohl er nur eine kleine Arrangementveränderung durchführte.
 
vertraglich wurde leider nichts gemacht.....
nachweisen kann ich es durch die erste handyaufnahme des interpreten , über meine aufnahme und produktion bis zum fertigen produkt.

Dann würde ich versuchen, Ruhe zu bewahren. Beobachte die Truppe und lass die erst mal "Erfolg" haben.

Dann kannst du nur versuchen, evtl. im Nachgang ein Stück von der Torte einzuklagen.

Generell würde ich das aber nicht unbedingt empfehlen, unkalkulierbares Risiko mit enormer Vorleistung ohne Erfolgsgarantie.

Deine Situation ist eben so der ultimative Klassiker von Lehrgeld bzw. letztlich einfach von Pech. Das kannst du nur versuchen, beim nächsten Mal besser zu machen.
 
Was ich noch nicht weiß:

Was war Deine Leistung, die nicht durch Urheberrechte abgedeckt ist?

Kommt das Arrangement von Dir? Dann könnte es sein, dass Dir Leistungsschutzrechte zustehen. Ruf doch mal bei der GVL an, die helfen Dir bestimm.
 
Die Urheberechte deckt ja nur die Komposition und den Texter ab. Sprich die Leistung für die Produktion (Aufnahme, Sounddesign, einspielen von allen Instrumenten und den Mix ansich) wurden noch nicht abgedeckt. Wäre ich als Produzent für den Song eingetragen würde ich ja eine Ausschüttung vom Label bekommen(nach meinem Wissen) und somit auch vergütet, da das ja nicht der Fall ist frag ich mich ob ich eine Rechnung als Dienstleister schreiben soll der darauf pochen soll als Mitproduzent eingetragen zu werden.
 
Die Urheberechte deckt ja nur die Komposition und den Texter ab. Sprich die Leistung für die Produktion (Aufnahme, Sounddesign, einspielen von allen Instrumenten und den Mix ansich) wurden noch nicht abgedeckt. Wäre ich als Produzent für den Song eingetragen würde ich ja eine Ausschüttung vom Label bekommen(nach meinem Wissen) und somit auch vergütet, da das ja nicht der Fall ist frag ich mich ob ich eine Rechnung als Dienstleister schreiben soll der darauf pochen soll als Mitproduzent eingetragen zu werden.

Erläutere doch nochmal genau, welche Arbeitsschritte der Produzent in deinem Fall getätigt hat bzw. tätigen wird.
Ein Produzent ist erstmal nichts weiteres als jemand, der die Mittel zur Verfügung stellt ein Album oder eine Single zu machen. Das hat erstmal überhaupt nichts mit Leistungsschutzrecht oder dergleichen zu tun.

Lg
 
Hat er im ersten Post erläutert:

. Dieser Produzent übernahm für die Singel, die bald erscheinen wird die von mir aufgenommenen und bearbeiteten Vokals, aber auch von mir eingespielte Drums und Pianospuren.

Er meint also einen künstlerischen Produzenten, der schon etwas mit Leistungsschutzrechten zu tun hat.
 
Ich fürchte er verwechselt Songwriting/Komposition oder auch die Arbeit des Tonmeisters mit der Rolle des Produzenten. Deswegen wäre es hilfreich nochmal ganz genau alle Gegebenheiten dazulegen. So kann man nur ins Blaue raten.
 
Ich fürchte er verwechselt Songwriting/Komposition mit der Rolle des Produzenten.

Ne, der Unterschied ist im klar. Lies mal den Thread.
 
Ich als Produzent habe:
Grundlage:Die bestehende Aufnahme (mit dem Handy aufgenommenes Piano mit Vokals)
1. Geschwindigkeit angepasst
2. Piano rytmisch verändert neu eingespielt und einen Akkord geändert
3. Drums und weitere Instrumente hinzugefügt
4. Arrangemant aufgebaut und neu gestaltet
5. Mix und Sounddesign
6. Aufnahme der Vokals
 

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