mazze
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Was ich mich schon seit Ewigkeiten frage:
Es schlägt ja einem immer wieder entgegen, dass man kein urheberrechtlich geschütztes Material (außer sein eigenes) bei Youtube hochladen sollte oder sagen wir eher darf. Bei Youtube Studio, wenn man ein Video uploaded wird dies ja offensichtlich geprüft, aber:
Wie steht das im Verhältnis zu dem Umstand, dass es Millionen von Playthrouhgs gibt, von Sängern die auf urheberrechtlichen geschützen Songs ihre Stimme präsentieren, Gitarristen, die entweder einfach so oder als Tutorial urheberrechtlies Material spielen oder mitspielen und und und. Dass jemand Filmausschnitte postet und kommentiert etc.
Einziger Grund kann doch nur der sein, dass sämtliches Material, das geschützt ist, letztendlich doch bei den Urhebern monetarisiert wird. Dass also Iron Maiden sich über 10.000ste Coverversion mit 500.000 Clicks von the Trooper freuen, weil bei ihnen die Kasse klingelt und so weiter...
Wie steht das aber im Einklang mit dem Umstand, dass man eben kein urheberrechtlich geschütztes Material hochladen darf? Ist das eine leichte Verlogenheit, dass es eben doch aus den Gründen der Monetarisierung bei den eigentlichen Urhebern toleriert wird, man aber noch aus hin die Form wahren will? Woran liegt das, wer kann es erklären?
Hat jemand dazu auch Passagen aus den AGBs oder sonstiges belastbares Material und Aussagen?
Es schlägt ja einem immer wieder entgegen, dass man kein urheberrechtlich geschütztes Material (außer sein eigenes) bei Youtube hochladen sollte oder sagen wir eher darf. Bei Youtube Studio, wenn man ein Video uploaded wird dies ja offensichtlich geprüft, aber:
Wie steht das im Verhältnis zu dem Umstand, dass es Millionen von Playthrouhgs gibt, von Sängern die auf urheberrechtlichen geschützen Songs ihre Stimme präsentieren, Gitarristen, die entweder einfach so oder als Tutorial urheberrechtlies Material spielen oder mitspielen und und und. Dass jemand Filmausschnitte postet und kommentiert etc.
Einziger Grund kann doch nur der sein, dass sämtliches Material, das geschützt ist, letztendlich doch bei den Urhebern monetarisiert wird. Dass also Iron Maiden sich über 10.000ste Coverversion mit 500.000 Clicks von the Trooper freuen, weil bei ihnen die Kasse klingelt und so weiter...
Wie steht das aber im Einklang mit dem Umstand, dass man eben kein urheberrechtlich geschütztes Material hochladen darf? Ist das eine leichte Verlogenheit, dass es eben doch aus den Gründen der Monetarisierung bei den eigentlichen Urhebern toleriert wird, man aber noch aus hin die Form wahren will? Woran liegt das, wer kann es erklären?
Hat jemand dazu auch Passagen aus den AGBs oder sonstiges belastbares Material und Aussagen?